Kommentar zur CanG-Lesung am 18. Oktober – Cannabis-Konsumverbot: Sichtweite statt Sperrzone – Ein sinnvoller Vorschlag
Auf einen Blick
- Kristine Lüttke von der FDP schlägt vor, die 200-Meter-Sperrzonen-Regelungen zu ändern
- Konsum soll nur in Sichtweite zu Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen verboten sein
- Philip Schetter, CEO des börsennotierten Cannabisunternehmens Cantourage, begrüßt den Vorschlag
„Die Teil-Legalisierung von Cannabis wurde aufgrund der zahlreichen Einschränkungen und dem immensen bevorstehenden Bürokratieaufwand bereits von Befürworter:innen einer Legalisierung sowie ihren Gegner:innen kritisiert. Als Unternehmen, das Cannabis für den Medizinalgebrauch produziert, sorgen wir uns vor allem um die Rechte von Cannabis-Patient:innen, welche paradoxerweise durch die Legalisierung von Cannabis stärker beschnitten werden würden.”
Im Schnitt 20 Prozent der Städte für Konsum gesperrt
„Wir haben ermittelt, dass mit den bisherigen vorgesehenen Sperrflächen von 200 Metern um Kinder- und Jugendeinrichtungen bereits auf einem Fünftel der Stadtflächen der Cannabiskonsum weiterhin verboten sein wird. Von der Untersuchung ausgenommen waren Spielplätze sowie Fußgängerzonen, in denen der Konsum jeweils von sieben bis 20 Uhr untersagt sein soll.
In München wäre der Konsum also auf mindestens einem Drittel der Stadtfläche untersagt. Hannover wäre auf etwa 30 Prozent Stadtfläche für den Cannabiskonsum gesperrt. Auch in Berlin wären Konsument:innen von 28 Prozent der Fläche verbannt.”
Unter folgendem Link können alle Sperrzonen und die gesperrte Fläche in den 20 größten Städten Deutschlands eingesehen werden https://www.cantourage.com/cannabislegalisierung-bedeutet-einschraenkung-fuer-patientinnen
Unerträglich für Cannabis-Patient:innen
„Wir bei Cantourage unterstützen selbstverständlich jegliche Bemühungen, um Kinder und Jugendliche vor unaufgeklärtem Konsum zu schützen. Was hier jedoch maßgeblich von Gesetzgeber:innen und Politiker:innen verkannt wird, ist, dass Cannabis nicht nur in der Freizeit konsumiert wird, sondern auch bei vielerlei chronischen Leiden zur Symptombekämpfung verabreicht wird. Mit der Legalisierung in ihrer aktuellen Form werden Patient:innen ungerechtfertigterweise in ihren Rechten beschnitten und sogar schlechter gestellt als beispielsweise Raucher:innen. Es darf nicht sein, dass Patient:innen aufgrund der großen Sperrflächen erst einmal mit Google-Maps abschätzen müssen, ob der Konsum überhaupt zulässig ist. Für einen Menschen, der etwa gerade eine Schmerzattacke erleidet, ein unerträglicher Zustand. Wir begrüßen daher Frau Lüttkes praxisorientierten Vorschlag, den Konsum lediglich in Sichtweite von Kindergärten, Schulen, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen zu verbieten. So gewährleistet das Gesetz weiterhin den Kinder- und Jugendschutz, während Cannabispatient:innen eine leicht zu befolgende Faustregel erhalten, ohne komplizierte Abschätzung, ob der Konsum nun verboten ist oder nicht. Wir sehen hier eine gelungene Abwägung zwischen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen und dem Erhalt der Lebensqualität von Patient:innen. ”
Cantourage ist ein führendes europäisches Unternehmen für die Herstellung und den Vertrieb von Medizinpräparaten und Arzneimitteln auf Basis von Cannabis. Das in Berlin ansässige Unternehmen wurde 2019 von Norman Ruchholtz, Dr. Florian Holzapfel und Patrick Hoffmann gegründet. Mit einem erfahrenen Managementteam und seiner „Fast Track Access“-Plattform ermöglicht Cantourage Produzent:innen aus aller Welt, schneller, leichter und kosteneffizienter Teil des wachsenden europäischen Marktes für medizinisches Cannabis zu werden.
Cantourage verarbeitet das Cannabis-Rohmaterial sowie Cannabis-Extrakte der internationalen Produzenten und vertreibt sie in Europa. Dabei stellt das Unternehmen stets die Einhaltung der höchsten europäischen pharmazeutischen Qualitätsstandards sicher. Das Sortiment umfasst getrocknete Blüten, Extrakte, Dronabinol und Cannabidiol. Cantourage wurde am 11. November 2022 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und wird unter dem Börsenkürzel „HIGH” geführt.