Credit: Christian Lue
29. April 2021

Whistleblower-Experte: “Kosten sind kein ausreichendes Argument gegen verpflichtenden Whistleblower-Schutz”

Statement

“Die Whistleblowing-Richtlinie nur auf EU-Recht und nicht auf deutsches Recht zu beziehen, ist eine Farce für das Gesetz und für Hinweisgeber*innen. So wären Whistleblower*innen nur vor Repressalien geschützt, wenn das EU-Recht angewendet werden kann. Bei der Aufdeckung von Verstößen gegen deutsches Recht wären sie dagegen schutzlos ausgeliefert. Wer dann beispielsweise die Verletzung nationaler Straftatbestände meldet, zum Beispiel Korruption, wäre demnach nicht vor Vergeltungsmaßnahmen seitens der Arbeitgebenden geschützt. Somit würde sich an der aktuellen Situation und dem unzureichenden Schutz von Hinweisgebenden trotz des neuen Gesetzes nichts ändern. Zudem dürften Whistleblower*innen aufgrund der juristischen Komplexität kaum unterscheiden können, ob sich ein Sachverhalt auf EU-Recht oder nationales Recht bezieht. Dies würde die ohnehin schon unter Druck stehenden Whistleblower*innen weiter verunsichern und möglicherweise davon abhalten, einen Missstand zu melden.

Derzeit kämpfen viele Unternehmen um ihr Überleben. Allerdings ist das Belastungsmoratorium, das die wirtschaftliche Erholung der Unternehmen und damit die Sicherung von Arbeitsplätzen in den Vordergrund stellt, kein Argument, um das Gesetz von Grund auf abzulehnen oder nur die wirtschaftlichen Aspekte in den Fokus zu rücken: Dass Unternehmen ein internes Meldesystem einrichten müssen, ist ohnehin bereits über die EU-Richtlinien abgedeckt. Zudem treten deutlich gravierendere wirtschaftliche Einschnitte, als die Kosten für ein Hinweisgebersystem, auf, wenn Missstände wie Korruption oder Belästigung öffentlich gemacht werden. Speziell für kleinere und mittelständische Unternehmen, die von der EU-Richtlinie betroffen sind, gibt es bereits kostengünstige Hinweisgebersysteme.“

Über Kai Leisering

Kai Leisering unterstützt als Geschäftsführer der Business Keeper GmbH das 2001 gegründete Unternehmen auf dem Weg zum weltweit führenden Anbieter von Compliance-Lösungen. Er hilft Unternehmen dabei, hochwirksame Mechanismen zu schaffen, die dazu beitragen, Wirtschaftskriminalität wie Korruption, Geldwäsche und andere schwere Verbrechen gegen die Gesellschaft zu verhindern und zu bekämpfen.

Über Private: EQS Group

Die EQS Group AG (www.eqs.com) ist der internationale Marktführer für regulatorische Technologien (RegTech) in den Bereichen Corporate Compliance und Investor Relations (IR). Mehrere tausend Unternehmen weltweit, darunter die DAX40-Unternehmen, leisten durch die Umsetzung komplexer Compliance-Anforderungen mithilfe der EQS Group AG einen Beitrag zu einer ethischen Wirtschaftskultur. Die Produkte der EQS Group sind in der cloud-basierten Software „EQS COCKPIT“ gebündelt. Damit lassen sich Compliance-Workflows in den Bereichen Hinweisgeberschutz und Case-Management, Richtlinien-Management, Insiderlistenverwaltung und Meldepflichten professionell steuern. Börsennotierte Unternehmen nutzen zudem ein globales Newswire, Investor-Targeting und Kontaktmanagement, IR-Webseiten, digitale Berichte und Webcasts für eine effiziente und sichere Investorenkommunikation.

Die EQS Group wurde im Jahr 2000 in München von Achim Weick gegründet. Heute ist der börsennotierte Konzern mit mehr als 550 Mitarbeitenden in den wichtigsten Finanzmetropolen der Welt vertreten.

 
Simon Behnisch
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simon.behnisch@tonka-pr.com

Interviewpartner

 
Kai Leisering
Managing Partner Compliance bei der EQS Group AG

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