Analyse: Diese Städte geben Whistleblower*innen eine Plattform
Auf einen Blick
- Business Keeper befragt 52 Stadtverwaltungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zum Vorhandensein elektronischer Hinweisgebersysteme
- Nur acht befragte Städte verfügen über Whistleblowing-Plattformen
- In Städten ohne Hinweisgebersystem sind teils Meldungen von Korruption möglich
- Zahlreiche kontaktierte Verwaltungen warten nationales Gesetz zur EU-Whistleblowing-Richtlinie ab
Berlin, 22. Juni 2021 – Vor einigen Wochen scheiterte das deutsche Gesetz zum Whistleblower-Schutz aufgrund kritischer Stimmen der CDU/CSU. Somit bleiben nur wenige Monate zur Einigung und Überführung der Direktive in nationales Recht. Welche Städte in Deutschland, Österreich und der Schweiz bereits über Whistleblowing-Plattformen verfügen, ermittelte Business Keeper (www.business-keeper.com), der führende europäische Anbieter für elektronische Hinweisgebersysteme. Dafür befragte das Unternehmen die Verwaltungen der jeweils drei größten Städte der Bundesländer sowie die der fünf größten Städte in Österreich und der Schweiz. Ab Dezember 2021 werden elektronische Hinweisgebersysteme aufgrund der EU-Whistleblowing-Richtlinie für Städte und Gemeinden ab 10.000 Einwohner*innen verpflichtend.
Folgende Städte verfügen derzeit über Hinweisgebersysteme (Grafik 1)
In Hannover, Berlin, Braunschweig, Leipzig, Mainz, Potsdam, Wien und Zürich haben Beobachter*innen von Missständen die Möglichkeit, diese über ein System der Stadtverwaltung zu melden. Betreiber*innen des Leipziger Systems gehen ausdrücklich auch anonymen Hinweisen nach. Potsdam unterhält in Zusammenarbeit mit einem externen Ombudsmann eine Plattform für externe und interne Meldungen. Meldende können Auskunft zum jeweiligen Bearbeitungsstand verlangen und erhalten diese; eine anonyme Hinweisabgabe ist ebenfalls möglich.
Zahlreiche Stadtverwaltungen führen keine umfassenden Meldesysteme (Grafik 2)
27 der befragten deutschen Städte verfügen aktuell nicht über eine umfassende Whistleblowing-Plattform, die sie allerdings bis Ende dieses Jahres laut EU-Gesetz einrichten müssen. In den folgenden Städten sind jedoch Hinweisabgaben zum Thema Korruption möglich: Stuttgart, Augsburg, Koblenz, München, Neunkirchen, Bremen und Hamburg. Die Meldekanäle variieren je nach Stadtverwaltung (telefonisch, elektronisch sowie per Post). In Köln können Hinweisgeber*innen einen Vertrauensanwalt kontaktieren.
In Dortmund wird nach Angabe der Stadtverwaltung bereits über die Implementierung einer Plattform diskutiert, in Mannheim und Schwerin ist die Umsetzung noch in diesem Jahr angedacht.
Keine Auskunft zur Frage nach Whistleblowing-Plattformen
Insgesamt 17 Städte (neun in Deutschland, je vier in Österreich und der Schweiz) haben sich zum Vorhandensein elektronischer Hinweisgebersysteme nicht geäußert. In Deutschland zählt dazu unter anderem Düsseldorf: Die Stadt am Rhein schreibt auf ihrer Webseite jedoch aus, dass es einen externen Ombudsmann gibt. In Karlsruhe können Bürger*innen einen Anti-Korruptionsbeauftragten über den Internetauftritt der Stadt kontaktieren.
Kai Leisering, Geschäftsführer von Business Keeper, kommentiert die Ergebnisse:
“Es ist sehr erfreulich, dass es ohne ein entsprechendes Gesetz in Deutschland Stadtverwaltungen gibt, die Whistleblower-Schutz derart priorisieren. Auch ist die Umsetzung von Hinweisgeberplattformen in einigen Städten für dieses Jahr geplant. Hinzu kommt, dass einige Verwaltungen Ombudspersonen bzw. Vertrauensanwälte bestellen. Dennoch verfügen viele Städte aktuell über kein umfassendes System, das Hinweisgebenden garantiert anonyme Meldungen ermöglicht oder es besteht nur ein Angebot zur Meldung von Korruptionsfällen. Zweifelsohne ist das ein Schritt in die richtige Richtung – jedoch nur der erste.
Solange es keine einheitlichen, strengen gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Whistleblower*innen gibt, lastet auf ihnen eine doppelte Verantwortung: Zusätzlich zu der prekären Situation als Mitwissende haben sie keine Klarheit darüber, ob ihre Meldeabgabe sicher ist oder sie mit schwerwiegenden Repressionen seitens der Täter*innen zu rechnen haben. Dies ist aus unserer Sicht unzumutbar – aus diesem Grund plädieren wir dafür, möglichst bald verpflichtenden gesetzlichen Schutz für Hinweisgeber*innen zu bestimmen.”
Die Ergebnisse der Untersuchung inkl. Grafiken finden Sie unter diesem Link.
Die EQS Group AG (www.eqs.com) ist der internationale Marktführer für regulatorische Technologien (RegTech) in den Bereichen Corporate Compliance und Investor Relations (IR). Mehrere tausend Unternehmen weltweit, darunter die DAX40-Unternehmen, leisten durch die Umsetzung komplexer Compliance-Anforderungen mithilfe der EQS Group AG einen Beitrag zu einer ethischen Wirtschaftskultur. Die Produkte der EQS Group sind in der cloud-basierten Software „EQS COCKPIT“ gebündelt. Damit lassen sich Compliance-Workflows in den Bereichen Hinweisgeberschutz und Case-Management, Richtlinien-Management, Insiderlistenverwaltung und Meldepflichten professionell steuern. Börsennotierte Unternehmen nutzen zudem ein globales Newswire, Investor-Targeting und Kontaktmanagement, IR-Webseiten, digitale Berichte und Webcasts für eine effiziente und sichere Investorenkommunikation.
Die EQS Group wurde im Jahr 2000 in München von Achim Weick gegründet. Heute ist der börsennotierte Konzern mit mehr als 550 Mitarbeitenden in den wichtigsten Finanzmetropolen der Welt vertreten.