Berlin, 24. November 2020

Schutz für Whistleblower*innen: Was ein Hinweisgebersystem können sollte

Berlin, 24. November 2020 – Whistleblower*innen sind für den Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität essentiell – und damit vor allem auch der Schutz ihrer Identität. Das Berliner Unternehmen Business Keeper AG (www.business-keeper.com) ist der europäische Pionier für elektronische Hinweisgebersysteme und erklärt, worauf es bei solchen ankommt. 

So funktioniert ein Hinweisgebersystem

Digitale Hinweisgebersysteme richten sich an Mitarbeitende eines Unternehmens oder einer Behörde und sind zumeist über die jeweilige Unternehmenswebseite zugänglich. Hier können Hinweisgebende Meldungen über Missstände im Betrieb abgeben. Um die Identität der Hinweisgeber*innen zu schützen, ist es besonders wichtig, dass Hinweisgebersysteme eine anonyme Meldeabgabe ermöglichen. 

Whistleblower*innen können sich mit einem Alias und Passwort in ihrem “Postkasten” einloggen und sind so in der Lage, mit den Fallbearbeiter*innen im Unternehmen per verschlüsselter Mail-Funktion unerkannt zu kommunizieren und gegebenenfalls weitere Informationen zu liefern. Zusätzlich dazu erhalten die Meldenden eine Referenznummer, die dem jeweiligen Fall zugeordnet ist. Mittlerweile gibt es verschiedene Anbieter von Hinweisgebersystemen am Markt. Augenmerk sollten Unternehmen vor allem auf die Datensicherheit des Systems legen, wie zum Beispiel die Verschlüsselung der hochsensiblen Daten. 

Kai Leisering, Vorstand von Business Keeper AG, betont: “Bei Business Keeper legen wir besonderen Wert auf den Schutz der Daten der Hinweisgebenden: Nicht nur das System an sich ist verschlüsselt, sondern auch die darin befindlichen Daten. Somit können weder Business Keeper noch andere Parteien, wie beispielsweise Ermittlungsbehörden, Einsicht in die Daten erhalten. Lediglich die Fallbearbeiter*innen in der jeweiligen Organisation haben Einsicht in die Meldungen.” 

Kenan Tur, Gründer und Vorstand der Business Keeper AG, ergänzt:Datenschutz und Datensicherheit sind die Grundpfeiler unserer Compliance-Plattform. Daher lassen wir regelmäßig unsere drei Hochsicherheits-Rechenzentren, das Hinweisgebersystem sowie die gesamte Plattform und einen Großteil des Unternehmens, u. a. unsere gesamte IT-Abteilung, nach ISO 27001 zertifizieren. Unternehmen sollten die Meldedaten ausschließlich in einem dedizierten Rechenzentrum speichern lassen. Vorsicht ist geboten, wenn Anbieter die Kundendaten in einer Cloud ablegen. Hier können sensible Informationen zum Nachteil der Whistleblower*innen aber auch des Unternehmens entnommen werden.”

Warum es problematisch sein kann, die Meldedaten in einer Cloud zu speichern, ist unter dem folgenden Link nachzulesen:

https://www.business-keeper.com/wissen/eu-us-privacy-shield-unwirksam

Über Private: EQS Group

Die EQS Group AG (www.eqs.com) ist der internationale Marktführer für regulatorische Technologien (RegTech) in den Bereichen Corporate Compliance und Investor Relations (IR). Mehrere tausend Unternehmen weltweit, darunter die DAX40-Unternehmen, leisten durch die Umsetzung komplexer Compliance-Anforderungen mithilfe der EQS Group AG einen Beitrag zu einer ethischen Wirtschaftskultur. Die Produkte der EQS Group sind in der cloud-basierten Software „EQS COCKPIT“ gebündelt. Damit lassen sich Compliance-Workflows in den Bereichen Hinweisgeberschutz und Case-Management, Richtlinien-Management, Insiderlistenverwaltung und Meldepflichten professionell steuern. Börsennotierte Unternehmen nutzen zudem ein globales Newswire, Investor-Targeting und Kontaktmanagement, IR-Webseiten, digitale Berichte und Webcasts für eine effiziente und sichere Investorenkommunikation.

Die EQS Group wurde im Jahr 2000 in München von Achim Weick gegründet. Heute ist der börsennotierte Konzern mit mehr als 550 Mitarbeitenden in den wichtigsten Finanzmetropolen der Welt vertreten.

 
Simon Behnisch
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simon.behnisch@tonka-pr.com

Interviewpartner

 
Kai Leisering
Managing Partner Compliance bei der EQS Group AG

Bildmaterial zu Private: EQS Group

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