Berlin, 01. Juli 2025

EU-Parlament lehnt Schwächung der Fluggastrechte ab – APRA warnt weiter vor rechtlich fragwürdigem Vorschlag

Auf einen Blick

  • Der EU-Rat hat eine Reform der Fluggastrechte-Verordnung vorgeschlagen – das Europäische Parlament hat sich am 17. Juni gegen diesen Vorschlag ausgesprochen 
  • Der Entwurf sieht unter anderem vor, Entschädigungen bei Verspätungen einzuschränken, Handgepäck kostenpflichtig zu machen und die Frist zur Anspruchserhebung drastisch zu verkürzen
  • Die Association of Passenger Right Advocates (APRA) erklärt, welche Auswirkungen diese Reform für Passagiere hätte, falls der Vorschlag trotz Parlaments-Ablehnung im September doch durchgehen würde

Berlin, 01. Juli 2025 – Bereits vor der endgültigen Abstimmung im September hat das Europäische Parlament den Reformvorschlag des EU-Rats zur Fluggastrechte-Verordnung (EG 261/2004) klar zurückgewiesen. Die Abgeordneten sind sich parteiübergreifend einig, dass die geplante Schwächung der Fluggastrechte inakzeptabel ist. Die Association of Passenger Right Advocates (APRA) begrüßt diese Entscheidung, warnt aber zugleich, dass der verbraucherfeindliche Vorschlag damit nicht vom Tisch ist und im September zur finalen Abstimmung stehen wird. Sollte sich der EU-Rat durchsetzen, drohen Millionen Reisenden erhebliche Nachteile. 

Besonders umstritten ist aktuell die Handgepäckregelung: Während der EU-Rat in seinem Vorschlag die kostenlose Mitnahme von Handgepäck grundsätzlich abschaffen möchte, fordert der Verkehrsausschuss, den Passagieren ein kostenloses Handgepäckstück bis zu sieben Kilogramm zu garantieren. Aus Sicht der APRA sind die geplanten Änderungen des EU-Rates nicht nur verbraucherfeindlich, sondern auch rechtlich fragwürdig.

Einige der vorgelegten Änderungen des EU-Rates im Überblick:

  • Entschädigungen erst ab Verspätungen von vier oder sechs Stunden statt wie bisher drei
  • Handgepäck soll künftig kostenpflichtig werden
  • Mehr Ausnahmen für Airlines bei „außergewöhnlichen Umständen“ 
  • Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen drastisch verkürzt 
  • Entschädigungssummen werden gesenkt – trotz steigender Kosten und Inflation
  • Entschädigungen sollen auch bei mehreren Flugstörungen nur pro Reise gelten
  • Umbuchungen werden eingeschränkt und Hotelübernachtungen bei Flugausfällen auf drei Nächte begrenzt

Entschädigungen bei Verspätungen: 60 Prozent der Passagiere verlieren Anspruch
Sollte der EU-Rat mit seinem Vorschlag im September durchkommen, müssten Fluggesellschaften erst ab vier oder sechs Stunden Verspätung Entschädigung zahlen – aktuell gilt das bereits ab drei Stunden. Das würde bedeuten, dass rund 60 Prozent der heutigen Entschädigungsansprüche entfallen. Ein klarer Rückschritt im Verbraucherschutz und nicht vereinbar mit der bisherigen Rechtsprechung des EuGH, die ab drei Stunden eine Entschädigungspflicht vorsieht.

Handgepäck wird zur Kostenfalle
Der Reformvorschlag des Rates würde es Fluggesellschaften ermöglichen, künftig für kleines Handgepäck Gebühren zu verlangen – selbst für unverzichtbare Dinge wie Medikamente, Babyartikel oder Laptops. Hier liegt ein klarer Verstoß vor:  gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-487/12 „Vueling“), das Handgepäck als untrennbaren Bestandteil des Beförderungsvertrags definiert.

Zum Handgepäck merkt Tomasz Pawliszyn, APRA-Präsident und CEO von AirHelp, an:
„Die aktuelle Debatte um Handgepäck zeigt, wie stark die Interessen von Reisenden und Fluggesellschaften auseinandergehen. Während der EU-Rat Airlines künftig erlauben will, selbst für kleine Taschen Gebühren zu verlangen, setzt sich das EU-Parlament – konkret der Verkehrsausschuss TRAN – aktuell für ein gesetzliches Recht auf kostenloses Handgepäck bis zu sieben Kilogramm ein. Die Fluggesellschaften haben sich vehement dagegen gewehrt und Lobbygruppen versuchen, die Abgeordneten vor der Abstimmung mit Last-Minute-Briefen zu beeinflussen. Ihr Motiv ist klar: Sie wollen die Milliardenumsätze schützen, die Billigfluggesellschaften mit Gepäckgebühren und anderen Extras erzielen. Diese werden letztlich direkt auf die Passagiere abgewälzt, nur weil sie notwendige Gegenstände mit an Bord nehmen. Wir stehen fest hinter dem Vorstoß des Parlaments für klare, einheitliche Regeln, die Fairness und Transparenz für alle Fluggäste gewährleisten.“

„Außergewöhnliche Umstände“: Mehr Spielraum für Ausreden statt für Rechte
Bisher müssen Airlines bei internen Problemen wie Streiks, Krankheitsausfällen oder technischen Defekten bei Flugstörungen in bestimmten Fällen Entschädigungen zahlen, denn laut EuGH sind diese vorhersehbar und unternehmerisch kontrollierbar. Der neue Vorschlag will das ändern: Solche Fälle sollen künftig als „außergewöhnliche Umstände“ gelten – ohne Entschädigungspflicht. Diese Neudefinition widerspricht der Rechtsprechung des EuGH und schafft Unklarheit für Verbraucher:innen. Die Entschädigungspflicht würde faktisch ausgehebelt.

Fristverkürzung: Anspruch nur noch sechs Monate lang gültig
Der EU-Rat möchte die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen auf nur sechs Monate verkürzen. Heute gilt in den meisten Ländern ein Zeitrahmen von zwei bis fünf Jahren. Eine drastische Verschlechterung. Insbesondere für Verbraucher:innen, die nach einem Vorfall Zeit zur Klärung benötigen. Aus Sicht der APRA ist das eine faktische Hürde für den Zugang zum Recht und könnte viele legitime Ansprüche zunichtemachen.

Weniger Geld für Verspätungen – trotz steigender Preise
Die geplante Reform würde die Entschädigungen für Langstreckenflüge von 600 Euro auf 500 Euro senken – auf Kurz- und Mittelstrecken ebenfalls. Das widerspricht jeder realen Preisentwicklung: Seit 2004 sind Flugkosten in Europa um über 50  Prozent gestiegen. Eine Absenkung wäre nicht verhältnismäßig und rechtlich fragwürdig.

Tomasz Pawliszyn kommentiert die aktuelle Lage:
„Das Europäische Parlament hat ein starkes Signal für den Verbraucherschutz gesetzt – und den Vorschlag des Rates klar zurückgewiesen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Dennoch ist die Gefahr nicht gebannt: Sollte die Reform im September doch beschlossen werden, drohen massive Verschlechterungen für Millionen Fluggäste in Europa. Viele der geplanten Änderungen sind nicht nur verbraucherfeindlich, sondern aus unserer Sicht nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar. Der Vorschlag würde zu einer unklaren Rechtslage führen und eine Klagewelle auslösen, die genau jene Instabilität schafft, die die Branche angeblich vermeiden will. Als APRA und AirHelp ist es unsere Aufgabe, diese Fehlentwicklung klar zu benennen und uns gemeinsam mit Politik, Justiz und Zivilgesellschaft entschieden dagegenzustellen. Denn Passagierrechte dürfen nicht zur Verhandlungsmasse werden.“

Über Airhelp

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AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
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Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com

 
Pia Senkel
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