Verdi-Streik am BER: Diese Rechte haben Passagiere
Auf einen Blick
- Verdi ruft die Beschäftigten der HiSERV Werkstatt Service Berlin GmbH zu einem Warnstreik von heute bis zum 9. Mai am Hauptstadtflughafen BER auf
- HiSERV erbringt am BER Dienstleistungen für die Bodenverkehrsdienste – ein Streik könnte Einschränkungen der Flugzeugabfertigung und des Flugbetriebes zur Folge haben
- Airlines müssen für Ersatzleistungen wie Alternativtransport, Verpflegung oder Unterkunft sorgen
Berlin, 5. Mai 2025 – Nicht nur an der Charité wird weiter gestreikt, auch am BER kommt es erneut zu Arbeitsniederlegungen: ver.di ruft die Beschäftigten der HiSERV Werkstatt Service Berlin GmbH zu einem Warnstreik vom 5. bis 9. Mai 2025 auf, weil der Arbeitgeber die Tarifverhandlungen zuvor abgebrochen hatte. Die HiSERV Werkstatt Service Berlin GmbH erbringt am Flughafen BER Dienstleistungen für die Bodenverkehrsdienste (BVD), weshalb ein Streik für Einschränkungen in der Flugzeugabfertigung und im Flugbetrieb zur Folge haben könnte. Nina Staub, Fluggastrechtsexpertin des Travel-Tech-Unternehmens AirHelp erklärt, welche Rechte betroffene Passagiere haben:
„Da es sich um einen Streik eines Dienstleisters für die Bodenverkehrsdienste handelt und er damit außerhalb der Kontrolle der Airlines liegt, haben betroffene Passagiere im Normalfall keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung. Das heißt, für gestrichene oder stark verspätete Flüge aufgrund des Streiks steht ihnen keine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person zu. Sollten Airlines keine schnellstmögliche alternative Transportmöglichkeit bereitstellen, kann bei erheblichen Verspätungen dennoch ein Anspruch auf Entschädigung bestehen. Das regelt das EuGH-Urteil von 2020 (Rechtssache C-74/19): Es verpflichtet Airlines, Passagiere auf der schnellstmöglichen Route umzubuchen – auch über eine andere Fluggesellschaft oder indirekte Verbindungen, wenn dies schneller ist. Viele Airlines setzen diese Vorgabe unzureichend um, was zu unnötigen Wartezeiten führt.“
Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistungen
„Die von Flugausfällen betroffenen Fluggäste haben Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Inlandsflüge können optional auf ein Bahnticket umgebucht werden. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen.
Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir raten allen Fluggästen, jede Quittung aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können.”
Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
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Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com