Credit: Belinda Fewings
Berlin, 21. March 2025

Flughafen Heathrow wegen eines Brands geschlossen: Das müssen Passagiere wissen

Auf einen Blick

  • Am Flughafen London Heathrow können heute keine Flugzeuge starten oder landen – Grund dafür ist ein Brand in einem Umspannwerk in der Nähe des Flughafens
  • Betroffene Passagiere haben keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen
  • Fluggesellschaften müssen für eine alternative Beförderung sowie für Verpflegung sorgen

Berlin, 21. März 2025 – Der Londoner Großflughafen Heathrow ist in der Nacht wegen eines Stromausfalls geschlossen worden. Ein Brand in einem benachbarten Umspannwerk hatte den Stromausfall verursacht. Als größter Flughafen Europas hat diese Schließung erhebliche Auswirkungen auf den internationalen Flugverkehr haben – mindestens 1.350 Flüge und etwa 145.000 Passagiere sind von der Schließung betroffen. Nina Staub, Fluggastrechtexpertin bei AirHelp, erklärt, welche Rechte betroffene Passagiere nun haben:

„Allein im Jahr 2024 sind mehr als 42,8 Millionen Passagiere vom Flughafen Heathrow in London abflogen. Er ist der verkehrsreichste Flughafen Europas und der fünftgrößte der Welt. Die heutige Schließung wird sich auf viele andere Flüge auf dem gesamten Kontinent auswirken, da zahlreiche Flüge auf andere Flughäfen umgeleitet werden müssen. Auch an Deutschlands größtem Flughafen in Frankfurt beispielsweise werden wohl einige Flüge annulliert werden. Es ist davon auszugehen, dass Passagiere auch in den kommenden Tagen noch mit erheblichen Störungen rechnen müssen.

Da der Stromausfall außerhalb des Einflussbereiches des Flughafens und der Fluggesellschaften liegt, haben betroffene Passagiere leider keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der Europäischen Fluggastrechteverordnung. Das heißt, für gestrichene oder stark verspätete Flüge steht ihnen keine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person zu.” 

Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistungen
Trotzdem steht betroffenen Fluggäste eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises zu. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen. 

Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. 

Wir raten allen Fluggästen, jede Quittung aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können.”

Über Airhelp

Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
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Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com

 
Pia Senkel
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