Berlin, 11. März 2026 – Der anhaltende Tarifkonflikt um die betriebliche Altersversorgung der Pilotinnen und Piloten bei Lufthansa bleibt ohne Ergebnis. Daher ruft die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) rund 5.000 Beschäftigte zu einem 48-stündigen Streik auf. Dieser soll am Donnerstag um 00:01 Uhr beginnen und bis Freitag um 23:59 Uhr dauern. Neben Pilotinnen und Piloten der Lufthansa (LHA) und der Lufthansa Cargo (LCAG) ist dieses Mal auch die Lufthansa CityLine betroffen. Ausgenommen sind Flüge in den Nahen Osten. Wie bereits beim Warnstreik am 12. Februar wird ein Großteil der Lufthansa-Flüge ausfallen. Damals wurden mehr als 800 Flüge gestrichen – etwa 100.000 Passagiere waren betroffen.
Fluggastrechteexperte Nina Staub von AirHelp klärt betroffene Passagiere über ihre Rechte auf:
„Durch den Lufthansa-Streik werden viele Reisende weltweit ihren gebuchten Flug nicht wie geplant antreten können. Durch die kurzfristige Ankündigung haben betroffene Passagiere nicht viel Zeit, sich auf mögliche Verspätungen und Ausfälle vorzubereiten und sich mit ihren Rechten auseinanderzusetzen. Lufthansa-Passagiere sollten aber von der Airline benachrichtigt werden, wenn ihr Flug nicht wie geplant stattfinden kann.
Wichtig zu wissen: Bei Verspätungen von über drei Stunden oder Ausfällen haben betroffene Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro. Ein Präzedenzfall des Europäischen Gerichtshofs (AirHelp gegen SAS, 2021) bestätigt, dass Streiks von Mitarbeitenden einer Fluggesellschaft, einschließlich dieser Pilotenaktion wegen Renten, keine außergewöhnlichen Umstände darstellen. Nur externe Streiks, beispielsweise durch die Flugsicherung oder das Flughafenpersonal, könnten Fluggesellschaften von ihrer Entschädigungspflicht befreien.”
Passagiere haben Anspruch auf eine Alternativbeförderung und Verpflegung
Navas ergänzt: „Darüber hinaus haben Passagiere ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Alternativbeförderung. Die Umbuchung auf einen anderen Flug muss von der ausführenden Fluggesellschaft selbst umgesetzt werden. Die Lufthansa teilte bereits mit, dass Passagiere am 11. März Umbuchungsoptionen per E-Mail oder App mitgeteilt werden würden. Wird die Airline von sich aus nicht tätig, sollten betroffene Passagiere eine Frist von drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit setzen. Wird die Aufforderung dennoch nicht erfüllt, können Reisende eigene Alternativen suchen und die Kosten der Airline in Rechnung stellen.
Wenn die Verspätung mehr als fünf Stunden beträgt oder der Flug auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird, haben Passagiere das Recht, zwischen einer Fortsetzung ihrer Reise mit Umbuchung oder einer Stornierung und einer vollständigen Rückerstattung des Ticketpreises zu wählen. Dies ist eine alternative Option, die nicht automatisch erfolgt.
Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von mehr als 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder die Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen.”
Diese Rechte haben Passagiere laut der EG 261
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin durchsetzen.
Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
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