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Credit: Focuspunkt. Studio
Berlin, 13. Februar 2026

Sicherheitsvorfall am Flughafen Köln/Bonn: Welche Rechte haben betroffene Passagiere jetzt?

Auf einen Blick

  • Der Flughafen Köln/Bonn musste am Freitagmorgen wegen eines Sicherheitsvorfalls für drei Stunden seinen Flugbetrieb einstellen
  • Fluggäste waren von längeren Wartezeiten sowie Verspätungen bei Abflügen betroffen
  • Fluggastrechteexpertin Nina Staub von AirHelp klärt betroffene Passagiere über ihre Rechte auf

Berlin, 13. Februar 2026 – Die Bundespolizei hat heute Morgen den Sicherheitsbereich des Flughafens Köln/Bonn vorsorglich geräumt. Grund dafür war eine zeitweise technische Funktionsstörung an der Sicherheitskontrolle während der Einführungsphase neuer Scanner. Rund 800 Fluggäste mussten deshalb den Sicherheitsbereich verlassen, um sich anschließend einer erneuten Kontrolle zu unterziehen. Der Zugang zum Sicherheitsbereich war während der Maßnahme zwischenzeitlich geschlossen. Ein Abflug wurde gestrichen, andere Starts verzögerten sich. Nina Staub, Fluggastrechtsexpertin bei AirHelp, klärt betroffene Reisende über ihre Rechte auf:

Aufgrund der Schließung des Sicherheitsbereichs sind zahlreiche Flüge verspätet gestartet und Fluggäste mussten sich auf deutlich längere Wartezeiten einstellen. Passagiere, die sich normalerweise über mehrere Stunden verteilt hätten, mussten so gleichzeitig durch den Security-Check. Da dieser Vorfall aber außerhalb des Einflussbereiches der Airlines liegt, haben betroffene Passagiere leider keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der Europäischen Fluggastrechteverordnung. Das heißt, für für den gestrichenen Flug sowie für stark verspätete Flüge steht ihnen keine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person zu.” 

Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistungen
Die von Flugausfällen betroffenen Fluggäste haben zwar keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung, dafür steht ihnen aber eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises zu. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Inlandsflüge können optional auf ein Bahnticket umgebucht werden. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen. 

Wenn die Verspätung mehr als fünf Stunden beträgt oder der Flug auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird, haben Passagiere das Recht, zwischen einer Fortsetzung ihrer Reise mit Umbuchung oder einer Stornierung und einer vollständigen Rückerstattung des Ticketpreises zu wählen. 

Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir raten allen Fluggästen, jede Quittung aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können.”

Was passiert, wenn Passagiere aufgrund der langen Wartezeiten ihre Flüge verpasst haben?
„Normalerweise haben Passagiere weder Anspruch auf Betreuungsleistungen noch auf eine Erstattung des Ticketpreises, wenn sie in der Sicherheitskontrolle feststecken und dadurch ihren Flug verpassen. Deshalb empfehlen Fluggesellschaften auch immer, mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.

In dem Fall gilt jedoch: Sicherheitsverstöße und Maßnahmen des Sicherheits- oder Flughafenpersonals wie Evakuierungen, Stromausfälle oder Zugangsverbote zu Terminals werden als Entscheidungen der Flughafen- bzw. Sicherheitsbehörden behandelt. Das bedeutet, dass sie als „außergewöhnliche Umstände“ im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 261 gelten. Dadurch entsteht zwar kein Anspruch auf finanzielle Entschädigung, trotzdem müssen Fluggesellschaften den Passagieren die Wahl zwischen der Rückerstattung des Ticketpreises oder der Umbuchung auf einen neuen Flug lassen.  Außerdem haben betroffene Passagiere auch in dem Fall ein Recht auf die Betreuungsleistungen.”

Über Airhelp

Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
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Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com

 
Pia Senkel
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