Alarm für Fluggäste: EU plant Änderung auf Kosten der Passagiere
Auf einen Blick
- Ein neuer EU-Vorschlag sieht vor, dass Entschädigungen bei Flugverspätungen künftig je nach Entfernung erst bei Verspätungen von fünf, neun oder zwölf Stunden statt wie bisher nach drei Stunden gezahlt werden sollen.
- Dieser Vorschlag stellt eine Schwächung der Rechte für Verbraucher:innen dar.
- In dem nachfolgenden Statement erklärt Tomasz Pawliszyn, CEO von AirHelp, wieso die Fluggastrechte gestärkt werden müssen und nicht geschwächt werden dürfen.
Berlin, 25. Februar 2025 – Im Jahr 2024 waren mehr als 287 Millionen Passagiere in ganz Europa von Flugausfällen und Verspätungen betroffen. Für betroffene Passagiere innerhalb der EU legt die Verordnung (EG) Nr. 261 seit über 20 Jahren Ausgleichsansprüche für Fluggäste fest. Ein neuer EU-Vorschlag könnte diese Rechte einschränken: Tomasz Pawliszyn, CEO des Travel-Tech-Unternehmens AirHelp (www.AirHelp.de), erklärt, wieso eine Anhebung der Drei-Stunden-Schwelle ein Schritt in die falsche Richtung wäre.
Die Drei-Stunden-Schwelle ist ein fairer Kompromiss für Verbraucher:innen und Airlines
„Die Verordnung (EG) Nr. 261 setzt seit über 20 Jahren den Goldstandard für Fluggastrechte und gilt weltweit als Erfolgsgeschichte im Verbraucherschutz. Sie legt fest, dass Passagiere bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch auf Entschädigungszahlungen haben. Das Ziel der EU ist es, mit der Verordnung für Klarheit und Sicherheit bei Passagieren zu sorgen.
Nun wird hinter verschlossenen Türen darüber diskutiert, Entschädigungen je nach Entfernung erst ab 5, 9 oder 12 Stunden Verspätung zu zahlen. Die Drei-Stunden-Schwelle ein gutes Gleichgewicht zwischen Verbraucherschutz und dem Verständnis für die Schwierigkeiten dar, die Fluggesellschaften bei der Organisation und Durchführung von Flügen haben. Drei Stunden sind weit mehr als die durchschnittliche Flugdauer in Europa und eine dreistündige Verspätung kann zu erheblichen Störungen der Reisepläne führen. Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass die Anspruchskriterien sehr fluglinienfreundlich sind und eine Entschädigung nur dann fällig wird, wenn die Fluggesellschaft schuld ist.
Andere Rechtsprechungen haben ihre Gesetze bereits nach dem Vorbild der EU-Verordnung gestaltet oder sind dabei, dies zu tun. Großbritannien, Kanada, Saudi-Arabien, die Türkei, Brasilien und bald auch die USA übernehmen alle die Drei-Stunden-Regelung. Die vorgeschlagenen Änderungen würden dafür sorgen, dass Europa seine Souveränität in der Branche an andere Länder abgibt. Außerdem würde die Schaffung von Diskrepanzen bei den Schwellenwerten zwischen der EU und den anderen Gerichtsbarkeiten bei den Passagieren Verwirrung stiften, statt Klarheit und Sicherheit zu gewährleisten. Wir können nicht zulassen, dass Fluggäste, die in die EU fliegen, bei einer Verspätung von 3 Stunden geschützt sind, während Passagiere, die mit EU-Fluggesellschaften fliegen, erst nach 5 Stunden oder mehr Anspruch auf Schutz haben.”
Fluggesellschaften sollen von Änderungen finanziell profitieren – auf Kosten der Verbraucher:innen
„Eine Verlängerung der Drei-Stunden-Schwelle auf fünf Stunden oder sogar noch länger würde lediglich die Gewinne der Fluggesellschaften weiter maximieren – und zwar auf Kosten der Verbraucher:innen. Nach Schätzungen der International Air Transport Association (IATA) beliefen sich die Einnahmen der Branche im Jahr 2024 auf circa 940 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 6,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Laut einer Analyse von uns liegen die Kosten für Entschädigungen gemäß EG 261 bei nur 0,58 Cent bis 1,17 Euro pro Passagier. So sehr Fluggesellschaften auch behaupten mögen, dass die Verordnung eine Kostenbelastung für sie darstellt, hat keine einzige Fluggesellschaft tatsächliche Daten vorgelegt, um diese Behauptungen zu untermauern, obwohl die Institutionen mehrfach um Beweise gebeten haben.”
EU-Verordnung als Anreiz, Verspätungen zu minimieren
„Zuletzt ist die Drei-Stunden-Regel ein wichtiger Anreiz für die Fluggesellschaften, pünktlich zu sein. Sie zwingt die Airlines dazu, ihre Umlaufzeiten, Wartungspläne und die Verfügbarkeit der Besatzungen langfristig zu optimieren. Dies führt zu einer besseren Nutzung der vorhandenen Flughafeninfrastruktur und verringert den Bedarf an zusätzlichen Ausgleichsflügen, die unter anderem auch die CO₂-Emissionen erhöhen würden. Die Beibehaltung des derzeitigen Schwellenwerts stellt sicher, dass Nachhaltigkeit und Effizienz im Mittelpunkt der EU-Luftverkehrspolitik stehen.
Unsere Daten zeigen, dass eine Änderung der vorgeschlagenen Regeln bedeuten würde, dass über 80 Prozent weniger Flüge für eine Entschädigung infrage kämen. Dies würde die Verordnung im Grunde zu einer leeren Hülle machen und es gäbe keinen Anreiz mehr für die Fluggesellschaften, Verspätungen zu minimieren. Wir bei AirHelp finden, dass die Drei-Stunden-Regel eine angemessene Entschädigung bei erheblichen Verspätungen gewährleistet, das Vertrauen der Öffentlichkeit fördert und Flugreisen für Millionen von Passagieren zuverlässiger macht. Eine Anhebung des Schwellenwerts würde diese seit langem bestehenden Schutzmaßnahmen verwässern und eine der anerkanntesten Errungenschaften der EU in der Verbraucherpolitik untergraben. Wir appellieren daher an die Politik, den Schwellenwert von drei Stunden beizubehalten.”
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