Flughafenstreik in den Osterferien: Das müssen Urlauber wissen
Auf einen Blick
- In Deutschland hatten Reisende in den letzten Wochen mit zahlreichen Streiks an Flughäfen zu kämpfen
- Pünktlich zu den Osterferien kündigten die Fluglots:innen in Griechenland einen Streik am 9. April an
- Nina Staub, Fluggastrechtexpertin bei AirHelp erklärt, welche Rechte betroffene Passagiere bei Streiks im Urlaub haben
Berlin, 7. April 2025 – In Bremen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Thüringen und Niedersachsen starten heute die Osterferien. Wer sich auf seinen Urlaub in Griechenland gefreut hat, sollte sich frühzeitig über den Status seines Fluges informieren – denn pünktlich zu den Osterferien kündigten die Fluglots:innen in Griechenland einen 24-stündigen Streik am 9. April an. Bereits im Februar streikte das Flughafenpersonal, ähnlich wie in Deutschland verlangen die Arbeitnehmer:innen mehr Gehalt. Nina Staub, Fluggasrechtsexpertin bei AirHelp, erklärt, welche Rechte betroffene Urlauber:innen haben:
Fluggäste haben keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen
„Griechenland ist ein beliebtes Reiseziel für Europäer:innen, insbesondere für deutsche Urlauber:innen. Mit dem Start der Osterferien in einigen Bundesländern werden diese Woche einige Reisende nach Griechenland fliegen. Die Arbeitsniederlegung der Fluglots:innen am Mittwoch wird für zahlreiche Flugausfälle und Verspätungen sorgen.
Da es sich um einen Streik des Flughafenpersonals handelt und er damit außerhalb der Kontrolle der Airlines liegt, haben betroffene Passagiere im Normalfall keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung. Das heißt, für gestrichene oder stark verspätete Flüge aufgrund des Streiks steht ihnen keine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person zu.”
Bei großer Verspätung: Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt oder Ticketerstattung
„Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an.
Sollten Airlines keine schnellstmögliche alternative Transportmöglichkeit bereitstellen, kann bei erheblichen Verspätungen dennoch ein Anspruch auf Entschädigung bestehen. Das regelt das EuGH-Urteil von 2020 (Rechtssache C-74/19): Es verpflichtet Airlines, Passagiere auf der schnellstmöglichen Route umzubuchen – auch über eine andere Fluggesellschaft oder indirekte Verbindungen, wenn dies schneller ist. Viele Airlines setzen diese Vorgabe unzureichend um, was zu unnötigen Wartezeiten führt.
Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen.
Passagiere haben Anspruch auf Verpflegung am Flughafen
„Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir raten allen Fluggästen, jede Quittung aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können.”
Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
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Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com