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Berlin, 14. November 2024

Cannabis-Knigge: Das sollten Konsument:innen beachten

Auf einen Blick

  • Das Berliner Cannabisunternehmen Cantourage hat sechs Monate nach der Legalisierung die wichtigsten Regelungen zum Cannabiskonsum zusammengefasst
  • In mehreren Bundesländern und Städten sind zusätzliche Verbote zu beachten
  • Konsument:innen sollten sich beispielsweise beim Besuch von Gastronomiebetrieben immer über die Hausregeln informieren

Berlin, 14. November 2024 – Seit der Teillegalisierung im April dieses Jahres gelten bundesweit einheitliche Regeln, die den Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen erlauben. Während  Bayern mit dem Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz zusätzliche Verbote per Gesetz regelt, machen in anderen Bundesländern beispielsweise Besitzer:innen von Biergärten oder Festwirt:innen bei Volksfesten von ihrem Hausrecht Gebrauch, um den Cannabiskonsum einzuschränken. Das Berliner Cannabisunternehmen Cantourage (www.cantourage.de) hat einen Überblick über die aktuellen Regelungen zum Cannabiskonsum in Deutschland zusammengestellt und gibt wertvolle Tipps für Konsument:innen.

Das ist deutschlandweit erlaubt
Die neue Gesetzgebung erlaubt Erwachsenen den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm im privaten Bereich. Ebenfalls gestattet ist der Eigenanbau von maximal drei Cannabispflanzen pro Person. Der Konsum ist sowohl zu Hause als auch unter bestimmten Auflagen in der Öffentlichkeit erlaubt. Lizenzierte Cannabis-Clubs dürfen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder ausgeben, wobei die Abgabemenge auf 25 Gramm täglich bzw. 50 Gramm monatlich begrenzt ist. Für Autofahrer:innen gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut.

Der Cannabiskonsum ist in der Öffentlichkeit nur eingeschränkt erlaubt 
Der Cannabiskonsum in Gegenwart von Minderjährigen ist strikt untersagt. Ebenso gilt ein Konsumverbot in Sichtweite oder innerhalb eines 100-Meter-Radius von Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen und Jugendeinrichtungen. In und um Anbauvereinigungen sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr ist der Konsum ebenfalls nicht gestattet. Der Handel außerhalb lizenzierter Cannabis-Clubs bleibt illegal, und jegliche Werbung für Cannabis oder Anbauvereinigungen ist untersagt.

Regionale Verschärfungen der Cannabis-Regelungen
Bayern hat mit dem Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz den Konsum in der Öffentlichkeit weiter eingeschränkt. Zusätzliche Verbotszonen umfassen seit August auch Außenbereiche von Gaststätten, Volksfeste wie das berühmte Oktoberfest, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, Wohn- und Studierendenheime, Kultur-, Freizeit- und Sportstätten sowie Flughäfen.

Aber auch in anderen Bundesländern sollten sich Cannabis-Konsument:innen vorab informieren, wo der Konsum gestattet ist und wo nicht: In Stuttgart nutzten beispielsweise die Festwirt:innen ihr Hausrecht, um das Kiffen auf der Cannstatter Wasen zu untersagen. In Nordrhein-Westfalen wurde eine Verordnung erlassen, die den Cannabiskonsum bei Großveranstaltungen wie Volksfesten und Jahrmärkten generell verbietet. Darüber hinaus zeigt eine kürzlich durchgeführte Untersuchung, dass auch das Kiffen in Biergärten in den meisten Städten in dieser Saison nicht erwünscht war.

Philip Schetter, CEO von Cantourage, gibt Cannabiskonsumenten folgende Tipps, um Strafen aufgrund von illegalem Konsum zu vermeiden:

  • Laut der Bundesregierung ist die Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben. Das bedeutet, Konsumenten sollten mindestens 100 Meter Abstand zu Schulen, Kitas, Spielplätzen und Jugendeinrichtungen einhalten, wenn sie einen Joint rauchen möchten.
  • Unter anderem in Parks, auf der Straße oder in Außenbereichen von Gastronomiebetrieben kann es manchmal schwierig sein, die gesamte Umgebung zu überblicken und die Anwesenheit von Minderjährigen zu prüfen. Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen trotzdem zu gewährleisten, sollte man – wenn möglich – den Konsum an sehr stark frequentierten Orten, insbesondere tagsüber, vermeiden. 
  • Generell gilt: Wer einen Joint raucht und Kinder und Jugendliche in der Nähe bemerkt, sollte den Joint vorübergehend ausmachen. 
  • Seit der Legalisierung ist der Konsum von Cannabis theoretisch überall dort erlaubt, wo auch Rauchen erlaubt ist, also auch in Biergärten, Raucherkneipen und Raucherbereichen, wie es sie beispielsweise an Flughäfen, Bahnhöfen, in Fußballstadien oder in vielen Veranstaltungshallen gibt. Unsere Untersuchung hat aber gezeigt: Viele Eigentümer machen von ihrem Hausrecht Gebrauch und verbieten den Cannabiskonsum trotzdem. Auch die Deutsche Bahn untersagt den Konsum von Cannabis auf Bahnhöfen grundsätzlich. Um auf Nummer sicher zu gehen und unangenehme Situationen zu vermeiden, sollte man vor dem Konsum lieber beim (Sicherheits-)Personal nachfragen, ob der Konsum gestattet ist oder nicht. 
  • Mehr Informationen finden Sie auf dieser Landingpage: 
    https://www.cantourage.com/blog-posts/cannabis-knigge-das-mussen-kiffer-innen-wissen
Über Cantourage

Cantourage ist ein führendes europäisches Unternehmen für die Herstellung und den Vertrieb von Medizinpräparaten und Arzneimitteln auf Basis von Cannabis. Das in Berlin ansässige Unternehmen wurde 2019 von Norman Ruchholtz, Dr. Florian Holzapfel und Patrick Hoffmann gegründet. Mit einem erfahrenen Managementteam und seiner „Fast Track Access“-Plattform ermöglicht Cantourage Produzent:innen aus aller Welt, schneller, leichter und kosteneffizienter Teil des wachsenden europäischen Marktes für medizinisches Cannabis zu werden.

Cantourage verarbeitet das Cannabis-Rohmaterial sowie Cannabis-Extrakte der internationalen Produzenten und vertreibt sie in Europa. Dabei stellt das Unternehmen stets die Einhaltung der höchsten europäischen pharmazeutischen Qualitätsstandards sicher. Das Sortiment umfasst getrocknete Blüten, Extrakte, Dronabinol und Cannabidiol. Cantourage wurde am 11. November 2022 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und wird unter dem Börsenkürzel „HIGH” geführt.

 
Pia Senkel
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