Geschenk-Analyse: In diesem Bundesland darf das Lehrpersonal am meisten annehmen
Auf einen Blick
- Business Keeper analysiert die Geschenk-Regelungen für Lehrer*innen in den deutschen Bundesländern
- Hessen erlaubt die teuersten Geschenke
- Zahlreiche Bundesländer fahren ohne eindeutige Regelungen
Berlin, 24. März 2021 – Seit Kurzem sind die Schulen wieder geöffnet und viele Schüler*innen kehrten schrittweise zum normalen Unterricht zurück. Während einige Lehrkräfte den Unterricht den Kindern bzw. ihren Eltern überließen, investierten andere viel Aufwand und Zeit in den Digitalunterricht. Wer sich für das Engagement der Lehrenden bedanken möchte, hat bei dem Geschenkkauf jedoch einiges zu beachten: Aufgrund von Korruptionsrichtlinien hat jedes Bundesland eigene Regelungen, bis zu welcher Höhe Lehrer*innen Geschenke annehmen dürfen. Ist der Wert des angenommenen Präsentes zu hoch, können empfindliche Strafen auf das Lehrpersonal zukommen. Der europäische Marktführer für elektronische Hinweisgebersysteme, Business Keeper (www.business-keeper.com), hat die verschiedenen Regelungen analysiert und weiß, wo Lehrer*innen die größten Geschenke erhalten dürfen.
Hier dürfen Lehrer*innen am meisten annehmen
In Hessen können Schüler*innen und Eltern den Lehrenden die teuersten Geschenke machen: 150 Euro sind für bestimmte Anlässe wie Geburtstage, Abschluss von Grund- bzw. Leistungskursen oder der Grundschule sowie Mittelstufe erlaubt. Damit dürfen in Hessen mit Abstand die kostenintensivsten Präsente übergeben werden.
Auch in Berlin kann sich das Lehrpersonal freuen, hier sind bis zu einem Wert von 50 Euro Präsente genehmigt. Allerdings müssen diese ab einem Wert von 30 Euro der Schulaufsicht gemeldet werden. In Hamburg dürfen Geschenke in Höhe von maximal 30 Euro an die Lehrer*innen überreicht werden – vorausgesetzt das Geschenk stammt von einer Personenmehrheit und entspricht dem Anlass.
Lehrer*innen in Sachsen dürfen 20 Euro pro Präsent und maximal 60 Euro im Jahr von der Schülerschaft annehmen. Baden-Württemberg und Thüringen erlauben in sogenannter stillschweigender Zustimmung Geschenke bis zu einem Wert von 25 Euro.
Oftmals keine genauen Regelungen
In vielen Bundesländern gibt es sogenannte stillschweigende Genehmigungen, in denen die Annahme geringfügiger Aufmerksamkeiten genehmigt ist. Dazu zählen Werbeartikel, eine übliche und angemessene Bewirtung bei allgemeinen Veranstaltungen oder auch handgefertigte Präsente von Schüler*innen.
Kai Leisering, Geschäftsführer von Business Keeper, erklärt:
“In den meisten Bundesländern gibt es nur unspezifische Regelungen dazu, in welcher Höhe Geschenke für Lehrer*innen, zum Beispiel zum Grundschulabschluss oder bei der Verabschiedung in den Ruhestand von Schüler*innen und Eltern, erlaubt sind. Oftmals sind über die stillschweigenden Genehmigungen kleine Aufmerksamkeiten erlaubt, jedoch sind diese nicht transparent geregelt. Das zeigt auch der Fall einer Lehrer*in aus Berlin von 2015: Sie hatte eine Loriot-Figur im Wert von 200 Euro von ihren Schüler*innen erhalten. Weil sie das Geschenk zu diesem Wert nicht hätte annehmen dürfen, musste sie 4.000 Euro Strafe bezahlen. Aus diesem Grund sollten sich auch die Schüler*innen und Eltern informieren, bis zu welcher Höhe das Lehrpersonal in ihrem Bundesland Geschenke annehmen darf.”
Sämtliche Ergebnisse der Erhebung inkl. Grafik finden Sie unter diesem Link.
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