Credit: David Barajas
Berlin, 23. May 2025

Umgehung der Demokratie? Europäischer Rat will Revision der Fluggastrechte ohne Parlament abschließen

Auf einen Blick

  • Ein neuer EU-Vorschlag sieht vor, dass Entschädigungen für Flugverspätungen erst nach Verspätungen von fünf, neun oder zwölf Stunden, je nach Entfernung, statt wie bisher nach drei Stunden gezahlt werden sollen. 
  • Der Europäische Rat will die Reform der Fluggastrechte schnell abschließen und umgeht damit den normalen demokratischen Prozess der EU-Gesetzgebung. 

Berlin, 23. Mai 2025 – Seit über 20 Jahren legt die Verordnung (EG) Nr. 261 Entschädigungsansprüche für Passagiere, die von Flugausfällen oder Verspätungen betroffen sind, fest. Ein neuer EU-Vorschlag könnte diese Rechte künftig jedoch einschränken: Der Vorschlag sieht vor, dass Entschädigungen nur noch bei Verspätungen von fünf, neun oder zwölf Stunden, je nach Entfernung, gezahlt werden sollen. Nach Informationen von AirHelp hofft die polnische EU-Ratspräsidentschaft, bis Anfang Juni eine Einigung zu erzielen.

APRA (Association of Passenger Rights Advocates) und das führende Travel-Tech-Unternehmen AirHelp (www.airhelp.de) warnen vor dieser vorgeschlagenen Änderung der Verordnung. Sie könnte die Zahl der entschädigungsberechtigten Passagiere um 85 Prozent reduzieren, obwohl aktuell schon weniger als zwei Prozent aller EU-Passagiere Anspruch auf Entschädigung haben. Darüber hinaus würde dies gleichzeitig den Anreiz für Fluggesellschaften dämpfen, Verspätungen zu minimieren. Dies könnte in Zukunft zu einer höheren Zahl unregulierter Störungen führen.

Europäischer Rat versucht die Reform der Fluggastrechte schnell abzuschließen
Jüngsten Berichten zufolge drängt der Rat unter der Führung der polnischen Präsidentschaft darauf, den Prozess zur Schwächung der Passagierrechte zu beschleunigen, um ihn bis zum Sommer 2025 abzuschließen. Sie versuchen, eine selten genutzte legislative Abkürzung zu nutzen, um die üblichen Verhandlungen mit dem Parlament zu umgehen.

Tomasz Pawliszyn, APRA-Präsident und CEO von AirHelp, erklärt: „Normalerweise nimmt der Rat nach der ersten Lesung eines Legislativvorschlags durch das Europäische Parlament seinen eigenen Standpunkt an, die sogenannte allgemeine Ausrichtung. Anschließend finden Verhandlungen zwischen den beiden Institutionen statt. Der Rat versucht jedoch, den Standpunkt des Parlaments aus dem Jahr 2014 als endgültig zu betrachten und den Rest des demokratischen Prozesses zu überspringen.

Dies ist nicht nur problematisch, da der Standpunkt von 2014 nie als endgültige Entscheidung gedacht war und nicht die aktuellen Prioritäten der Öffentlichkeit widerspiegelt. Es würde es dem Rat außerdem ermöglichen, die erste Lesung einseitig abzuschließen, ohne aktualisierte Beiträge oder eine Einigung mit dem aktuellen Parlament. Aber selbst wenn der Standpunkt des Europäischen Parlaments von 2014 darin bestanden hätte, die Regelung auf drei Stunden beizubehalten und nicht auf fünf Stunden zulässige Verzögerungen zu verwässern, wäre dieser Prozess höchst fragwürdig.

Dies ist zwar nicht illegal, untergräbt jedoch die Prämisse der verfassungsmäßigen Mitgesetzgebung und führt zu einer Umgehung der ordnungsgemäßen legislativen Kontrolle. Das bedeutet, dass den Verbraucher:innen nicht nur stillschweigend und ohne angemessene Transparenz ihre Rechte entzogen werden, sondern dass die Art und Weise, wie dies geschieht, auch im Widerspruch zu den demokratischen Grundsätzen steht. Darüber hinaus war es die Position des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2014, die Drei-Stunden-Regel beizubehalten.

Diese europäische Regelung gilt seit langem als Erfolgsgeschichte. Eine Anhebung der Schwelle würde diese langjährigen Schutzmaßnahmen verwässern und eine der anerkanntesten Errungenschaften der EU im Bereich der Verbraucherpolitik untergraben. Gleichzeitig würde die Regulierungshoheit an externe Akteure abgegeben werden – und das zu einer Zeit, in der die Wahrung der europäischen Kontrolle und Standards wichtiger denn je ist. Wir fordern daher die Politiker:innen auf, die Drei-Stunden-Regel beizubehalten und den Überarbeitungsprozess transparent zu gestalten. Eine für die Verbraucher:innen so wichtige Regelung muss erhalten bleiben, und jede Diskussion über mögliche Änderungen sollte in einem transparenten und rechenschaftspflichtigen Verfahren stattfinden.”

Über Airhelp

Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
#Die Nummer 1 für Flugentschädigungen weltweit
Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com

 
Pia Senkel
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