Credit: Etienne Jong
BERLIN, 03. September 2025

Italien: Streikwelle im September – das müssen Fluggäste wissen

Auf einen Blick

  • Im September müssen Reisende in ganz Italien mit Störungen im Flugbetrieb rechnen
  • Insgesamt sind drei Streiks am 6., 14. sowie am 26. September bestätigt – weitere Arbeitsniederlegungen sind in Planung
  • Je nach Art des Streiks haben betroffene Urlauber:innen Anspruch auf Entschädigung

Berlin, 3. September 2025 – Nach einer Reihe von Arbeitsniederlegungen in Spanien, Italien und Portugal folgen nun landesweite Streiks in Italien. Nicht nur das Flugnetz, sondern auch das Schienen- und öffentliche Nahverkehrsnetz ist betroffen. Mit Blick auf den Flugverkehr sollen an den Arbeitskampfmaßnahmen das Bodenpersonal sowie das Flugpersonal beteiligt sein. Reisende in ganz Italien müssen im September mit weitreichenden Verkehrsstörungen rechnen.  Auch Mitarbeitende der Fluggesellschaften easyJet und Volotea werden dazu angehalten, ihre Arbeit niederzulegen. Nina Staub, Fluggastrechtsexpertin bei AirHelp, erklärt, welche Rechte betroffene Urlauber:innen bei den Streiks am 6., 14. und 26. September haben:

  • 6. September: Ein 24-stündiger Streik des Flugpersonals von easyJet, der Flüge von und nach Catania beeinträchtigen wird sowie ein Streik der Bodenabfertigung von Swissport. Zudem wird es an den Flughäfen von Florenz und Pisa Streiks bei der Gepäckabfertigung geben.
  • 14. September: Ganztägiger Ausstand des Bodenpersonals an den Flughäfen Mailand-Linate und Mailand-Malpensa.
  • 26. September: Mehrere landesweite 24-Stunden-Streiks vom Assaeroporti (Flughafenmanagement), der Gewerkschaft CUB Trasporti und dem Flugpersonal von Volotea.

Entschädigungszahlungen sind nicht immer möglich
„Fluggäste in Europa werden derzeit von einer Streikwelle überrollt. Vor allem Urlauber:innen in Italien trifft es dabei hart. Ob Passagieren bei Flugausfällen und Verspätungen eine Entschädigung zusteht, hängt nach EU-Regulation Nr. 261/2004 tatsächlich davon ab, um welche Art von Streik es sich handelt und wer streikt. Wenn beispielsweise das Boden- oder Flughafenpersonal, das unter anderem für die Gepäckabfertigung oder den Check-in verantwortlich ist, streikt – und nicht die Airline selbst – handelt es sich hierbei um einen außergewöhnlichen Umstand. Fluggästen steht in diesem Fall keine Entschädigung zu, wenn sie ihren Flug verpassen oder verspätet am Zielort ankommen.”

So erkennen Reisende ihren Entschädigungsanspruch
„Am 6. und am 26. September wird es für Urlauber:innen unübersichtlich, weil mehrere Parteien gleichzeitig streiken. Fluggäste müssen im Einzelfall klären, wer für den Ausfall oder die Verspätung verantwortlich ist: die Airline selbst oder das Bodenpersonal. Nur Flugstörungen, die eindeutig von EasyJet oder Volotea verursacht werden, etwa durch das Kabinenpersonal oder Pilot:innen, sind entschädigungsberechtigt. Lässt sich die Verantwortung nicht klar zuordnen, gehen wir in der Regel davon aus, dass kein Anspruch besteht. Fluggäste sollten dies daher individuell prüfen. Auf unserer Webseite können betroffene Reisende beispielsweise direkt über ihre Bordkarte nachsehen, ob sie entschädigungsberechtigt sind.”

Staub ergänzt: „Für den Streik am 14. September gilt: Fluggäste haben beim Streik des Bodenpersonals nur dann Anspruch auf Entschädigung, wenn dieses direkt bei der Airline angestellt ist. Bei Streiks von externem Flughafenpersonal besteht kein Anspruch.“

Generell gilt jedoch: Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistungen
„Für betroffene Urlauber:innen gilt: Fluggäste, deren Flüge mehr als fünf Stunden verspätet sind, haben Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung der Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen

Zudem muss die ausführende Airline bei Verspätungen von über zwei Stunden den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Es müssen auch zwei Telefonate oder der Versand von zwei E-Mails ermöglicht werden. Sofern notwendig müssen die Airlines eine Unterkunft bereitstellen sowie die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir empfehlen allen Passagieren, ihre Quittungen aufzubewahren, um eine Kostenerstattung für Mahlzeiten, Erfrischungen, alternative Reisen und Unterkünfte von den Fluggesellschaften zu erhalten.“

Diese Rechte haben Passagiere laut EU-Regulation Nr. 261/2004
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung wird durch die Länge der Flugstrecke berechnet. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Streiks gehören nicht dazu.

Über Airhelp

AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
#Die Nummer 1 für Flugentschädigungen weltweit
Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com

 
Pia Senkel
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