Berlin, 14. März 2024 – Ein Skiurlaub im März in Europa bietet viele Vorteile: Die Tage werden länger, die Pisten leerer und viele Skigebiete locken mit abwechslungsreichen Veranstaltungen. Um die Fahrtzeit in die Berge zu verkürzen, können Wintersportler:innen auch mit dem Flugzeug Richtung Skigebiet reisen. Wer Angst vor Schneemangel hat, kann auch direkt einen weiteren Weg auf sich nehmen und beispielsweise zu den Rocky Mountains in die USA reisen – dort ist eine wahnsinnige Schneemenge und -qualität garantiert.
Aber wie lassen sich das Snowboard oder die Skier im Flieger transportieren? Das Reisen mit besonderen Gepäckstücken kann eine ziemliche Herausforderung sein, denn es gibt einige spezielle Regeln und unterschiedliche Verfahren der Fluggesellschaften, die Sportbegeisterte kennen und einhalten sollten. Das Travel-Tech-Unternehmen AirHelp (www.airhelp.de) klärt Reisende auf:
Das sollten Sie beachten, wenn Sie Skier oder Snowboard mit in den Flieger nehmen möchten
Das müssen Reisende wissen, wenn die Sportausrüstung verloren geht
„Bei Gepäck mit Sportausrüstung treten Menschen normalerweise ihre Reise für einen bestimmten Grund an: Sie möchten ihre Zeit mit Wintersportaktivitäten in einem Skigebiet verbringen. Wenn Snowboard oder Skier bei der Ankunft nicht am Flughafen sind, können Urlauber:innen den eigentlichen Zweck der Reise also nicht genießen. Daher sollten Betroffene zunächst die Ausrüstung, die sie benötigen, mieten, bis das Gepäck geliefert wird – auch wenn es sich dabei um den gesamten Zeitraum handelt. Anschließend können Sportler:innen die Leihgebühr von der Fluggesellschaft einfordern. Dabei ist es wichtig, die Quittung aufzubewahren“, erklärt Nina Staub, Rechtsexpertin bei AirHelp.
Staub ergänzt: „Falls Snowboard oder Skier innerhalb von 21 Tagen nicht mehr auftauchen, können Reisende neben der Leihgebühr eine Erstattung in Höhe des Werts der Ausrüstung beantragen. Dies erfolgt im Rahmen des üblichen Prozesses für verloren gegangenes Gepäck. Gegebenenfalls wird dafür ein Kaufbeleg des Gegenstands benötigt. Der Kauf eines neuen Snowboards auf Kosten der Fluggesellschaft ist in jedem Fall keine Lösung. Diese Option gilt in der Regel für wesentliche Gegenstände, wie etwa Alltagskleidung und Hygieneartikel.“
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über drei Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 12 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.de frei verfügbar sind.
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Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, dem Vereinigten Königreich und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.de
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