Kriminalprävention auf dem Prüfstand: Zwei Drittel der Strafgefangenen sind vorbestraft
Auf einen Blick
- Die Hochschule Macromedia wertet Strafvollzugsstatistiken von 2019 bis 2023 aus
- Knapp zwei Drittel aller Strafgefangenen in Deutschland sind vorbestraft
- Erneute Straftaten geschehen in über 50 Prozent der Fälle innerhalb der ersten fünf Jahre nach Entlassung
- Ein Drittel der Insassen hat mehr als fünf Vorstrafen
München, 7. April 2025 – Freiheitsstrafen sind ein zentrales Mittel in der Kriminalprävention: Sie sollen die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten schützen und gleichzeitig die Gefangenen befähigen, „künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen”. So ist es im deutschen Strafvollzugsgesetz formuliert. Inwieweit die Realität diesem Anspruch gerecht wird, zeigt ein Blick in die Strafvollzugsstatistik. Eine aktuelle Analyse der Hochschule Macromedia, University of Applied Sciences, auf Basis der jüngsten Justizstatistiken zeigt, dass ein großer Teil der Inhaftierten wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt gerät.
Zwei Drittel aller Strafgefangenen sind vorbestraft
Grundsätzlich zeigen die Zahlen, dass Straffälligkeit ein männliches Problem ist – 94 Prozent der insgesamt 44.232 Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten im Jahr 2023 waren Männer. Von allen Insassen haben 29.331 (rund 66 Prozent) bereits eine oder mehrere Vorstrafen. Die Gruppe derjenigen, die zuvor lediglich zu Geldstrafen verurteilt wurden, machte dabei mit 5.705 Personen (circa 13 Prozent) einen kleineren Teil aus. Deutlich schwerer wiegt der Anteil derjenigen, die bereits eine Jugend- oder Freiheitsstrafe verbüßt haben – mit 20.610 Betroffenen (47 Prozent). Insgesamt ist die Zahl der Strafgefangenen in den vergangenen fünf Jahren um fast 13 Prozent gesunken, die Zahl der Inhaftierten mit Vorstrafen ist um 15 Prozent gesunken. Entgegen dieser Entwicklung stieg die Anzahl der Vorbestraften mit Geldstrafen von 5.189 auf 5.705, um knapp 10 Prozent.
Ein Drittel aller Strafgefangenen hat bis zu vier Vorstrafen
Von einem Leben ohne Straftaten sind viele Straffällige weit entfernt. Während 5.236 aller Strafgefangenen (12 Prozent) lediglich einmal vorbestraft waren, summiert sich die Zahl der Gefängnisinsassen mit bis zu vier Vorstrafen auf fast ein Drittel. Ab fünf Vorstrafen werden die Zahlen in der Statistik zusammengefasst: 9.800 der Insassen (22 Prozent) haben fünf bis zehn Vorstrafen, 5000 Insassen (12 Prozent) treten mit mehr als elf Vorstrafen ihre Haft an. Das heißt, dass ein Drittel aller Strafgefangenen mehr als fünf Vorstrafen vorzuweisen hat.
Über die Hälfte der Wiederinhaftierungen innerhalb von fünf Jahren
Auch die hohe Anzahl der Wiederinhaftierungen zeigt, dass eine verbüßte Haftstrafe nicht unbedingt dabei hilft, kriminelle Karrieren zu beenden. Von den 15.365 erneut eingewiesenen Häftlingen im Jahr 2023 wurden 3.756 (24 Prozent) bereits innerhalb des ersten Jahres nach ihrer Entlassung erneut zu einer Haftstrafe verurteilt. Betrachtet man einen Zeitraum von fünf Jahren, steigt diese Zahl auf über 50 Prozent – insgesamt 11.491 Personen. Dies zeigt, dass insbesondere in den ersten Jahren nach der Haftentlassung ein hohes Rückfallrisiko besteht.
Prof. Dr. Elena Yundina, Professorin für Kriminalpsychologie der Hochschule Macromedia, kommentiert: „Die aktuellen Zahlen offenbaren ein grundlegendes Problem unseres Strafvollzugs: Er bestraft, aber resozialisiert nicht. Wenn über die Hälfte der entlassenen Straftäter innerhalb von fünf Jahren rückfällig wird, sollte allen klar sein, dass ein rein repressiver Ansatz nicht zielführend ist. Unser Strafgesetzbuch basiert in seiner Grundstruktur noch immer auf dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871, auch unsere Gefängnissysteme stammen aus vormodernen Zeiten. Wir brauchen als Gesellschaft ein neues Mindset, das auf das frühzeitige Erkennen und Unterbinden der Risikofaktoren abzielt und straffällig Gewordenen in Haft echte Wiedereingliederungschancen bietet. Ohne ein Umdenken bleibt der Strafvollzug eine Drehtür – mit hohen Kosten für die Gesellschaft.”
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der privaten Hochschule. Hier finden Sie die Übersicht der Daten zur Art und Häufigkeit der Vorstrafen und zum Wiedereinlieferungsabstand.
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