Berlin, 22. Juli 2026 – Mehrere geplante Streiks am Flughafen Palma de Mallorca fallen in eine der wichtigsten Reisephasen des Jahres und könnten viele Reisende massiv auf die Geduldsprobe stellen. Die Gewerkschaft CCOO hat das Personal des Bodenabfertigers Swissport dazu aufgerufen, am 28. Juli sowie am 1., 4. und 8. August die Arbeit niederzulegen. Swissport ist vor allem für die Bereiche Check-in, Gepäckabfertigung und Passagierbetreuung zuständig. Der Flughafen Palma geht derzeit noch von keinen Flugausfällen aus, allerdings sollten sich Passagiere auf lange Wartezeiten einstellen. Betroffene Airlines sind unter anderem Tui, Condor, TAP Air Portugal, Air Canada, Etihad Airways, Albastar und DAT. Fluggastrechteexpertin Nina Staub von AirHelp klärt betroffene Passagiere über ihre Rechte auf:
„Mallorca gehört zu den beliebtesten Reisezielen der Deutschen: Allein in den Sommermonaten Juni, Juli und August 2025 flogen mehr als eine Million Passagiere von Deutschland aus zum Flughafen auf Mallorca. Weltweit waren es sogar mehr als vier Millionen Flugpassagiere – das verdeutlicht, welche Auswirkungen der angekündigte Streik haben könnte. Fluggäste sollten nach Möglichkeit unbedingt den Online-Check-in nutzen und frühzeitig am Flughafen eintreffen. Wer zudem nur mit Handgepäck reist, kann mögliche Wartezeiten bei der Gepäckaufgabe vermeiden.
Durch die Arbeitsniederlegung werden dennoch voraussichtlich mehrere tausend Passagiere ihr Ziel nicht wie geplant erreichen. Da es sich allerdings um einen Streik des Flughafenpersonals handelt, haben betroffene Passagiere keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung. Das bedeutet: Werden Flüge aufgrund des Streiks gestrichen oder verspäten sich erheblich, besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person. Bei vergleichbaren Streikaktionen des Airline-Personals sähe dies, ob angekündigt oder spontan, anders aus.“
Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistungen
„Falls es doch zu Flugausfällen kommen sollte, haben betroffene Fluggäste Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Inlandsflüge können optional auf ein Bahnticket umgebucht werden. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, ist es entscheidend, dass Reisende jeden Kontaktversuch dokumentieren. Dazu gehören E-Mails, Screenshots aus Apps, Chatverläufe oder Nachweise über Anrufe bei der Hotline. Passagiere müssen der Fluggesellschaft eine nachweisbare und angemessene Gelegenheit geben, eine Umbuchung anzubieten.
Erst wenn die Airline ausdrücklich eine Umbuchung verweigert, vollständig unerreichbar ist oder lediglich eine deutlich spätere Verbindung anbietet als vergleichbare Alternativen am Markt, kann eine eigenständige Neubuchung gerechtfertigt sein. In diesem Fall dürfen Reisende selbst eine alternative Beförderung organisieren. Erstattet werden jedoch nur angemessene und vergleichbare Kosten. Deshalb ist es wichtig, sämtliche Belege aufzubewahren.
Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, eine Erstattung des vollen Ticketpreises anzubieten. Entscheidet sich ein Passagier für die Rückzahlung, endet damit jedoch der Beförderungsvertrag. Die weitere Rück- oder Weiterreise muss dann eigenständig organisiert und aus eigener Tasche bezahlt werden. Wer hingegen eine Umbuchung wählt, hat Anspruch darauf, dass die Airline die vollständigen Kosten der alternativen Beförderung übernimmt.
Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder die Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir raten allen Fluggästen, jede Quittung aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können.”
Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über drei Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 12 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.de frei verfügbar sind.
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Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, dem Vereinigten Königreich und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.de
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