Tonka

Berlin, 25. September 2025

Flugverspätung aufgrund von Drohnen: Passagiere haben keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen

Auf einen Blick

  • Erneut wurden in Dänemark Drohnen an mehreren Flughäfen gesichtet
  • Erst am Montag sorgten Drohnen in der Nähe der Flughäfen Kopenhagen und Oslo für Störungen im Flugverkehr
  • Fluggastrechtsexpertin Nina Staub von AirHelp klärt betroffene Passagiere über ihre Rechte auf

Berlin, 25. September 2025 – Am Montagabend wurden in der Nähe der Flughäfen Kopenhagen und Oslo mehrere Drohnen gesichtet. Zwei Tage später sind erneut Drohnen gesichtet worden: Der Flughafen Aalborg im Norden Dänemarks, einer der größten des Landes nach Kopenhagen, wurde geschlossen und erst einige Stunden später wieder geöffnet. Kurze Zeit später wurden weitere Drohnenaktivitäten an den Flugplätzen Esbjerg und Sønderborg sowie am Luftwaffenstützpunkt gemeldet. Welche Rechte für betroffene Reisende bei Flugverspätungen und -ausfälle durch Drohnensichtungen gelten, erklärt Nina Staub, Fluggastrechtsexpertin bei AirHelp:

Der Flughafen Kopenhagen-Kastrup zählt zu den größten Airports Skandinaviens. Pro Tag starten mehrere hundert Flüge aus der dänischen Hauptstadt. Durch die Schließung des Flughafens mussten am Montag 100 Flüge gestrichen und 31 Flüge umgeleitet werden. Welche Auswirkungen die heutigen Drohnensichtungen in Dänemark haben, wird sich im Laufe des Tages zeigen.

Fakt ist: Drohnensichtungen liegen außerhalb des Einflussbereichs der Airlines, weshalb von Verspätungen oder Ausfällen betroffene Passagiere keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der Europäischen Fluggastrechteverordnung haben. Das heißt, ihnen steht keine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person zu.” 

Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistungen
Die betroffenen Fluggäste haben zwar keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung, eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises steht ihnen dennoch zu. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen.

Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir raten allen Fluggästen, jede Quittung aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können.”

Über Airhelp

Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
#Die Nummer 1 für Flugentschädigungen weltweit
Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com

 
Pia Senkel
Pressekontakt
+491733702649
pia.senkel@tonka-pr.com

Dateien zur Mitteilung

Bildmaterial zu Airhelp

Produkt

Team

Logo

Wenn Sie Medienmaterial in höherer Auflösung benötigen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Pressekontakt.