Das E-Rezept: Apotheker beantwortet die häufigsten Fragen
Das E-Rezept: Apotheker beantwortet die häufigsten Fragen
Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland Pflicht. Ärzte stellen Verordnungen nun digital aus, Patienten lösen sie mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte oder einer App ein, ganz ohne Papier. Doch was genau bedeutet das, wer kann die Rezepte sehen und wie läuft es bei Ausnahmen ab? Wie genau das E-Rezept funktioniert und worauf Patienten achten sollten, erklärt Martin Schulze, Apotheker und pharmazeutischer Leiter bei mycare.de:
Was ist ein E-Rezept?
Martin Schulze: Das E-Rezept ist ein elektronisches Rezept, das von Ärzten digital ausgestellt wird, statt in Papierform. Es wird sicher in der Telematik-Infrastruktur hinterlegt, sodass Patienten es mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke vor Ort oder auch über eine App, etwa von einer Versandapotheke, einlösen können. Alternativ gibt es auch die E-Rezept-App der gematik, die jedoch seltener genutzt wird, da ihre Einrichtung etwas aufwendiger ist. Das E-Rezept gilt grundsätzlich für alle ärztlich verordneten Medikamente, also auch für sogenannte Selbstzahler-Rezepte bzw. umgangssprachlich grüne Rezepte. Diese werden ausgestellt, wenn Medikamente nicht verschreibungspflichtig sind, aber trotzdem ärztlich verordnet wurden.
Wie kann ich ein E-Rezept einlösen?
Martin Schulze: Patienten haben verschiedene Möglichkeiten, ihr E-Rezept einzulösen: In der Apotheke vor Ort kann das E-Rezept mit der elektronischen Gesundheitskarte eingelesen werden, sodass das Rezept direkt aufgerufen und das Medikament abgegeben werden kann. Alternativ lässt sich das E-Rezept auch über die E-Rezept-App einlösen. Damit können Patienten ihr Rezept digital an eine Apotheke ihrer Wahl senden, das funktioniert sowohl bei Versandapotheken als auch bei vielen Vor-Ort-Apotheken. Wer kein Smartphone nutzt oder keine App einrichten möchte, kann sich in der Arztpraxis auch einen Ausdruck mit QR-Code geben lassen. Diese Möglichkeit besteht weiterhin, auch wenn sie gegenüber der digitalen Variante als eher umständlich gilt.
Wie lange sind Medikamente auf der Krankenkassenkarte hinterlegt?
Martin Schulze: Medikamente, die über ein E-Rezept verordnet wurden, sind so lange hinterlegt, wie das Rezept gültig ist. Ein Rezept ist grundsätzlich drei Monate lang gültig. Bei E-Rezepten sind Medikamente auch noch zehn Tage nach Rezeptgültigkeitsablauf hinterlegt, also 92 Tage plus 10 zusätzliche Kalendertage. Wichtig zu wissen ist, dass die Kosten die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nur übernimmt, wenn das E-Rezept innerhalb von 28 Tage eingelöst werden. Danach muss das Medikament meist selbst bezahlt werden.
Welche Vorteile bietet das E-Rezept für Patienten?
Martin Schulze: Das E-Rezept macht den Einlöseprozess einfacher und komfortabler. Es ermöglicht eine nahtlose digitale Übermittlung der Verordnung und spart Papier und viel Zeit. Außerdem können Folgerezepte oft bequem ohne zusätzlichen Arztbesuch digital übermittelt werden.
Brauche ich eine App, um das E-Rezept zu nutzen?
Martin Schulze: Nein, nicht unbedingt. Es gibt zwar eine offizielle E-Rezept-App der gematik, die das Einlösen erleichtert, allerdings ist ihre Einrichtung etwas umständlich. Alternativ können Patienten auch Apps von Versandapotheken wie der mycare App nutzen, um ihre E-Rezepte digital einzulösen, das macht den gesamten Prozess komfortabler und schneller. Wer keine App verwenden möchte, kann das E-Rezept auch ganz einfach in der Apotheke vor Ort mit der Gesundheitskarte oder einem Ausdruck mit QR-Code einlösen.
Können E-Rezepte auch aus der Ferne freigeschaltet werden oder muss man bei Folgerezepten immer zum Arzt?
Martin Schulze: Innerhalb eines Quartals, in dem die elektronische Gesundheitskarte bereits eingelesen wurde, können Ärzte Folgerezepte elektronisch freigeben, ein zusätzlicher Praxisbesuch ist dann nicht notwendig. Liegt das Quartal außerhalb, ist ein Arztbesuch erforderlich.
Kann ich mein E-Rezept auch online einlösen?
Martin Schulze: Ja, das ist möglich! Viele Versandapotheken und mittlerweile auch einige Vor-Ort-Apotheken bieten die Möglichkeit, E-Rezepte online einzulösen. Dafür können Patienten verschiedene Apps wie die von mycare.de nutzen. Alternativ kann auch ein Foto des Papierausdrucks mit dem QR-Code an die Apotheke übermittelt werden.
Gibt es auch digitale Betäubungsmittel-Rezepte?
Martin Schulze: Aktuell gibt es noch keine digitalen Betäubungsmittel-Rezepte (BtM). Diese Verordnungen müssen weiterhin in Papierform ausgestellt und eingelöst werden.
Ist das E-Rezept verpflichtend?
Martin Schulze: Ja, für verschreibungspflichtige Medikamente ist das E-Rezept seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend. Ärzte sind dazu angehalten, es digital ausstellen, andernfalls drohen ihnen Honorarkürzungen.
Wer kann mein E-Rezept einsehen?
Martin Schulze: Der Datenschutz ist beim E-Rezept besonders wichtig. Nur die Versicherten selbst, die ausgewählte Apotheke sowie die Arztpraxis, die das Rezept ausgestellt hat, haben Zugriff auf die Daten.
Gibt es das E-Rezept auch für Privatversicherte?
Martin Schulze: Ja, auch Privatversicherte können das E-Rezept nutzen, sofern ihre Ärzte und die Apotheken an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sind.
Wie bekomme ich ein E-Rezept bei einer Videosprechstunde?
Martin Schulze: Nach einer Videosprechstunde können Ärzte das E-Rezept ebenfalls digital ausstellen. Voraussetzung dafür ist, dass die elektronische Gesundheitskarte mindestens einmal im aktuellen Quartal in der Praxis eingelesen wurde. Wenn das bereits geschehen ist, können Patienten das E-Rezept wie gewohnt mit ihrer Gesundheitskarte oder über einen Papierausdruck mit QR-Code in der Apotheke einlösen.
Kann ich E-Rezepte auch für meine Kinder oder Angehörige einlösen?
Martin Schulze: Ja, in der Regel können Angehörige oder Eltern Rezepte für andere einlösen. Dafür benötigt man die Gesundheitskarte des Kindes oder Angehörigen.
Gibt es eigentlich noch Papierrezepte?
Martin Schulze: Ja, das E-Rezept ist nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel und für Medikamente, deren Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, Pflicht. Für apothekenpflichtige Arzneimittel, die der Patient selbst bezahlen muss, können Ärzte selbst entscheiden, ob sie diese als E-Rezept oder als Papierrezept ausstellen. Auch bei technischen Störungen – wenn beispielsweise die Telematik- oder Internetverbindung nicht funktioniert – dürfen Ärzte das Papierrezept nutzen. Darüber hinaus gibt es Ausnahmen: Die bereits erwähnten Betäubungsmittel (BtM) sowie Hilfsmittel, Blutzuckerteststreifen und Medizinprodukte dürfen derzeit noch nicht als E-Rezept verordnet werden und müssen weiterhin klassisch auf Papier ausgestellt werden.
Mehr Informationen zum E-Rezept finden Sie hier. Eine Anleitung zur Einlösung von E-Rezepten finden Sie hier.
mycare (www.mycare.de) Als eine der ersten Versandapotheken Deutschlands hat mycare.de den deutschen Markt seit 2001 nachhaltig verändert. Neben einem umfangreichen Onlineshop mit über 90.000 Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten bietet mycare.de vielfältige Dienstleistungen zur persönlichen Gesundheitsversorgung an. In einem modernen Apothekenlabor stellt mycare.de individuelle Arzneimittel nach höchster pharmazeutischer Qualität her, darunter Hormontherapien, homöopathischer Mittel, Hautcremes und medizinisches Cannabis. Jede Arzneimittelbestellung wird individuell von Fachpersonal nach höchster pharmazeutischer Qualität angefertigt und geprüft. Zu den weiteren Dienstleistungen von mycare.de gehören der Arzneimittel- und Hausapotheken-Check sowie der Tabletten-Service MEDPAC. Als regionaler Großversorger beliefert mycare.de medizinische Einrichtungen in ganz Deutschland mit Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Verbandstoffen und sorgt zudem für die umfassende Versorgung von Patient:innen im Heimbereich. Eine persönliche Beratung erfolgt sowohl telefonisch und per E-Mail als auch an drei Apothekenstandorten in Lutherstadt Wittenberg.