Credit: Kaitlyn Baker
München, 13. April 2022

EQS Group empfiehlt Nachbesserungen beim Entwurf für das nationale Whistleblower-Gesetz: „Ohne anonyme Meldungen drohen viele wertvolle Hinweise verloren zu gehen”

München, 13. April 2022 Der neue Entwurf des Bundesjustizministeriums für ein nationales Whistleblower-Gesetz ist aus Sicht der EQS Group (www.eqs.com), dem führenden Anbieter für digitale Hinweisgebersysteme in Europa, insgesamt gelungen, sollte jedoch noch an einigen Stellen nachgebessert werden. Eine große Schwachstelle ist die fehlende Pflicht, auch anonyme Meldewege zuzulassen bzw. anonymen Meldungen nachzugehen. Hier sorgen zudem die unterschiedlichen Formulierungen für externe und interne Meldestellen für Verunsicherung. Begrüßenswert ist hingegen, dass Hinweisgebende nicht nur geschützt sind, wenn sie Verstöße gegen EU-Recht melden, sondern auch bei Hinweisen, die nationales Recht betreffen. Das Gesetz, mit dem die EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt werden soll, deckt somit auch Straftatbestände wie Korruption, Steuerhinterziehung oder Schmiergeldzahlungen ab. Die Frist für die Umsetzung war bereits Ende des letzten Jahres abgelaufen.

„Wir hätten uns gewünscht, dass die neue Bundesregierung in ihrem Gesetzesentwurf noch deutlicher über die Anforderungen der EU-Direktive 2019/1937 hinausgeht. Auch wenn man mit der Umsetzung der EU-Richtlinie fast vier Monate in Verzug ist, sollte man jetzt die richtigen Maßnahmen ergreifen und anonyme Meldungen und deren Bearbeitung zulassen. Denn ein umfassender Hinweisgeberschutz ist wichtig für die Integrität in der Wirtschaft“, erklärt Achim Weick, CEO und Gründer der EQS Group AG, der befürchtet, dass ohne den Schutz der Identität der meldenden Personen viele wertvolle Hinweise die Unternehmen nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung erreichen.

Argumentation überzeugt nicht: 20 Jahre Erfahrung mit digitalen Systemen
Die fehlende Pflicht, anonymes Melden zu ermöglichen und den entsprechenden Hinweisen nachzugehen, wird in dem Entwurf damit begründet, zunächst Erfahrungen in Bezug auf Whistleblowing sammeln zu wollen. „Diese Argumentation überzeugt uns nicht, denn digitale Systeme, die eine verschlüsselte Kommunikation mit den Hinweisgebenden ermöglichen, sind bereits seit mehr als 20 Jahren umfassend im Einsatz. Viele große Unternehmen und Behörden profitierten dabei nicht nur von den automatisierten Prozessen, sondern konnten teilweise dank anonymer Meldungen auch große finanzielle Schäden vermeiden – auf dieses effizientes Frühwarnsystem sollte nicht leichtfertig verzichtet werden“, führt Achim Weick weiter aus.

Whistleblowing Report 2021: Jede zweite Meldung geht anonym ein
Der Whistleblowing Report 2021, eine internationale Studie, die die Fachhochschule Graubünden in Kooperation mit der EQS Group erstellt hat, zeigt eindrucksvoll die Bedeutung von anonymen Meldungen: Im Jahr 2020 wurde bei den Unternehmen, die anonymes Melden erlauben, jeder zweite Hinweis ohne Angaben zur Person eingereicht – ohne diese anonymen Meldungen würden sich die Unternehmen einem deutlich höheren Risiko aussetzen. Denn laut der Studie konnten fast 40 Prozent der befragten Gesellschaften über 80 Prozent des finanziellen Gesamtschadens durch ihre Meldestellen aufdecken. Immerhin jedes dritte Unternehmen in Deutschland war im Jahr 2020 von illegalem und unethischem Verhalten betroffen. Den dadurch entstandenen Schaden bezifferte gut ein Viertel der Befragten mit jeweils mehr als 100.000 Euro. Die drohenden finanziellen Auswirkungen von Missständen sind damit deutlich abschreckender als die Bußgelder von bis zu 20.000 Euro, die im Gesetzesentwurf vorgesehen sind, wenn die Vorgaben nicht erfüllt werden.

„Obwohl das deutsche Whistleblower-Gesetz bereits in Kraft sein sollte, sind immer noch viele Unternehmen nicht ausreichend vorbereitet. Die Verantwortlichen müssen nun dringend handeln und mit einem effizienten Meldesystem die Compliance-Prozesse und -Kultur ihres Unternehmens stärken. Nur so lässt sich das Risiko von finanziellen Schäden, die auch zu einem erheblichen Imageverlust führen können, effizient minimieren“, erklärt Professor Dr. Christian Hauser von der Fachhochschule Graubünden, der als Projektleiter verantwortlich für die Erstellung des „Whistleblowing Report 2021“ war.


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Über Private: EQS Group

Die EQS Group AG (www.eqs.com) ist der internationale Marktführer für regulatorische Technologien (RegTech) in den Bereichen Corporate Compliance und Investor Relations (IR). Mehrere tausend Unternehmen weltweit, darunter die DAX40-Unternehmen, leisten durch die Umsetzung komplexer Compliance-Anforderungen mithilfe der EQS Group AG einen Beitrag zu einer ethischen Wirtschaftskultur. Die Produkte der EQS Group sind in der cloud-basierten Software „EQS COCKPIT“ gebündelt. Damit lassen sich Compliance-Workflows in den Bereichen Hinweisgeberschutz und Case-Management, Richtlinien-Management, Insiderlistenverwaltung und Meldepflichten professionell steuern. Börsennotierte Unternehmen nutzen zudem ein globales Newswire, Investor-Targeting und Kontaktmanagement, IR-Webseiten, digitale Berichte und Webcasts für eine effiziente und sichere Investorenkommunikation.

Die EQS Group wurde im Jahr 2000 in München von Achim Weick gegründet. Heute ist der börsennotierte Konzern mit mehr als 550 Mitarbeitenden in den wichtigsten Finanzmetropolen der Welt vertreten.

 
Simon Behnisch
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simon.behnisch@tonka-pr.com

Interviewpartner

 
Kai Leisering
Managing Partner Compliance bei der EQS Group AG

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