Weltverbrauchertag: Geplante EU-Änderungen der Fluggastrechte könnten Verbraucher:innen massiv benachteiligen
Auf einen Blick
- Einem EU-Vorschlag zufolge sollen Entschädigungen für Flugverspätungen künftig erst ab einer Verspätung von fünf, neun oder zwölf Stunden gezahlt werden, statt wie bisher ab drei Stunden.
- Dänemark wird ab Juli 2025 den Vorsitz im Rat der Europäischen Union innehaben – der dänische Verkehrsminister sprach sich kürzlich für die Reduzierung der Rechte aus.
- In dem nachfolgenden Statement erklärt Tomasz Pawliszyn, CEO von AirHelp, wieso die Fluggastrechte gestärkt werden müssen und nicht geschwächt werden dürfen.
Berlin, 14. März 2025 – Die Europäische Union plant, den Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen erheblich einzuschränken. Ein neuer Vorschlag sieht vor, dass die Fluggäste ihre derzeitigen Rechte auf Entschädigung verlieren und die Fluggesellschaften ihre Flüge je nach Flugdistanz um bis zu zwölf Stunden verzögern können, ohne dass die Fluggäste irgendeinen Anspruch darauf haben. Bislang gilt eine Entschädigungsgrenze von drei Stunden. Das Travel-Tech-Unternehmen AirHelp kritisiert diese Pläne scharf und äußert erhebliche Bedenken hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen. Tomasz Pawliszyn, CEO von AirHelp (www.airhelp.de), warnt vor einer massiven Schwächung des Verbraucherschutzes und fordert die EU auf, die bestehenden Rechte nicht zugunsten der Fluggesellschaften zu opfern.
Dänemark ebnet den Weg für Kürzungen bei den Fluggastrechten
Der dänische Verkehrsminister hat sich gemeinsam mit Scandinavian Airlines (SAS) für eine Anhebung der Verspätungsschwelle ausgesprochen. Hintergrund sind die finanziellen Probleme von SAS, die trotz staatlicher Unterstützung weiterhin hohe Verluste verzeichnen. Dänemarks Position in der Debatte spielt insofern eine wichtige Rolle, weil es ab Juli 2025 den Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernimmt.
„Wenn die Entschädigungszahlungen wirklich der Grund für die finanziellen Schwierigkeiten von SAS wären, so müsste es bei anderen Fluggesellschaften ebenfalls der Fall sein. Nach Schätzungen der International Air Transport Association (IATA) werden sich die Einnahmen der Branche im Jahr 2024 allerdings auf rund 940 Milliarden Euro belaufen, was einem Anstieg von 6,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Auch belaufen sich die Kosten für Entschädigungen gemäß dem EC 261 nur auf 0,58 Cent bis 1,17 Euro pro Fluggast und stellen somit keine zu große finanzielle Belastung dar. Die Rechte von Flugpassagieren einzuschränken, um eine angeschlagene Fluggesellschaft zu finanzieren, ist nicht fair“, kritisiert Tomasz Pawliszyn. „Es ist höchst besorgniserregend, dass die dänische Regierung ihre Ratspräsidentschaft dazu nutzen könnte, die Rechte der Fluggäste europaweit zu schwächen. Hier droht ein gefährlicher Präzedenzfall, der die Glaubwürdigkeit der EU im Verbraucherschutz nachhaltig schädigen würde. Die Fluggastrechte innerhalb der EU dürfen nicht zum Spielball einzelner nationaler Interessen werden.“
Neue Flugverspätungsregel würde Europas Souveränität untergraben und Verwirrung stiften
Seit über 20 Jahren legt die Verordnung (EG) Nr. 261 die Entschädigungsschwelle auf drei Stunden fest und gilt als weltweites Modell für den Verbraucherschutz. Länder wie das Vereinigte Königreich, Kanada, Brasilien, Saudi-Arabien, die Türkei und bald auch die USA haben ihre Vorschriften daran angelehnt. Pawliszyn erklärt: „Die Drei-Stunden-Regel ist ein fairer Kompromiss zwischen dem Verbraucherschutz und den Herausforderungen, mit denen die Fluggesellschaften konfrontiert sind. Die vorgeschlagenen Änderungen würden dazu führen, dass Europa seine Souveränität in dieser Branche an andere Länder abgibt. Außerdem würden unterschiedliche Schwellenwerte in der EU und in anderen Ländern zu Verwirrung bei den Fluggästen führen, anstatt für Klarheit und Gewissheit zu sorgen.
Derzeit orientieren sich alle globalen Standards an der Drei-Stunden-Verspätungsgrenze. Würden diese Regeln überarbeitet, könnten für Flüge, die von Deutschland aus starten, uneinheitliche Verspätungsgrenzwerte gelten: Einige könnten sich an den Drei-Stunden-Standard halten, während andere bis zu 12 Stunden verspätet sein könnten, je nach den unterschiedlichen Vorschriften.“
EU-Verordnung als Anreiz, Verspätungen zu minimieren
„Zuletzt ist die Drei-Stunden-Regel ein wichtiger Anreiz für die Fluggesellschaften, pünktlich zu sein. Sie zwingt die Airlines dazu, ihre Umlaufzeiten, Wartungspläne und die Verfügbarkeit der Besatzungen langfristig zu optimieren. Dies führt zu einer besseren Nutzung der vorhandenen Flughafeninfrastruktur und verringert den Bedarf an zusätzlichen Ausgleichsflügen, die unter anderem auch die CO₂-Emissionen erhöhen würden. Die Beibehaltung des derzeitigen Schwellenwerts stellt sicher, dass Nachhaltigkeit und Effizienz im Mittelpunkt der EU-Luftverkehrspolitik stehen.
Unsere Daten zeigen, dass eine Änderung der vorgeschlagenen Regeln bedeuten würde, dass über 80 Prozent weniger Flüge für eine Entschädigung infrage kämen. Dies würde die Verordnung im Grunde zu einer leeren Hülle machen und es gäbe keinen Anreiz mehr für die Fluggesellschaften, Verspätungen zu minimieren. Wir bei AirHelp finden, dass die Drei-Stunden-Regel eine angemessene Entschädigung bei erheblichen Verspätungen gewährleistet, das Vertrauen der Öffentlichkeit fördert und Flugreisen für Millionen von Passagieren zuverlässiger macht. Eine Anhebung des Schwellenwerts würde diese seit langem bestehenden Schutzmaßnahmen verwässern und eine der anerkanntesten Errungenschaften der EU in der Verbraucherpolitik untergraben. Wir appellieren daher an die Politik, den Schwellenwert von drei Stunden beizubehalten – die EU sollte die Rechte der Verbraucher:innen stärken, nicht schwächen.”
Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
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Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com