Credit: Roger Goh
BERLIN, 27. August 2025

Fluglotsen-Streik in Griechenland: Das müssen Urlauber wissen

Auf einen Blick

  • In den vergangenen Wochen sahen sich Reisende mit einer Vielzahl von Streiks an EU-Flughäfen konfrontiert
  • Nach Spanien, Italien und Portugal folgt nun auch Griechenland: Fluglots:innen legen diesen Donnerstag (28. August 2025) für vier Stunden ihre Arbeit nieder
  • Nina Staub, Fluggastrechtsexpertin bei AirHelp erklärt, welche Rechte betroffene Passagiere bei Streiks im Urlaub haben

Berlin, 27. August 2025 – Bereits seit mehreren Wochen werden Passagiere in Europa von einer Streikwelle überrollt. Gerade zur Hochsaison müssen sie vermehrt mit Verspätungen und Ausfällen rechnen. Der griechische Fluglotsenverband kündigte für Donnerstag, den 28. August, eine vierstündige Arbeitsniederlegung von 9.30 bis 13.30 Uhr an. Grund dafür seien unter anderem unzureichende Sicherheitsmaßnahmen wie Kapazitätsüberlastungen. Lediglich bestimmte Flüge für Notfälle oder etwa Regierungsflüge sollen durchgeführt werden. Wer sich auf seinen Urlaub in Griechenland freut, sollte sich frühzeitig über den Status seines Fluges informieren. Nina Staub, Fluggasrechtsexpertin bei AirHelp, erklärt, welche Rechte betroffene Urlauber:innen haben:

In diesem Fall kein Anspruch auf Entschädigungszahlungen von bis zu 600 Euro
„Griechenland ist ein beliebtes Reiseziel für Europäer:innen, insbesondere für deutsche Urlauber:innen. Während der Sommer-Saison werden einige Reisende nach Griechenland fliegen. Die Arbeitsniederlegung der Fluglots:innen am Donnerstag wird daher für zahlreiche Flugausfälle und Verspätungen sorgen. Allein im August 2024 sind von Deutschland aus 473.000 Passagiere nach Griechenland geflogen – im Jahr zuvor lag die Zahl sogar bei 480.000.

Da es sich um einen Streik des Flughafenpersonals handelt und er damit außerhalb der Kontrolle der Airlines liegt, haben betroffene Passagiere im Normalfall keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung. Das heißt, für gestrichene oder stark verspätete Flüge aufgrund des Streiks steht ihnen keine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person zu.”

Bei großer Verspätung: Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt oder Ticketerstattung 
Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an.

Sollten Airlines keine schnellstmögliche alternative Transportmöglichkeit bereitstellen, kann bei erheblichen Verspätungen dennoch ein Anspruch auf Entschädigung bestehen. Das regelt das EuGH-Urteil von 2020 (Rechtssache C-74/19): Es verpflichtet Airlines, Passagiere auf der schnellstmöglichen Route umzubuchen – auch über eine andere Fluggesellschaft oder indirekte Verbindungen, wenn dies schneller ist. Viele Airlines setzen diese Vorgabe unzureichend um, was zu unnötigen Wartezeiten führt.

Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen. 

Passagiere haben Anspruch auf Verpflegung am Flughafen
„Kommt es zu einer Flugverspätung von mehr als zwei Stunden, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, den Reisenden am Flughafen kostenlose Mahlzeiten und Getränke zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus müssen sie die Möglichkeit erhalten, zwei Telefonate zu führen oder zwei E-Mails zu versenden. Falls erforderlich, hat die Airline zudem für eine Unterkunft sowie den Transport dorthin zu sorgen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, diese Leistungen aktiv bei der Fluggesellschaft einzufordern. Außerdem sollten Passagiere sämtliche Belege sorgfältig aufbewahren, um im Nachhinein die Erstattung der entstandenen Kosten für Verpflegung, Erfrischungen, Ersatzbeförderung oder Unterkunft geltend machen zu können.“

Über Airhelp

AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
#Die Nummer 1 für Flugentschädigungen weltweit
Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com

 
Pia Senkel
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