Drohender Streik am Flughafen Palma de Mallorca: Das müssen Passagiere wissen
Auf einen Blick
- Am 25. Juli planen die Angestellten des Flughafens Son Sant Joan in Palma eine vierstündige Kundgebung für bessere Arbeitsbedingungen
- Die Gewerkschaft UGT Baleares droht mit Arbeitsniederlegungen
- Fluggäste sollten sich auf mögliche Verzögerungen und Ausfälle einstellen – Entschädigungsansprüche bestehen in diesem Fall nicht
Berlin, 25. Juli 2025 – Mitten in der Hochsaison droht am Flughafen Son Sant Joan in Palma de Mallorca ein Streik des Flughafenpersonals. Die Mitarbeitenden planen für Freitag, den 25. Juli, von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr eine Kundgebung auf dem Flughafengelände – dies sei eine erste Warnung. Falls der Flughafenbetreiber Aena und die Gewerkschaft UGT Baleares keine Einigung erzielen, kann es am Flughafen Palma zu massiven Flugausfällen und Verspätungen kommen. Vor allem deutsche Passagiere sind betroffen: Allein im Juli 2024 reisten fast 635.000 Passagiere von Deutschland nach Palma. Nina Staub, Fluggasrechtsexpertin beim Travel-Tech-Unternehmen AirHelp erklärt, welche Rechte betroffene Passagiere im Falle eines solchen Streiks haben.
Fluggäste haben keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen von bis zu 600 Euro
„Mallorca ist ein beliebtes Reiseziel für Europäer:innen, insbesondere für deutsche Urlauber:innen. Inmitten des Sommers wird es auch in dieser Saison neben jungen Menschen wieder viele Familien auf die Insel ziehen. Falls der Flughafenbetreiber Aena und die Gewerkschaft keine Einigung erzielen können, werden Arbeitsniederlegungen für viel Chaos bei den Reisenden sorgen. Hinzu kommen die hohen Temperaturen, der allgemeine Zustand des Flughafens sowie der Andrang in den Sommermonaten. Juli und August sind die Hauptreisemonate. Im Juli 2024 starteten fast 635.000 Menschen von Deutschland nach Palma, im August stieg die Zahl sogar auf 646.000.
Sollte es zu einem Streik am Flughafen kommen, haben Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen. Arbeitsniederlegungen des Flughafenpersonals werden als außergewöhnlicher Umstand eingestuft. Da die Probleme außerhalb des Einflusses der Fluggesellschaft liegen, gibt es keinen Anspruch für Passagiere. Das dürfte für noch mehr Frustration bei den Reisenden sorgen.“
Airlines müssen sich um einen Alternativflug kümmern
„Allerdings haben die von Flugausfällen betroffenen Fluggäste ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung der Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen
Zudem muss die ausführende Airline bei Verspätungen von über zwei Stunden den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Es müssen auch zwei Telefonate oder der Versand von zwei E-Mails ermöglicht werden. Sofern notwendig müssen die Airlines eine Unterkunft bereitstellen sowie die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir empfehlen allen Passagieren, ihre Quittungen aufzubewahren, um eine Kostenerstattung für Mahlzeiten, Erfrischungen, alternative Reisen und Unterkünfte von den Fluggesellschaften zu erhalten.“
Diese Rechte haben Passagiere laut der EG 261
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung wird durch die Länge der Flugstrecke berechnet. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Streiks des Airline-Personals gehören nicht dazu.
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
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