Credit: Kelly Sikkema
Berlin, 04. March 2021

Kurzarbeitergeld und Homeoffice-Pauschale: Tipps für die Steuererklärung 2020

Auf einen Blick

  • Steuer-App Taxando gibt Ratschläge zu Kurzarbeitergeld und Homeoffice-Pauschale für die Steuererklärung
  • Verbraucher:innen müssen das Homeoffice nicht unbedingt angeben
  • Kurzarbeitergeld kann sich negativ auf die Rente auswirken und Steuernachzahlungen verursachen

Berlin, 04. März 2021 – Das Jahr 2020 stellt viele Verbraucher:innen bei der Steuererklärung vor neue Herausforderungen. Nicht nur eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Homeoffice ist vonnöten, sondern auch mit der Frage, ob sich das Kurzarbeitergeld negativ auf die Rente auswirkt, oder eine Steuernachzahlung verursacht. Die Expert:innen der Steuer-App Taxando (www.taxando.de) haben sich dieser Themen angenommen und Empfehlungen zusammengestellt.

Homeoffice-Pauschale auf dem Prüfstand
Vor wenigen Wochen verabschiedete der Bundestag im Zuge des Jahressteuergesetz 2020 die neue Homeoffice-Pauschale für die Jahre 2020 und 2021. Die Pauschale, welche maximal 600 Euro beträgt, wird allerdings auf die Werbungskostenpauschale von maximal 1.000 Euro angerechnet. Verbraucher:innen müssen daher die Homeoffice-Pauschale nicht zwingend angeben, wenn der Werbungskostenbetrag bei ihrer Steuererklärung pauschal 1.000 EUR beträgt. Zudem umfasst die Homeoffice-Pauschale maximal 120 anrechenbare Tage. Trotzdem sollten Steuerpflichtige, laut der Expert:innen von Taxando, alle tatsächlich im Homeoffice verbrachten Tage angeben. Einige Finanzämter akzeptieren die reale Anzahl. 

Zu beachten ist auch, dass im Falle der Beanspruchung der Homeoffice-Pauschale sich die Entfernungskostenpauschale mindern oder gar entfallen kann. Dabei dürfen Steuerpflichtige für das Jahr 2021 zukünftig ab dem 21. Kilometer 35 Cent pro Kilometer, anstatt wie bisher nur 30 Cent, abrechnen.

Steuernachzahlung wegen Kurzarbeitergeld?
Das Kurzarbeitergeld (KAG) selbst ist steuerfrei, weshalb Arbeitnehmer:innen auf den Betrag keine Steuern zahlen müssen. Allerdings unterliegt das KAG dem sogenannten Progressionsvorbehalt, sodass diese eigentlich steuerfreien Sozialleistungen (so auch bspw. das Arbeitslosen- oder Elterngeld) zu dem Einkommen addiert werden. Das addierte Gesamteinkommen kann wiederum den Steuersatz erhöhen. Da eine Nachzahlung von mehreren Faktoren, wie bspw. der Dauer des Erhalts des KAG oder der Höhe der bereits gezahlten Lohnsteuer, abhängig ist, sollten sich Arbeitnehmer:innen durch einen Progressionsvorbehaltsrechner bereits vorher informieren, ob und wie viel sie nachzahlen müssen. Ehepaare und Eltern sollten in Erwägung ziehen, eine separate Steuererklärung abzugeben, wenn nur ein:e Lebenspartner:in von Kurzarbeit betroffen war. Wenn die Kurzarbeit derzeit noch anhält, kann auch der Wechsel in eine andere Steuerklasse von Vorteil sein.

Verminderte Rente durch Kurzarbeitergeld
Beschäftigte und Arbeitgeber:innen zahlen während der Kurzarbeit die Beiträge zur Rentenversicherung weiterhin gemeinsam. Die Berechnungsgrundlage der Beiträge ist in diesem Fall das tatsächlich verdiente Einkommen der Arbeitnehmer:innen. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber:innen gesetzlich verpflichtend einen zusätzlichen Beitrag zur Rentenversicherung leisten, im Fall von Kurzarbeit auf Basis von 80 Prozent des Unterschiedsbetrags, der wegen der Kurzarbeit fehlt. Die Höhe des jeweiligen Rentenversicherungsbeitrages variiert daher je nach Länge und Ausprägung der Kurzarbeit der steuerpflichtigen Person stark. Da durch die Regelung aber zu jeder Zeit 80 Prozent der Beiträge gezahlt werden, fällt der negative Effekt auf die Rente eher gering aus. Verbraucher:innen können sich bei der deutschen Rentenversicherung kostenlos beraten lassen und klären, wie stark ihre zukünftige Rente betroffen ist und ob eine freiwillige Nachzahlung der Beiträge von Vorteil sein könnte. 

Zur besseren Veranschaulichung haben die Expert:innen der Steuer-App Taxando für verschiedene Szenarien errechnet, welche Auswirkungen der Erhalt von Kurzarbeitergeld auf die zu zahlenden Steuern von Beschäftigten haben kann:
https://taxando.de/kurzarbeitergeld-und-homeoffice-pauschale-tipps-fur-die-steuererklarung-2020/

Maciej Szewczyk, Co-Founder und CTO von Taxando, kommentiert:
“2020 war ein schwieriges Jahr für viele Menschen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen werden noch in den kommenden Jahren zu spüren sein. Durch Entscheidungen in der Politik, um auf die Krise entsprechend reagieren zu können, haben sich durch die Hilfspakete und andere Anpassungen an die moderne Arbeitswelt auch grundlegende Faktoren bei der Steuererklärung geändert. Daher gilt es, die neusten Veränderungen genau nachzuvollziehen und sich im besten Fall Hilfe zu holen, um möglichst viele Steuern sparen zu können. Um Verbraucher:innen dabei zu unterstützen, bieten wir unsere einfache Steuererklärung stets kostenfrei an. Sie müssen die Erklärung am Ende nur noch ausgedruckt an das zuständige Finanzamt übermitteln.”

Über Taxando

Das FinTech Taxando (www.taxando.de) ist eine Steuer-App, die 2017 von Maciej Szewczyk und Maciej Wawrzyniak gegründet wurde. Ziel von Taxando ist es, Nutzern eine schnelle, unkomplizierte und vollständig digitale Erstellung von Steuererklärungen zu ermöglichen. Durch die Kooperation mit professionellen Steuerexperten bietet Taxando im Rahmen des “STEUER++”-Pakets die direkte Anbindung an externe Steuerberater an. Die Anwendung ist auf Deutsch, Polnisch, Englisch und Russisch verfügbar. Die App steht kostenlos für iOS und Android zur Verfügung.

 
Julia Trzinski
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Maciej Szewczyk
Co-Founder und CTO

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