Credit: David Preston
Berlin, 16. January 2025

Glatteis an deutschen Flughäfen: Diese Rechte haben Passagiere

Auf einen Blick

  • Bundesweit kommt es derzeit zu zahlreichen Verkehrsproblemen aufgrund von Glatteis und Schneefall 
  • Der Flugverkehr in Stuttgart wurde gestern zeitweise ausgesetzt – Flugzeuge mussten auf andere Flughäfen ausweichen 
  • Bei Verspätungen und Ausfällen muss die Airline für Ersatzleistungen wie Alternativtransport, Verpflegung oder Unterkunft sorgen

Berlin, 16. Januar 2025 – Immer wieder sorgen Schnee und Glatteis in Deutschland für Chaos im Straßen-, Bahn- und Flugverkehr. Glättegefahr macht die Starts und Landungen an Flughäfen zu gefährlich, wodurch es im Winter immer wieder zu Flugausfällen und Verspätungen kommt. Vor allem der Südwesten Deutschlands bekommt dies derzeit zu spüren. Der Flugbetrieb in Stuttgart wurde gestern zeitweise ausgesetzt, wodurch es zu zahlreichen Flugproblemen kam. Welche Rechte Verbraucher:innen in diesem Fall zustehen, erklärt Fluggastrechteexpertin Nina Staub von AirHelp

Passagiere haben unter Umständen Anspruch auf eine Alternativbeförderung und Verpflegung
Sollte es zu Flugausfällen durch Glatteis oder Schnee kommen, haben betroffenen Fluggäste Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Inlandsflüge können optional auf ein Bahnticket umgebucht werden. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen. 

Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir raten allen Fluggästen, jede Quittung aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können.”

Zur Kompensationspflicht merkt Staub an: „Bei Flugausfällen und Verspätungen können Fluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro pro Fluggast haben. Dies gilt jedoch nicht für außergewöhnliche Umstände. Da wetterbedingte Störungen wie Glatteis und Schnee im Flugplan nicht von der Fluggesellschaft zu verantworten sind, haben Fluggäste daher keinen Anspruch auf Entschädigung. Allerdings ist zu beachten, dass nach dem BGH-Urteil X ZR 146/23 Fluggesellschaften auch dann für Verspätungen haften können, wenn diese durch Fremdleistungen wie die Enteisung von Flugzeugen auf Flughäfen verursacht werden. Trotzdem stellen Verspätungen bei der Enteisung keinen außergewöhnlichen Umstand dar, wenn sie eine große Anzahl von Flugzeugen betreffen und das Luftfahrtunternehmen keinen Einfluss auf den Enteisungsvorgang hat.“

Über Airhelp

Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
#Die Nummer 1 für Flugentschädigungen weltweit
Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com

 
Pia Senkel
Pressekontakt
+491733702649
pia.senkel@tonka-pr.com

Dateien zur Mitteilung

Bildmaterial zu Airhelp

Produkt

Team

Logo

If you require media material with a higher resolution please get in touch with the press contact listed above.