Eurowings-Streik: Das müssen Passagiere wissen
Auf einen Blick
- Pilot:innen der Lufthansa-Tochtergesellschaft Eurowings streiken seit heute in Deutschland für drei Tage
- Airline muss für Ersatzleistungen wie Alternativtransport, Verpflegung oder Unterkunft sorgen
- Seit 2021 sind Streiks in der EU entschädigungsberechtigt, betroffenen Passagieren stehen Erstattungen bei Ausfällen oder Verspätungen zu
Berlin, 17. Oktober 2022 – Auch die Herbstferien bleiben vor Streiks im Flugverkehr nicht verschont: Die Vereinigung Cockpit (VC) teilte mit, dass das Angebot vom Arbeitgeber zum Manteltarifvertrag nicht verhandlungsfähig sei. Die Gewerkschaft fordere längere Ruhezeiten und kürzere Einsätze, weil das Cockpit-Personal überlastet sei. Daher rief die Gewerkschaft die Pilot:innen der Fluggesellschaft Eurowings am Freitag, dem 14. Oktober, zum dreitägigen Streik von Montag bis Mittwoch auf. Um Unsicherheiten bei Urlauber:innen zu vermeiden, klärt Fluggastrechteexperte Julián Navas von AirHelp Flugreisende über ihre Rechte auf:
„Durch den Eurowings-Streik werden viele Reisende aus Deutschland ihren gebuchten Flug nicht wie geplant antreten können. Dies dürfte insbesondere Familien aus Niedersachsen, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Hamburg, wo bereits die Herbstferien begonnen haben, vor Probleme stellen. Bei Verspätungen von über drei Stunden oder Ausfällen haben betroffene Passagiere Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro.”
Navas ergänzt: „Darüber hinaus haben Passagiere ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Alternativbeförderung. Die Umbuchung auf einen anderen Flug muss von der ausführenden Fluggesellschaft selbst umgesetzt werden. Wird die Airline von sich aus nicht tätig, sollten betroffene Passagiere eine Frist von drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit setzen. Wird die Aufforderung dennoch nicht erfüllt, können Reisende eigene Alternativen suchen und die Kosten der Airline in Rechnung stellen. Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von mehr als 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder die Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen.”
Diese Rechte haben Passagiere laut der EG 261
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Streiks gehören nicht dazu.
Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
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