Internationaler Vergleich: So teuer dürfen Weihnachtsgeschenke an Mitarbeitende sein
Auf einen Blick
- Compliance-Spezialist Business Keeper vergleicht steuerrechtliche Regelungen für Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmende in 20 Ländern
- In Deutschland gibt es eine Freigrenze von 44 Euro pro Monat
- Durchschnittlich dürfen Waren im Wert von 190 Euro verschenkt werden
Berlin, 11. Dezember 2020 – Bei vielen Unternehmen fällt die traditionelle Weihnachtsfeier in diesem Jahr corona-bedingt aus. Wer überlegt, seinen Mitarbeitenden stattdessen Weihnachtspräsente zu schicken, sollte die gesetzlich vorgeschriebenen Freibeträge für Geschenke beachten. Bis zu welchem Wert diese steuerfrei sind und wie sich das international unterscheidet, hat nun der Spezialist für elektronische Hinweisgebersysteme und Compliance-Software, Business Keeper AG (www.business-keeper.com), untersucht.
44 Euro beträgt die monatliche Sachbezugsgrenze für Geschenke an Mitarbeitende in Deutschland – dazu gehören auch Weihnachtsgeschenke. Bekommen die Mitarbeitenden noch weitere Leistungen, wie einen Beitrag zum Fitnessstudio oder Essensmarken, zählen diese ebenso zu dem monatlichen Maximalwert von 44 Euro. Bei den meisten der 20 untersuchten Ländern gilt dagegen eine jährliche Freigrenze für Präsente. Allerdings wird auch dort der Wert aller Geschenke für den jeweiligen Zeitraum summiert und falls dieser den Freibetrag übersteigt, fallen zusätzliche Steuerzahlungen für die Arbeitnehmenden an.
So viel darf in anderen europäischen Ländern verschenkt werden
Im internationalen Vergleich ist der Freibetrag für Weihnachtsgeschenke mit 44 Euro pro Monat in Deutschland somit gering. Nur in Belgien fällt dieser mit 40 Euro bzw. niedriger aus.
Deutlich teurere Geschenke können Firmen ihren Mitarbeitenden in Irland machen: 500 Euro beträgt die Steuerfreigrenze dort pro Jahr. Ähnlich hoch ist das jährliche Limit mit umgerechnet rund 463 Euro in der Schweiz. Etwas kleiner ist der Freibetrag für Weihnachtsgeschenke in Norwegen und Polen: 280 Euro bzw. 223 Euro können dort maximal ausgegeben werden. Damit liegen die vier Staaten deutlich über den Durchschnitt der 20 Länder von 187 Euro.
In den Nachbarländern Frankreich und Österreich können die Unternehmen Weihnachtsgeschenke bis zu einem Wert von 171 Euro bzw. 186 Euro steuerfrei überreichen. Schwedische Firmen können generell rund 140 Euro an die Belegschaft verschenken – in diesem Jahr wurde der Freibetrag aufgrund von Corona um knapp 100 Euro auf insgesamt 240 Euro aufgestockt. Für beschäftigte Personen in Dänemark hängt der Maximalbetrag des Weihnachtsgeschenks von dem Wert der anderen Präsente in dem Jahr ab: Gab es sonst keine weiteren Geschenke, darf die weihnachtliche Aufmerksamkeit bis zu 160 Euro kosten. Ansonsten gilt ein Freibetrag von rund 120 Euro.
Großzügigkeit jenseits des Ozeans
Während in den USA umgerechnet nur knapp 62 Euro im Jahr verschenkt werden dürfen, sind Mitarbeitende in Kanada dazu berechtigt, Geschenke bis zu einem Wert von 322 Euro zu erhalten. Australische und neuseeländische Firmen dürfen Präsente bis zu 183 Euro bzw. 174 Euro für die Arbeitnehmenden spendieren. Singapur hat dagegen eine andere Lösung: Pro Geschenk sind dort 200 Dollar, umgerechnet knapp 124 Euro, erlaubt. Damit ist Singapur das einzige untersuchte Land, bei dem es keine jährliche oder monatliche Freigrenze gibt.
Kenan Tur, Gründer und Vorstand der Business Keeper AG, kommentiert die Ergebnisse:
“Unser internationaler Vergleich der Regelungen für Weihnachtsgeschenke an Mitarbeitende zeigt deutlich, wie verschieden diese Vorschriften sind. Es gibt bestimmte Freibeträge und zusätzliche Sonderregelungen erschweren es, den Überblick zu behalten. Damit Arbeitnehmende nicht die Übersicht verlieren, haben wir von Business Keeper ein Compliance-Tool entwickelt. Denn neben steuerrechtlichen Richtlinien gibt es auch unternehmensinterne Vorschriften, die von den Mitarbeitenden zu beachten sind. Mit dem “BKMS® Business Approvals” können Arbeitnehmende durch wenige Klicks beispielsweise prüfen, ob die Einladung zum Essen für einen bestimmten Betrag in Ordnung ist oder ob diese gemäß der Compliance-Richtlinien nicht angenommen werden darf.“
Die kompletten Ergebnisse können Sie hier einsehen:
Die EQS Group AG (www.eqs.com) ist der internationale Marktführer für regulatorische Technologien (RegTech) in den Bereichen Corporate Compliance und Investor Relations (IR). Mehrere tausend Unternehmen weltweit, darunter die DAX40-Unternehmen, leisten durch die Umsetzung komplexer Compliance-Anforderungen mithilfe der EQS Group AG einen Beitrag zu einer ethischen Wirtschaftskultur. Die Produkte der EQS Group sind in der cloud-basierten Software „EQS COCKPIT“ gebündelt. Damit lassen sich Compliance-Workflows in den Bereichen Hinweisgeberschutz und Case-Management, Richtlinien-Management, Insiderlistenverwaltung und Meldepflichten professionell steuern. Börsennotierte Unternehmen nutzen zudem ein globales Newswire, Investor-Targeting und Kontaktmanagement, IR-Webseiten, digitale Berichte und Webcasts für eine effiziente und sichere Investorenkommunikation.
Die EQS Group wurde im Jahr 2000 in München von Achim Weick gegründet. Heute ist der börsennotierte Konzern mit mehr als 550 Mitarbeitenden in den wichtigsten Finanzmetropolen der Welt vertreten.