Kommentar zur KI-Konvention: Nicht die Zukunft aus den Augen verlieren
Auf einen Blick
- Der Europarat hat die KI-Konvention diesen Mittwoch beschlossen
- Bürgerrechtler kritisieren, dass für den Einsatz von KI zur Wahrung nationaler Sicherheitsinteressen kaum Schranken gesetzt werden
- Prof. Dr. Peter Konhäusner von der Gisma University of Applied Sciences sieht dennoch Stärken in einer offenen KI-Regulierung
Potsdam, 15. März 2024 – Am Mittwoch, dem 13. März, einigte sich das EU-Parlament auf die KI-Konvention. Das als weltweit erstes KI-Gesetz bezeichnete Regelwerk soll KI-Systeme entsprechend ihres inhärenten Risikos einstufen – je mehr Risiko, desto höhere Anforderungen sollen an diese Systeme gestellt werden. Dennoch befürchten Menschenrechtsaktivist:innen einen Missbrauch der KI-Technologie durch Regierungen. Prof. Dr. Peter Konhäusner, Professor für Digitales Unternehmertum an der Gisma University of Applied Sciences, kommentiert die Entwicklung: Der Experte sieht zwar, wie wichtig die Abwägung zwischen verschiedenen Interessen und Anforderungen im Gesetz ist, spricht sich aber dennoch für eine Regulierung aus, bei der die unternehmerische Freiheit und Innovation gewährleistet bleibt:
KI-Konvention erfordert Abwägung
„Ich betrachte die bevorstehende KI-Verordnung der Europäischen Union als wichtigen Schritt in Richtung eines angemessenen Rahmens für den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in unserer Gesellschaft, um (auch unternehmerische) Sicherheit zu schaffen sowie als Europa im weltweiten KI-Rennen aufzuholen. Es ist ein schwieriges und komplexes Thema, das eine sorgfältige Abwägung zwischen verschiedenen Interessen erfordert.
Menschenrechtsaktivist:innen kritisieren, dass unterzeichnende Staaten sich zur Wahrung nationaler Sicherheitsinteressen nicht an die Konvention halten müssen und befürchten, dass umstrittene Technologien wie automatisierte Gesichtserkennung und KI-basierter Grenzschutz entwickelt und eingesetzt werden könnten. Ein Social-Scoring-System wie in China lehne ich jedenfalls ab – ein solches ist in der Konvention allerdings auch verboten.”
Regulierung von KI macht Schutz von Menschenrechten überhaupt möglich
“Die Konvention ist zweifellos ein bedeutender Meilenstein, da sie überhaupt erst einen rechtlichen Rahmen schafft, der sowohl den Schutz der Grundrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit als auch die Förderung von Innovationen gewährleisten kann. Dies ist von entscheidender Bedeutung, da KI-Technologien, wie von Kritiker:innen treffend erkannt, zunehmend in allen Bereichen unseres Lebens eingesetzt werden und daher die Einhaltung ethischer Grundsätze und rechtlicher Normen unabdingbar ist. Die Gesetzgeber haben dies auch gut erkannt: So sollen KI-Anwendungen, welche im Widerspruch zu unseren EU-Werten stehen, verboten bleiben.”
Flexibilität unabdingbar: Verordnung muss flexibel gedacht werden
“Wir sollten jedoch auch die Ausrichtung für die Zukunft im Auge behalten. Es ist wichtig, dass die Verordnung nicht nur die aktuellen, unmittelbaren Bedenken anspricht, sondern auch flexibel genug ist, um den sich ständig ändernden Technologien und auch Anforderungen vor allem im Bereich nationaler Sicherheit gerecht zu werden. Eine kontinuierliche Überprüfung, Weiterentwicklung und Aufsicht sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Verordnung mit den neuesten Entwicklungen Schritt hält.”
EU als Wegweiser
“Außerdem sollte die internationale Strahlkraft dieser Konvention von der EU genutzt werden, um sich weltweit als führender Akteur im Bereich der KI zu etablieren. Dies erfordert nicht nur die Entwicklung und Umsetzung effektiver Richtlinien, sondern auch eine aktive Rolle in internationalen Foren und Partnerschaften. Eine positiv formulierte KI-Innovationsrichtlinie, gleichsam ein Rahmenwerk zur konstruktiv gedachten KI-Anwendung, wäre meiner Ansicht nach die beste Alternative zu einer rein einschränkenden Konvention. Diese Richtlinie könnte die Grundlagen für einen verantwortungsvollen und innovativen Einsatz von KI legen, indem sie Möglichkeiten und Chancen aufzeigt, anstatt sich ausschließlich auf Verbote zu konzentrieren.
Es ist wichtig, dass die EU bedeutende Nischen erkennt und sich darauf fokussiert, um ihren internationalen Wettbewerbsrückstand in einen Wettbewerbsvorteil umzuwandeln. Dies erfordert eine gezielte Förderung von KI-Kompetenzen in der Bevölkerung und die Unterstützung von Gründer:innen und Start-ups auf europäischem Level, um innovative Lösungen zu entwickeln und sich international zu positionieren. Das langfristige Ziel sollte darin bestehen, Europa zu einem sicheren Innovationshafen für KI zu machen, der durch entsprechende Fördermaßnahmen und eine förderliche Umgebung das nächste „AI Silicon Valley” beheimaten kann. Dies erfordert ein koordiniertes Vorgehen auf nationaler und EU-Ebene sowie eine aktive Beteiligung am globalen Wettbewerb um die Vorherrschaft in der KI-Entwicklung.”
Die Gisma University of Applied Sciences ist eine staatlich anerkannte private Hochschule. An ihren Standorten in Potsdam und Berlin bringt sie Studierende und Lehrende aus über 90 Nationen weltweit zusammen. In 16 Studiengängen macht sie Studierende zu gefragten Talenten für die globale Geschäftswelt in den Bereichen Management, Leadership, Data Sciences, AI und Software Engineering. Die Studierenden lernen von Dozenten mit einem starken Forschungshintergrund sowie von Top-Führungskräften und Gründern.
Die Hochschule kooperiert mit einem Netzwerk globaler Unternehmen aus Wirtschaft und Bildung, wie Mercedes, Deloitte, Birkenstock, TCS Pace, Zalando, Ebay und Vattenfall, und ist Mitglied der SAP University Alliance. Darüber hinaus ist Gisma Teil der Initiative „Partnering in Business with Germany“, einem globalen Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Förderung von Außenwirtschaft und Investitionen. Ziel der Gisma ist es, innovative Impulse für Wirtschaft und Gesellschaft zu geben, indem sie ihre Studierenden auf die Managementpraxis in einer von ständigem Wandel und zunehmender Komplexität geprägten Welt vorbereitet.
Alle Studiengänge der Gisma sind staatlich anerkannt und werden von der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) sowie dem Akkreditierungsrat geprüft. Darüber hinaus profitiert die Gisma von der Einzelakkreditierung der AMBA für den Global MBA und der CIM für die Studiengänge BSc und MSc Business Management mit der Vertiefungsrichtung Marketing, womit die Gisma die einzige Universität in Deutschland ist, die CIM-akkreditierte Abschlüsse anbietet. Gisma ist Teil der GUS Germany GmbH (GGG), einem dynamischen Netzwerk von Hochschulen mit mehr als 15.000 Studierenden an Standorten in Deutschland, Europa und darüber hinaus. www.gisma.com