München, 04. März 2026 – Falsche Geständnisse sind eine der Hauptursachen für dokumentierte Fehlurteile in Europa. In rund 36 Prozent der vor allem aus den Medien bekannten Fälle spielten sie eine zentrale Rolle – entweder allein oder in Kombination mit anderen Ursachen. Das zeigt eine Analyse der Macromedia University of Applied Sciences. Ausgewertet wurden dafür alle 139 in der EUREX-Datenbank erfassten Fehlurteile aus 20 europäischen Ländern.
Mit 33 Fällen weist Deutschland die meisten in EUREX erfassten Fehlurteile auf. In 12 dieser Fälle waren falsche Geständnisse maßgeblich beteiligt. Es folgen Italien mit 18 dokumentierten Fehlurteilen sowie die Niederlande (15), Schweden (14), Frankreich und Spanien (je 10). Dieses Muster kann auch mit der stärkeren Kenntnis eigener Fälle der EUREX-Initiatorinnen aus Deutschland und den Niederlanden zusammenhängen.
Grundlage der Analyse sind ausschließlich dokumentierte und revidierte Fehlurteile aus der EUREX-Datenbank, die auf öffentlich bekannten Fällen beruhen, insbesondere auf Medienberichten; ein Zugriff auf Gerichtsakten oder staatliche Register besteht nicht. Die Fallauswahl ist daher selektiv. Entsprechend erlauben die Ergebnisse keine Aussagen über die tatsächliche Häufigkeit von Fehlurteilen in Europa.
Falsche Geständnisse sind die häufigste Ursache von falschen Verurteilungen
In 50 der 139 dokumentierten Fälle – rund 36 Prozent – spielte ein falsches Geständnis eine zentrale Rolle. Damit ist es die häufigste Ursache für Fehlurteile. Weitere häufig genannte Ursachen waren falsche Zeugenaussagen oder Beschuldigungen (33 Prozent), falsche Personenidentifizierungen (24,5 Prozent), falsche oder irreführende forensische Beweise (25,9 Prozent) sowie Amtsmissbrauch (14 Prozent).
Wie sich dieser Befund konkret in einzelnen Ländern niederschlägt, zeigt ein Blick auf die nationale Verteilung: In Deutschland war in 12 von 33 dokumentierten Fehlurteilen ein falsches Geständnis beteiligt – allein oder in Kombination mit weiteren Ursachen. In Schweden gilt dies für sieben von 14 Fällen und in den Niederlanden für sieben von 15. Häufig haben Fehlurteile mehrere Ursachen; Mehrfachnennungen sind daher möglich.
Falsche Geständnisse treten häufig in Kombination mit weiteren Ursachen auf
Auffällig ist, dass falsche Geständnisse selten isoliert auftreten, sondern meist gemeinsam mit weiteren Ursachen dokumentiert sind. In 29 der 50 Fälle, in denen ein falsches Geständnis eine Rolle spielte, traten zusätzliche Ursachen hinzu. In 17 dieser 29 Fälle war das falsche Geständnis mit Amtsmissbrauch verbunden.
Besonders deutlich zeigt sich dieses Muster in Island: Alle fünf erfassten Fehlurteile basierten auf falschen Geständnissen in Kombination mit Amtsmissbrauch.
Schwere Gewalt und Sexualdelikte besonders häufig betroffen
Auffällig ist zudem die Deliktstruktur der dokumentierten falschen Verurteilungen. Mehr als die Hälfte der Fälle (81 von 139) entfällt auf Mord oder Totschlag. Weitere 33 Fälle betreffen Sexualdelikte. Damit entfallen über 85 Prozent der dokumentierten Fehlurteile auf besonders schwere Straftaten, in denen falsche Geständnisse überdurchschnittlich häufig eine Rolle spielen und die Konsequenzen für die Betroffenen besonders schwer wiegen.
Hohe Haftzeiten bei Fehlurteilen, Überprüfungen eher selten
Die durchschnittliche Zeit bis zum Freispruch der in der EUREX gelisteten falschen Verurteilungen liegt bei rund zehn bis 15 Jahren. In einzelnen Extremfällen saßen Betroffene sogar bis zu 31 Jahre unschuldig im Gefängnis. Beispiele hierfür finden sich unter anderem in Deutschland (31 Jahre), Italien (22 Jahre), Norwegen (20 Jahre) und Schweden (19 Jahre), jeweils im Zusammenhang mit falschen Geständnissen.
In mehr als der Hälfte der Fälle liegen mehrere Ursachen gleichzeitig vor. Auffällig ist zudem, dass in vielen Fällen feste interne Strukturen zur systematischen Überprüfung abgeschlossener Strafverfahren fehlten. Diese hätten eine frühzeitige Neubewertung des Urteils ermöglicht.
Prof. Dr. Elsa Gewehr lehrt an der Macromedia University Kriminalpsychologie und ist Expertin im Bereich Aussagepsychologie. Sie ordnet die Ergebnisse wie folgt ein: „Falsche Geständnisse entstehen manchmal aus freiem Willen, etwa um eine andere Person zu schützen. Häufig sind sie aber das Ergebnis psychischer Überforderung, massiven Drucks oder manipulativer Befragungssituationen. In solchen Extremsituationen können Menschen selbst schwerste Taten gestehen, obwohl sie unschuldig sind. Besonders betroffen sind Menschen, die psychisch vulnerabler und beeinflussbarer sind – etwa Jugendliche oder Menschen mit psychischen Störungen oder Intelligenzminderung. Entscheidend ist, die psychologischen Mechanismen hinter falschen Geständnissen besser zu verstehen: Wie entsteht ein falsches Geständnis? Welche Vorkehrungen können getroffen werden, um falsche Geständnisse zu verhindern? Wie können falsche Geständnisse vor Gericht erkannt werden? Nur so können bei der Suche nach den tatsächlichen Täter:innen unschuldige Menschen davor geschützt werden, sich selbst zu belasten und möglicherweise unschuldig im Gefängnis zu landen.“
Die Ergebnisse der Untersuchung sind hier abrufbar. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der privaten Hochschule.
Über die Untersuchung
Die Untersuchung basiert auf der Analyse der EUREX-Datenbank (Registry of Exonerations Europe), Stand Dezember 2025. Erfasst wurden dokumentierte und revidierte Fehlurteile aus 20 europäischen Ländern im Zeitraum von 1970 bis 2023.
Die EUREX-Datenbank hat keinen Zugriff auf Gerichtsakten oder staatliche Register. Die Erfassung der Fälle erfolgt ausschließlich auf Grundlage öffentlich bekannter Informationen, insbesondere aus Medienberichten und vergleichbaren frei zugänglichen Quellen. Entsprechend umfasst die Datenbank nur solche Fehlurteile, die öffentliche Aufmerksamkeit erlangt haben; die Fallauswahl ist selektiv und nicht repräsentativ.
Analysiert wurden unter anderem die Ursachen von falschen Verurteilungen (z. B. falsche Geständnisse), die Dauer der Haft sowie länderspezifische Unterschiede. Unterschiede zwischen Ländern ergeben sich unter anderem aus variierenden rechtlichen Rahmenbedingungen, Revisionsmöglichkeiten, Forschungstraditionen sowie der institutionellen Aufarbeitung von Fehlurteilen. Zudem kann die stärkere Kenntnis von Fällen der EUREX-Initiatorinnen aus Deutschland und den Niederlanden die Anzahl der dokumentierten Fälle beeinflussen.
Die Ergebnisse erlauben keine Aussagen zur tatsächlichen Häufigkeit von Fehlurteilen in einzelnen Ländern und keine Hochrechnungen auf die Gesamtzahl der Verurteilungen oder Straftäter:innen.
Die Macromedia University of Applied Sciences ist eine führende private Hochschule vertreten in Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln, Leipzig, München, Stuttgart, Düsseldorf, Freiburg und Hannover. Aktuell zählt sie rund 5.500 Studierende und bietet ein vielfältiges Studienportfolio an. Das Angebot umfasst staatlich anerkannte Bachelor- und Masterabschlüsse in deutscher und englischer Sprache. Mit 15 Studiengängen und knapp 50 Vertiefungsrichtungen deckt die Hochschule ein breites Spektrum ab – von Management, Medien und Kommunikation über digitale Technologien und Design bis hin zu Psychologie, Games, Journalismus, Film, Fashion und Musik. Als praxisorientierte Hochschule bereitet die Macromedia ihre Studierenden optimal auf die Herausforderungen der modernen Arbeitswelt vor.
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