Berlin, 15. April 2026 – Der Streik bei der Lufthansa setzt sich fort. Die Pilot:innen der Lufthansa und ihrer Tochtergesellschaft Cityline wurden von der Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) zu einem weiteren zweitägigen Streik für heute und Freitag aufgerufen. Am Streiktag, dem 10. April 2026, waren bei der Lufthansa und Lufthansa Cityline weltweit fast 140.000 Reisende von Verspätungen und Ausfällen betroffen – die Ausfallquote lag bei 78 Prozent. Dabei wird das Ausmaß der Streikwelle deutlich: Allein seit Anfang April haben mehr als 330.000 Lufthansa-Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung. Das geht aus einer aktuellen Auswertung des Travel-Tech-Unternehmens AirHelp hervor. Zudem informiert Nina Staub, Fluggastrechtsexpertin bei AirHelp, Reisende über ihre Rechte.
Streik bei Lufthansa und Tochtergesellschaft am 10. April sorgte für massive Flustörungen
Seit Anfang April zählten die Lufthansa und ihre Tochtergesellschaften weltweit mehr als 2,5 Millionen Passagiere. Insgesamt waren in dem Zeitraum fast eine Million Passagiere von Flugverspätungen betroffen. Besonders der Streik am 10. April sorgte für erhebliche Störungen im Flugverkehr. Die Störungsquote lag an diesem Tag bei 83,5 Prozent und betraf weltweit rund 140.000 Reisende, davon waren etwa 130.000 von Flugausfällen betroffen. Zum Vergleich: Am Freitag zuvor lag die Störungsquote bei 32,3 Prozent, mit rund 60.000 betroffenen Passagieren.
An diesem Streiktag waren in Bremen, Dresden, Nürnberg, Leipzig und Sylt sämtliche Lufthansa-Fluggäste von Verspätungen oder Ausfällen betroffen. Auch in Hamburg, Stuttgart und Hannover kam es zu sehr hohen Störungsraten von 91,9 Prozent (3.100 Passagiere), 91,6 Prozent (1.000 Passagiere) und 91 Prozent (1.100 Passagiere).
Nicht nur am 10. April, sondern auch während des Streiks am 13. April mussten Passagiere starke Nerven beweisen: An dem Tag waren 83,4 Prozent der Fluggäste von Störungen betroffen (136.000 Passagiere), die Stornierungsquote lag bei 79,6 Prozent (130.000 Passagiere). An den Flughäfen Bremen, Stuttgart, Dresden, Münster, Köln/Bonn und Sylt konnte kein Passagier wie geplant abheben.
Nina Staub, Fluggastrechtsexpertin von AirHelp, kommentiert: „An vielen deutschen Flughäfen kommt es im Zuge der aktuellen Streikwelle bei der Lufthansa weiterhin zu zahlreichen Flugausfällen und erheblichen Verspätungen. Für betroffene Reisende ist die Situation oft mit kurzfristigen Änderungen und langen Wartezeiten verbunden. Die gute Nachricht für Reisende: Bei Verspätungen von über drei Stunden oder Ausfällen haben betroffene Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigungszahlung.
Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen: Bei bis zu 1.500 Kilometern erhalten betroffene Passagiere 250 Euro, bei 1.500 bis 3.500 Kilometern oder bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 Kilometer 400 Euro und bei über 3.500 Kilometern 600 Euro.
Passagiere haben Anspruch auf eine Alternativbeförderung und Verpflegung
Staub ergänzt: „Darüber hinaus haben Fluggäste Anspruch auf eine alternative Beförderung, wenn der Flug ausfällt. Die Umbuchung sollte von der ausführenden Fluggesellschaft selbst vorgenommen werden. Wenn die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig wird, haben die Fluggäste die Möglichkeit, selbst nach Alternativen zu suchen. Dabei sollten sie alle Belege und Aufzeichnungen über entstandene Kosten aufbewahren, da diese erforderlich sind, um eine Erstattung dieser Kosten von der Fluggesellschaft zu verlangen.
Wenn die Verspätung mehr als fünf Stunden beträgt oder der Flug auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird, haben Passagiere das Recht auf eine Stornierung der Reise und eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises.
Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von mehr als 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder die Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Verspätungen oder Ausfällen, die über Nacht andauern, müssen Airlines eine Unterkunft bereitstellen und den Transfer dorthin übernehmen.”
Diese Rechte haben Passagiere laut der EG 261
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin durchsetzen.
Über die Untersuchung
Für die Analyse wurden Flüge der Lufthansa, Lufthansa City Airlines und Lufthansa Cityline im Zeitraum vom 1. bis 14. April 2026 ausgewertet. Für die Daten zu den Flughäfen wurden Passagiere, die von den jeweiligen Flughäfen abgeflogen sind, berücksichtigt.
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über drei Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 12 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.de frei verfügbar sind.
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