Credit: Marek Studzinski
Bremen, 19. November 2021

BGH-Urteil zur privaten Krankenversicherung: Was Versicherte jetzt wissen müssen

Auf einen Blick

  • Die Beitragserhöhungen durch private Krankenversicherer waren über Jahre unzulässig
  • rightmart Rechtsanwälte ordnet ein aktuelles BGH-Urteil zu Beitragserhöhungen privater Krankenversicherungen ein 
  • Private Versicherungsnehmer:innen können zu viel gezahlte Prämien noch bis 2023 zurückholen

Bremen, 19. November 2021 – Spätestens seit dem 16. Dezember 2020 ist klar: Beitragserhöhungen durch private Krankenversicherer sind ohne ausreichende Begründung unwirksam. Dennoch haben Versicherungen über Jahre hinweg unrechtmäßig Beitragserhöhungen vorgenommen. Für Versicherungsnehmer:innen bedeutet dies: Zu viel gezahlte Prämien müssen durch die Versicherungen zurückgezahlt werden. Laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. November 2021 waren die Ansprüche des dortigen Klägers zwar zum Teil verjährt, aus den Ausführungen des BGH lässt sich allerdings entnehmen, dass dies auf den Besonderheiten des Einzelfalls beruht. Grundsätzlich gilt, dass Privatversicherte die zu viel gezahlten Prämien noch bis zum Ende der sogenannten Verjährungsfrist im Jahr 2023 einfordern können. Jedoch müssen Verbraucher:innen die absolute Höchstfrist der Verjährung berücksichtigen, da diese zehn Jahre beträgt. Eine Rückforderung von Beitragserhöhungen aus dem Jahr 2011 muss dementsprechend noch dieses Jahr erfolgen. Was dabei zu beachten und wer betroffen ist, erklärt der Managing Partner von rightmart Rechtsanwälte (www.rightmart.de), Jan Frederik Strasmann.

Ansprüche jetzt geltend machen
Jan Frederik Strasmann ordnet das Urteil des BGH ein: „Der BGH hat sich gestern der Frage gewidmet, wie die Verjährung im Falle der Rückforderung von rechtswidrigen Beitragserhöhungen gegen private Krankenversicherer zu beurteilen ist. Die Ansprüche von Versicherten, sich zu viel gezahlte Prämien zurückzuholen, verjähren nach drei Jahren und sind damit nach dieser Zeit unwirksam. Fraglich war jedoch, wann diese drei Jahre beginnen. Dafür war die Frage, ob eine “unsichere und zweifelhafte” Rechtslage bestand, ausschlaggebend. Der BGH hat dies bestätigt und somit festgestellt, dass der Verjährungsbeginn mit dem klärenden Urteil aus dem Jahr 2020 startet (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2020, Az.: IV ZR 294/19; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2020 Az.: IV ZR314/19). Dies gilt einheitlich für alle Beitragserhöhungen der Vergangenheit. Damit können Versicherungsnehmer:innen alle unrechtmäßigen Beitragserhöhungen bis 2023 zurückfordern. Die Zeit drängt trotz dessen, da daneben eine absolute Höchstfrist von 10 Jahren für ältere Beitragserhöhungen zu berücksichtigen ist.  Auch zum Ende des Jahres 2021 können Ansprüche verjähren. Verbraucher:innen sollten daher umgehend ihre Mitteilungen über die Erhöhung von Versicherungsprämien juristisch prüfen lassen. War die Beitragserhöhung rechtswidrig, haben Versicherte einen Anspruch auf die zu viel gezahlten Prämien. Wir gehen davon aus, dass ein Großteil der Privatversicherten in Deutschland davon betroffen ist.”

Über rightmart Rechtsanwälte

rightmart (www.rightmart.de) ist eine Full-Service-Kanzlei, die Verbraucher:innen einen unkomplizierten Zugang zu Rechtsberatung und Rechtsbeistand ermöglicht. Als Kanzlei mit Verbraucherfokus deckt das Unternehmen alle für Verbraucher:innen relevanten Rechtsgebiete wie das Arbeits-, Miet-, Bank- und Kapitalmarkt, Versicherungs- oder Verkehrsrecht ab. Im Fokus stehen aktuelle Rechtsskandale wie z. B. Wirecard, Dieselabgasskandal oder Kreditwiderrufe. Das Unternehmen hat es sich zur Aufgabe gemacht, das deutsche Rechtssystem für alle zugänglich zu machen. Durch kostenlose Erstgespräche ermöglicht rightmart Mandanten und Mandantinnen eine risikofreie Einschätzung, ob eine anwaltliche Beratung erfolgversprechend ist und welche Kosten dabei mit oder ohne Rechtsschutzversicherung entstehen. Durch Online-Sprechstunden lässt sich die rechtliche Beratung standortunabhängig in Anspruch nehmen.

 
Jannes Zwirner
Pressekontakt
+491723650385
jannes.zwirner@tonka-pr.com

Dateien zur Mitteilung

Dateien zu rightmart Rechtsanwälte

Bildmaterial zu rightmart Rechtsanwälte

Team

If you require media material with a higher resolution please get in touch with the press contact listed above.