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Berlin, 28. Juli 2025

Flughafenstreiks in Portugal im Juli und August: Das müssen Passagiere wissen

Auf einen Blick

  • An fünf Wochenenden im Juli und August streikt das Bodenpersonal an allen portugiesischen Flughäfen
  • Insbesondere bei der Gepäckabfertigung und beim Check-in müssen Passagiere mit Verzögerungen und langen Warteschlangen rechnen
  • Aufgrund von Personalmangel kann es gegebenenfalls auch zu Flugausfällen kommen – Entschädigungsansprüche bestehen in diesem Fall nicht

Berlin, 28. Juli 2025 – Die portugiesischen Gewerkschaften haben das Bodenpersonal der Handling-Firma Menzies an insgesamt fünf Wochenenden zum Streik aufgerufen. Der Streik findet landesweit statt, alle Flughäfen in Portugal sind betroffen. Letztes Wochenende legten die Mitarbeitenden bereits zum ersten Mal die Arbeit nieder, die vier weiteren Termine fallen in den August. 

Auch in Italien kam es vergangenen Samstag zu Arbeitsniederlegungen: Dort streikten unter anderem die Beschäftigten der Fluggesellschaften Ryanair, EasyJet, Volotea und Wizz Air. Während Fluggäste bei Streiks durch die Airlines Anspruch auf Entschädigungszahlungen haben, ist das bei Streiks des Bodenpersonals nicht der Fall. Nina Staub, Fluggasrechtsexpertin beim Travel-Tech-Unternehmen AirHelp erklärt, welche Rechte betroffene Passagiere haben.

Fluggäste haben keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen
„Aktuell haben fast alle Bundesländer Sommerferien, Bayern und Baden-Württemberg folgen nächste Woche – wir befinden uns gerade also mitten in der Ferienzeit. Letztes Jahr sind mehr als 240.000 Deutsche im August nach Portugal geflogen. Der Streik an den portugiesischen Flughäfen wird also auch viele deutsche Urlauber:innen vor Herausforderungen stellen. Reisende sollten auf jeden Fall mehr Zeit für den Check-in und die Gepäckabgabe einplanen, da es durch das fehlende Personal zu Verzögerungen und langen Warteschlangen kommen kann.

Da es sich um Arbeitsniederlegungen des Flughafenpersonals handelt und der Streik damit außerhalb des Einflusses der Fluggesellschaft liegt, haben Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen. Sollte es durch den Streik aber zu Verspätungen oder Flugausfällen kommen, muss sich die Airline um Verpflegung, Unterbringung und gegebenenfalls Ersatzflüge kümmern. Wer seinen Flug aber verpasst, weil der Check-in oder die Gepäckabfertigung zu lange gedauert hat, hat keinen Anspruch auf diese Ersatzleistungen.”

Airlines müssen sich um einen Alternativflug kümmern
Fluggäste, deren Flüge mehr als fünf Stunden verspätet sind, haben Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung der Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen

Zudem muss die ausführende Airline bei Verspätungen von über zwei Stunden den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Es müssen auch zwei Telefonate oder der Versand von zwei E-Mails ermöglicht werden. Sofern notwendig müssen die Airlines eine Unterkunft bereitstellen sowie die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir empfehlen allen Passagieren, ihre Quittungen aufzubewahren, um eine Kostenerstattung für Mahlzeiten, Erfrischungen, alternative Reisen und Unterkünfte von den Fluggesellschaften zu erhalten.“


Diese Rechte haben Passagiere laut der EG 261
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung wird durch die Länge der Flugstrecke berechnet. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Streiks des Airline-Personals gehören nicht dazu.

Über Airhelp

AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
#Die Nummer 1 für Flugentschädigungen weltweit
Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com

 
Pia Senkel
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