Credit: David Syphers
BERLIN, 19. August 2025

Air Canada Streik – Betrieb wird vollständig eingestellt: Das müssen Passagiere wissen

Auf einen Blick

  • Rund 10.000 Flugbegleiter:innen von Air Canada und Air Canada Rouge legen heute die Arbeit nieder – der Betrieb wurde eingestellt 
  • Der Streik startete gestern Morgen (Ortszeit) und ist insgesamt auf 72 Stunden angesetzt 
  • Seit 2021 gelten Streiks in der EU als entschädigungsberechtigt – Ansprüche auf Erstattung bestehen jedoch nur für Flüge, die von einem EU-Flughafen aus starten

Berlin, 19. August 2025 – Inmitten der Reise-Hochsaison stehen Fluggäste von Air Canada vor massiven Einschränkungen. Seit gestern Morgen haben über 10.000 Flugbegleiter:innen ihre Arbeit niedergelegt. Der Streik ist auf 72 Stunden angesetzt – die Airline musste ihren regulären Flugbetrieb komplett einstellen. Bereits in der Nacht zum Samstag traten Air Canada und Air Canada Rouge in den Streik. Betroffen sind nicht nur die Flüge von Air Canada selbst, sondern auch die Verbindungen der Billigtochter Air Canada Rouge. Gemeinsam befördern beide Gesellschaften täglich rund 130.000 Reisende. Für Reisende weltweit bringt die Arbeitsniederlegung erhebliche Beeinträchtigungen mit sich. Um Missverständnisse bei Urlauber:innen zu vermeiden, klärt Fluggastrechteexpertin Nina Staub von AirHelp Flugreisende über ihre Rechte auf:

Passagiere haben nur unter bestimmten Umständen Anspruch auf Entschädigung
„Als führende kanadische Airline bedient Air Canada täglich etwa 130.000 Fluggäste und bietet Direktflüge in 180 Städte rund um den Globus an. Durch den aktuellen Streik kommt dieser Betrieb jedoch weitgehend zum Erliegen – mit massiven Folgen für Passagiere auf der ganzen Welt. Auch Reisende aus Deutschland sind betroffen. Zahlreiche Flüge von und nach Kanada können nicht wie geplant durchgeführt werden. 

Da der Streik das eigene Kabinenpersonal der Airline betrifft, können Passagiere bei Flugstörungen unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro erhalten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Flug in einem EU-Land startet. Konkret heißt das für Reisende: Flüge von der EU nach Kanada sind entschädigungsberechtigt, während für Flüge von Kanada in die EU keine Ansprüche auf Ausgleichszahlungen bestehen.

Zu Flügen ab EU-Flughäfen ergänzt Staub: „Auch haben Passagiere ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Alternativbeförderung. Die Umbuchung auf einen anderen Flug muss in diesem Fall von Air Canada selbst umgesetzt werden. Wird Air Canada von sich aus nicht tätig, sollten betroffene Passagiere eine Frist auf drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit setzen. Wird die Aufforderung dennoch nicht erfüllt, können Reisende eigene Alternativen suchen und die Kosten der Airline in Rechnung stellen. Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. 

Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von mehr als 1.500 Kilometern muss Air Canada den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder die Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf muss die Fluggesellschaft auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen.”

Innerhalb Kanadas greifen kanadische Fluggastrechte
Für Fluggäste, die ihren Flug von oder innerhalb Kanadas gebucht haben, greifen die Air Passenger Protection Regulations (APPR). Die Höhe der Entschädigung hängt hier vom Zeitpunkt der Annullierung ab. Wird ein Flug noch vor Beginn des Streiks gestrichen, können Passagiere ohne zusätzliche Kosten auf den nächsten verfügbaren Flug mit Air Canada oder einer Partnergesellschaft innerhalb von neun Stunden umbuchen. Sollte dies nicht möglich sein, darf die Umbuchung auch auf einen Flug einer anderen Airline erfolgen. Zusätzlich können Passagiere eine Entschädigung von bis zu 1.000 CAD erhalten. Das hängt allerdings davon ab, wie stark sich die Ankunft am Endziel verzögert. Voraussetzung dafür ist, dass die Stornierung weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug erfolgt. 

Wird ein Flug erst nach Beginn des Streiks gestrichen, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Passagiere können in diesem Fall lediglich Umbuchungen oder Rückerstattungen erhalten. Zudem müssen Ansprüche innerhalb von einem Jahr nach dem Vorfall geltend gemacht werden.“

Diese Rechte haben Passagiere laut der EG 261
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung wird durch die Länge der Flugstrecke berechnet. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Streiks gehören nicht dazu.

Über Airhelp

AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
#Die Nummer 1 für Flugentschädigungen weltweit
Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com

 
Pia Senkel
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