Credit: Matthew Smith
Berlin, 04. June 2025

Deutschland schlägt eine Pauschalentschädigung von 300 Euro für Flugverspätungen vor – AirHelp warnt vor massiver Schwächung der Passagierrechte

Auf einen Blick

  • Deutschland bringt eigenen Vorschlag in die laufenden EU-Verhandlungen ein: eine Pauschalentschädigung von 300 Euro – unabhängig von Distanz oder Dauer der Verspätung.
  • Der Vorschlag ignoriert die Realität von Millionen Langstreckenpassagieren und schwächt die Verantwortung der Fluggesellschaften.
  • Am 5. Juni werden die EU-Verkehrsminister über eine neue Fassung der Fluggastrechteverordnung abstimmen, die die derzeitigen Schutzbestimmungen aushöhlen soll.

Berlin, 4. Juni 2025 – Wenige Tage vor der entscheidenden Abstimmung der EU-Verkehrsminister über die Reform der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261 legt Deutschland einen eigenen Vorschlag vor. Vergangenen Woche hieß es noch, Deutschland lehne den aktuellen Vorschlag ab, da dieser einseitig an den Interessen der Airlines ausgerichtet sei. Nun fordert die Bundesregierung, die Entschädigungshöhe für Flugverspätungen künftig pauschal auf 300 Euro festzusetzen – unabhängig von der Flugdistanz oder Dauer der Verspätung. Tomasz Pawliszyn, CEO von AirHelp (www.airhelp.de), warnt: „Der deutsche Vorschlag ist zwar deutlich besser als der extrem fluglinienfreundliche Vorschlag aus Polen, bleibt aber trotzdem hinter unseren Erwartungen zurück. Wir von AirHelp fordern, die von Deutschland vorgeschlagene Drei-Stunden-Schwelle für Verspätungen beizubehalten, aber weiterhin an den unterschiedlichen Entschädigungsstufen je nach Entfernung festzuhalten.”

Deutschland ignoriert die Realität betroffener Passagiere
Aktuell unterscheidet die geltende EU-Verordnung (EG) Nr. 261 zwischen Kurz-, Mittel- und Langstreckenflügen. Entsprechend der Schwere der Beeinträchtigung können Fluggäste Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro geltend machen. Dieses System trägt der Tatsache Rechnung, dass nicht alle Verspätungen gleich schwer wiegen. Eine pauschale Zahlung von 300 Euro, wie von Deutschland vorgeschlagen, würde diese Differenzierung aufheben. Damit würden auch jene Passagiere, die auf Langstrecken stundenlang auf Anschlussflüge oder ihre Weiterreise warten müssen, nur noch die gleiche Entschädigung erhalten wie Reisende auf kurzen Regionalflügen.

Im Jahr 2024 hatten rund 20,6 Millionen Passagiere Anspruch auf Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261 – davon waren 11,5 Millionen von Störungen auf Kurzstrecken (unter 1.500 km), 5,7 Millionen auf Mittelstrecken (1.500–3.500 km) und 3,4 Millionen auf Langstreckenflügen (über 3.500 km) betroffen. Der deutsche Vorschlag ignoriert diese Verteilung völlig und verschafft Fluggesellschaften eine planbare Haftungsgrenze.”

 
Reformbedarf ja – aber nicht auf Kosten der Verbraucher:innen
„Schon 2013 sprach sich das Europäische Parlament dafür aus, die Entschädigung für Kurzstrecken auf 300 Euro anzuheben – bei Beibehaltung von 400 bzw. 600 Euro für längere Flüge. Das aktuelle Entschädigungsniveau wurde seit über 20 Jahren nicht an die Inflation angepasst. Eine Analyse von uns zeigt: Die durchschnittlichen Kosten einer Flugstörung liegen heute bei 362,50 Euro – mit steigender Tendenz bei längerer Dauer.

Wir haben nie verstanden, wie eine Erhöhung der Verspätungsschwelle für Passagiere oder den Reiseverkehr in Europa von Vorteil sein könnte, und begrüßen daher die Haltung von Deutschland, die derzeitige Schwelle von drei Stunden beizubehalten. Selbstverständlich sehen wir auch keinen Grund, warum die Entschädigungsbeträge gesenkt werden sollten. Es gibt einfach keine Rechtfertigung dafür, Passagieren plötzlich mitzuteilen, dass ihnen weniger zusteht.

Der neue Vorschlag der EU ist keine Reform, sondern ein Rückschritt. Er ist eine Kapitulation vor dem Druck der Fluggesellschaften, ein Ausdruck des Erfolgs der Lobbyarbeit und ein regelrechtes Geschenk an die Luftfahrtindustrie, das die Schäden für die Fluggäste ignoriert. Eine echte Reform sollte die Rechte der Fluggäste stärken und nicht unter Druck die Entschädigungsbeträge kürzen oder die Verspätungsschwellen auf fünf, neun oder sogar 12 Stunden anheben. Dadurch würde das Recht auf Entschädigung zu einem leeren Versprechen werden, das fast niemand jemals einfordern könnte. “

Petition zur Rettung der Passagierrechte
Die EU versucht, die Passagierrechte so drastisch zu beschneiden, dass 85 % der Ansprüche wegen Verspätungen nicht mehr entschädigungsfähig wären. Das bedeutet längere Verspätungen, weniger Entschädigungen und keine Rechenschaftspflicht. Mehr Informationen finden Sie hier.

Über Airhelp

Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
#Die Nummer 1 für Flugentschädigungen weltweit
Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com

 
Pia Senkel
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