In der nächsten Woche steht der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes auf der Tagesordnung im Bundeskabinett. In einer Stellungnahme zu dem Gesetz sprach sich der GKV-Spitzenverband nicht nur für ein Verbot des Apothekenversands und die Einschränkung telemedizinischer Verordnungen aus, sondern stellte zusätzlich die grundsätzliche medizinische Notwendigkeit von Cannabisblüten infrage. Die Kassen fordern, die Leistungspflicht für getrocknete Cannabisblüten zu überprüfen, da diese keine arzneimittelrechtliche Zulassung besäßen und durch standardisierte Extrakte und Fertigarzneimittel ersetzt werden könnten. Zudem sehen sie im langfristigen Cannabiskonsum ein Risiko für psychische und physische Erkrankungen und plädieren daher für eine restriktivere Regulierung – bis hin zum Ausschluss von Blüten aus dem Erstattungskatalog.
Cantourage weist diese Darstellung zurück und warnt vor den Folgen für Patient:innen und Versorgungssicherheit. Philip Schetter, CEO von Cantourage, erklärt:
Krankenkassen übernehmen nur selten die Cannabis-Therapie
„Cannabisblüten gehören in Deutschland und vielen anderen Ländern seit Jahren zur medizinischen Versorgung. Sie können bei zahlreichen Indikationen wirksam sein, insbesondere bei chronischen Schmerzen, neurologischen Erkrankungen oder spastischen Beschwerden. Wenn die gesetzlichen Krankenkassen nun suggerieren, dass der medizinische Einsatz dieser Therapieform nicht gerechtfertigt sei, widerspricht das nicht nur internationalen Erfahrungen, sondern auch der Realität in deutschen Behandlungszimmern.
Zum einen entscheiden Ärzt:innen sich nicht leichtfertig für eine Therapie mit Blüten. Viele Patient:innen scheitern schon daran, überhaupt einen Arzt oder eine Ärztin zu finden, der oder die medizinisches Cannabis verschreibt. Zum anderen unterliegt die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen strengen Bedingungen. In den meisten Fällen wird medizinisches Cannabis erst dann von den Gesetzlichen übernommen, wenn alle anderen Therapieversuche fehlgeschlagen sind. Hierfür muss den Kassen gegenüber nachgewiesen werden, dass Heilversuche mit zahlreichen anderen Medikamenten keine Wirkung gezeigt haben. Viele Patient:innen müssen sich die Kostenübernahme durch die GKV oft über Monate oder gar Jahre erkämpfen, weshalb der Anteil der Selbstzahler:innen in Deutschland deutlich höher ist als der der GKV-Patient:innen.”
Pauschale Risikoargumentation entbehrt jeder Grundlage
„Es ist ein fundamentaler Unterschied, ob jemand unkontrolliert auf dem Schwarzmarkt konsumiert oder ob eine medizinische Therapie unter ärztlicher Aufsicht stattfindet. Patient:innen, die Cannabisblüten verschrieben bekommen, stehen in regelmäßigem Kontakt zu ihrer behandelnden Ärztin oder ihrem Arzt. Die Dosis wird angepasst, der Verlauf dokumentiert und die Wirkung überprüft. Wer diese kontrollierte, sichere Versorgung mit missbräuchlichem Konsum gleichsetzt, ignoriert nicht nur medizinische Standards, sondern fördert Stigmatisierung und Verunsicherung.“
Einschränkung der Erstattung verschärft soziale Ungleichheit
„Wenn Blüten nicht mehr erstattet werden, sind vor allem schwerkranke Menschen mit geringem Einkommen betroffen. Die Therapie wird dadurch für viele Patient:innen unbezahlbar. Patient:innen, die heute erfolgreich behandelt werden und durch die Therapie mit Cannabisblüten mehr Lebensqualität gewinnen, müssten die Behandlung abbrechen oder in den Schwarzmarkt ausweichen. Das widerspricht jedem Anspruch an eine solidarische, gerechte Gesundheitsversorgung. Cannabisblüten sind für viele nicht eine von mehreren Möglichkeiten, sondern oft die letzte Option nach einer langen Leidensgeschichte. Diese Menschen nun pauschal zu entmündigen, ist nicht nachvollziehbar.“
Zulassungsargument ist vorgeschoben
„Der Verweis auf die fehlende Arzneimittelzulassung greift ins Leere. Cannabisblüten sind sogenannte Rezepturarzneimittel, wie viele andere Präparate in der Apotheke auch. Sie durchlaufen eine pharmazeutische Qualitätsprüfung, stammen aus EU-GMP-zertifizierter Herstellung und unterliegen strengen Regularien. Dass sie keine zentrale Zulassung haben, bedeutet nicht, dass sie unsicher oder unwirksam sind. Im Gegenteil: Ärztinnen und Ärzte schätzen die Möglichkeit, individuell auf Patient:innen eingehen zu können. Diese therapeutische Flexibilität jetzt aus formalen Gründen zu untergraben, wäre ein Rückschritt.“
Falsches Signal für den legalen Markt
„Das Medizinal-Cannabisgesetz sollte den legalen Markt stärken, Patientensicherheit verbessern und den Schwarzmarkt zurückdrängen. Wenn jetzt erst die Selbstzahler:innen diffamiert und dann auch noch GKV-Patient:innen ausgeschlossen werden, geht dieser Plan nicht nur nicht auf, er droht vollständig zu scheitern. Die Folge wären Rückschritte bei der Versorgung, weniger Transparenz, wachsendes Misstrauen gegenüber politischen Entscheidungen und ein Rückfall in alte, ideologisch geprägte Denkmuster.“
Cantourage hat sich mit einer ausführlichen Stellungnahme an das BMG gewandt. Die gesamte Stellungnahme können Sie hier einsehen.
Über Philip Schetter
Philip Schetter ist bereits seit 2018 in der Medizinalcannabis-Branche tätig. Zunächst noch als Verantwortlicher für den Bau von Produktionsstätten für das Cannabis-Unternehmen Aurora Deutschland GmbH – u.a. Bau der Produktionsstätte in Deutschland nach gewonnener Ausschreibung. Anschließend als Geschäftsführer von Aurora Europe GmbH und damit verantwortlich für den Aufbau verschiedener Ländergesellschaften und den Vertrieb von Cannabis in elf EU-Ländern. Das neuartige Operating Model der Cantourage GmbH sowie die Chance, mit dem erfahrenen Gründerteam, welches u.a. verantwortlich für den Aufbau einer der ersten auf Cannabis spezialisierten Großhändler Europas ist, zusammenzuarbeiten, überzeugten Philip 2021 zu Cantourage zu wechseln. Zuerst war er dort als Geschäftsführer tätig, seit 2022 ist er CEO der Cantourage Group SE.
Cantourage ist ein führendes europäisches Unternehmen für die Herstellung und den Vertrieb von Medizinpräparaten und Arzneimitteln auf Basis von Cannabis. Das in Berlin ansässige Unternehmen wurde 2019 von Norman Ruchholtz, Dr. Florian Holzapfel und Patrick Hoffmann gegründet. Mit einem erfahrenen Managementteam und seiner „Fast Track Access“-Plattform ermöglicht Cantourage Produzent:innen aus aller Welt, schneller, leichter und kosteneffizienter Teil des wachsenden europäischen Marktes für medizinisches Cannabis zu werden.
Cantourage verarbeitet das Cannabis-Rohmaterial sowie Cannabis-Extrakte der internationalen Produzenten und vertreibt sie in Europa. Dabei stellt das Unternehmen stets die Einhaltung der höchsten europäischen pharmazeutischen Qualitätsstandards sicher. Das Sortiment umfasst getrocknete Blüten, Extrakte, Dronabinol und Cannabidiol. Cantourage wurde am 11. November 2022 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und wird unter dem Börsenkürzel „HIGH“ geführt.