Berlin, 13. November 2023

Kommentar: Keine Cannabis-Teillegalisierung zum Jahreswechsel

Auf einen Blick

  • Cannabis-Gesetz wird voraussichtlich erst kurz vor Weihnachten zur Bundestagsabstimmung gebracht
  • Cannabis Clubs und Medizinalcannabisunternehmen müssen sich weiter gedulden
  • Philip Schetter, CEO von Cantourage, erklärt, wieso sich die Entscheidungsfindung so schwierig gestaltet

 

Berlin, 13. November 2023 – Der Gesetzesentwurf zur Cannabis-Legalisierung soll erst in der in 50. Kalenderwoche zur Abstimmung gebracht werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) tue sich schwer, die Änderungswünsche der Fraktionen in das Gesetz einzuflechten. Das bedeutet, dass das CanG erst im Februar dem Bundesrat vorgelegt werden und frühestens zum 01.03.2024 in Kraft treten kann. Philip Schetter, CEO von Cantourage, erklärt, wieso es keine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung geben wird.

Parteien wollen keine Kompromisse eingehen
„Bei der öffentlichen Expert:innenanhörung am vergangenen Montag im Bundestag wurde bereits bei der Art und Weise, wie die Politiker:innen ihre Fragen gestellt haben, deutlich, was sie mit ihrer Fragestellung bezwecken wollten: Zustimmung oder Ablehnung betonen. Es gibt Befürworter:innen und Gegner:innen des Gesetzes, aber kaum Meinungen dazwischen und damit Ansatzpunkte für „gute“ Kompromisse – so kann es zu keinem Gesetz kommen, dass in allen Bundesländern gleichermaßen durchgesetzt wird.”

Weiterhin große Unsicherheit in der rechtlichen Umsetzung
„Wir haben ermittelt, dass mit den bisherigen vorgesehenen Sperrflächen von 200 Metern um Kinder- und Jugendeinrichtungen bereits auf einem Fünftel der Stadtflächen der Cannabiskonsum weiterhin verboten sein wird, Spielplätze und Fußgängerzonen noch nicht mit einberechnet. Was hier jedoch maßgeblich von Gesetzgeber:innen und Politiker:innen verkannt wird, ist, dass Cannabis nicht nur in der Freizeit konsumiert wird, sondern auch bei vielerlei chronischen Leiden zur Symptombekämpfung verabreicht wird. Mit der Legalisierung in ihrer aktuellen Form werden Patient:innen ungerechtfertigterweise in ihren Rechten beschnitten und sogar schlechter gestellt als beispielsweise Raucher:innen. Es kann nicht sein, dass Patient:innen aufgrund der großen Sperrflächen erst einmal mit Google-Maps abschätzen müssen, ob der Konsum überhaupt zulässig ist. Für einen Menschen, der beispielsweise gerade eine Schmerzattacke erleidet, ein unerträglicher Zustand.

Auch die Neue Richtervereinigung und die Deutsche Polizeigewerkschaft kritisierten die Abstandregeln, weil sie in der Praxis nicht anwendbar oder kontrollierbar seien. Der Schildower Kreis beispielsweise schlug einen Kompromiss vor, eine Verbotszone im unmittelbaren Eingangsbereich von Einrichtungen, die regelmäßig von Kindern und Jugendlichen besucht werden. Die Fachausschüsse des Bundesrates wollten diese Fläche hingegen vor ein paar Wochen sogar auf 250 Meter erweitern und um Jugendhilfeeinrichtungen, psychiatrische oder suchtmedizinische Therapieeinrichtungen und Suchtberatungsstellen sowie Bahnhöfe ergänzen. Die Meinungen gehen hier so weit auseinander, dass es kaum möglich ist, zeitnah eine Lösung zu finden, die alle Parteien zufriedenstellt.”

Zeitnahe Entkriminalisierung auch für Cannabis-Patient:innen wichtig
„Als Europas größtes Unternehmen für Medizinalcannabis liegt uns besonders am Herzen, dass Cannabis-Patient:innen ihre Medizin sowohl jederzeit zu sich nehmen dürfen, als auch problemlos Zugang dazu erhalten. Die Streitigkeiten, die in Verbindung mit dem Gesetz auftreten, betreffen überwiegend den Freizeitkonsum. Mit der Legalisierung soll aber auch medizinisches Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BTMG) genommen werden, und so einige Anforderungen an Ärzte und Ärztinnen sowie an Apotheker:innen wegfallen. Erst dann werden sich noch mehr Mediziner:innen mit dem Thema auseinandersetzen, sodass auch mehr Patient:innen besseren Zugang zu Cannabis-Therapien bekommen. Der medizinische Bereich bietet beste Voraussetzungen für effektive Aufklärungs- und Präventionsarbeit, die der Bundesregierung richtigerweise ein Hauptanliegen ist, da medizinisches Fachpersonal regelmäßig Kontakt zu den Patient:innen beziehungsweise Konsument:innen hat. Wir fordern daher eine schnelle und zeitnahe Lösung, damit Cannabis-Patient:innen entlastet werden.”

Über Philip Schetter
Philip Schetter ist schon seit 2018 in der Cannabisbranche tätig. Bevor er 2021 als Geschäftsführer zu Cantourage gewechselt ist, verantwortete er unter anderem als Geschäftsführer der Aurora Europe GmbH den Aufbau verschiedener Ländergesellschaften und den Vertrieb von Cannabis in elf EU-Ländern. Seit 2022 ist er CEO der Cantourage Group SE, die im November 2022 an die Börse gegangen ist. Durch seine langjährige Erfahrung ist Philip ein Experte in der Produktion und dem Vertrieb von Medizinalcannabis.

Über Cantourage

Cantourage ist ein führendes europäisches Unternehmen für die Herstellung und den Vertrieb von Medizinpräparaten und Arzneimitteln auf Basis von Cannabis. Das in Berlin ansässige Unternehmen wurde 2019 von Norman Ruchholtz, Dr. Florian Holzapfel und Patrick Hoffmann gegründet. Mit einem erfahrenen Managementteam und seiner „Fast Track Access“-Plattform ermöglicht Cantourage Produzent:innen aus aller Welt, schneller, leichter und kosteneffizienter Teil des wachsenden europäischen Marktes für medizinisches Cannabis zu werden.

Cantourage verarbeitet das Cannabis-Rohmaterial sowie Cannabis-Extrakte der internationalen Produzenten und vertreibt sie in Europa. Dabei stellt das Unternehmen stets die Einhaltung der höchsten europäischen pharmazeutischen Qualitätsstandards sicher. Das Sortiment umfasst getrocknete Blüten, Extrakte, Dronabinol und Cannabidiol. Cantourage wurde am 11. November 2022 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und wird unter dem Börsenkürzel „HIGH” geführt.

 
Pia Senkel
Pressekontakt
+491733702649
pia.senkel@tonka-pr.com

Bildmaterial zu Cantourage

Logo

CEO

Gründungsteam und Vorstand

If you require media material with a higher resolution please get in touch with the press contact listed above.