Berlin, 9. April 2026 – Während der Osterferien kommt es bei der Lufthansa erneut zu einem Streik: Die Flugbegleitergewerkschaft UFO hat die Beschäftigten von Lufthansa und Cityline für Freitag zu einem ganztägigen Arbeitskampf aufgerufen. Der Ausstand beginnt um 00:01 Uhr und endet um 22:00 Uhr. Bei der Lufthansa sind alle Abflüge ab München und Stuttgart betroffen. Parallel dazu legen im selben Zeitraum auch die Kabinencrews der Cityline an neun deutschen Flughäfen ihre Arbeit nieder, darunter wichtige Drehkreuze wie Frankfurt, München, Stuttgart und Berlin. Für viele Reisende bedeutet das erhebliche Verzögerungen und viel Geduld. Fluggastrechtsexpertin Erika Josefsson von AirHelp informiert betroffene Passagiere darüber, welche Rechte ihnen in dieser Situation zustehen.
„Durch den Lufthansa-Streik werden viele Reisende ihren gebuchten Flug nicht wie geplant antreten können. Die Lufthansa teilte mit, dass betroffene Passagiere aktiv per E-Mail über die aktuelle Situation informiert werden – allerdings haben Fluggäste nicht viel Zeit, sich auf mögliche Verspätungen und Ausfälle vorzubereiten und sich mit ihren Rechten auseinanderzusetzen.
Die gute Nachricht für Reisende: Bei Verspätungen von über drei Stunden oder Ausfällen haben betroffene Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro. Ein Präzedenzfall des Europäischen Gerichtshofs (AirHelp gegen SAS, 2021) bestätigt, dass Streiks des Flugpersonals – wie beispielsweise im vorliegenden Fall – keine außergewöhnlichen Umstände darstellen. Da das Streikrecht ein Grundrecht ist, wird von den Fluggesellschaften erwartet, dass sie die Möglichkeit von Arbeitskampfmaßnahmen ihres eigenen Personals vorhersehen und bewältigen. Nur externe Streiks, wie etwa von Fluglotsen oder Flughafenpersonal, könnten Fluggesellschaften von ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Entschädigungen befreien.“
Passagiere haben Anspruch auf eine Alternativbeförderung und Verpflegung
Josefsson ergänzt: „Darüber hinaus haben Fluggäste Anspruch auf eine alternative Beförderung, wenn sich ein Flug um drei Stunden oder mehr verspätet. Die Umbuchung sollte von der ausführenden Fluggesellschaft selbst vorgenommen werden. Wenn die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig wird, haben die Fluggäste die Möglichkeit, selbst nach Alternativen zu suchen. Dabei sollten sie alle Belege und Aufzeichnungen über entstandene Kosten aufbewahren, da diese erforderlich sind, um eine Erstattung dieser Kosten von der Fluggesellschaft zu verlangen.
Wenn die Verspätung mehr als fünf Stunden beträgt oder der Flug auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird, haben Passagiere das Recht, zwischen einer Fortsetzung ihrer Reise mit Umbuchung oder einer Stornierung und einer vollständigen Rückerstattung des Ticketpreises zu wählen. Dies ist eine alternative Option, die nicht automatisch erfolgt.
Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von mehr als 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder die Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Verspätungen oder Ausfällen, die über Nacht andauern, müssen Airlines eine Unterkunft bereitstellen und den Transfer dorthin übernehmen.”
Diese Rechte haben Passagiere laut der EG 261
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin durchsetzen.
Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
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