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Credit: CDC
Berlin, 25. März 2026

Pünktlich zu den Osterferien: Streik in Spanien droht Flugchaos auszulösen

Auf einen Blick

  • Streik zur Oster-Peak-Reisezeit: Das Bodenpersonal in Spanien plant, vom 27. März bis 6. April die Arbeit niederzulegen
  • Betroffenen Passagieren stehen Erstattungen bei Ausfällen oder starken Verspätungen zu – allerdings keine Entschädigungszahlungen
  • Darüber hinaus muss die Airline für Ersatzleistungen wie Alternativtransport, Verpflegung oder Unterkunft sorgen

 

Berlin, 25. März 2026 – Ein geplanter Streik von Bodenabfertigern in Spanien fällt in eine der wichtigsten Reisephasen des Jahres und könnte den Flugverkehr europaweit beeinträchtigen. Die Gewerkschaften CCOO, UGT und USO haben das Personal der Bodenabfertigungsfirmen Groundforce und Menzies dazu aufgerufen, vom 27. März bis zum 6. April ihre Arbeit niederzulegen. Laut ADAC werden rund 20 Flughäfen betroffen sein, darunter wichtige Drehkreuze wie Madrid, Barcelona, Málaga, Valencia, Alicante, Mallorca und Ibiza. Auch auf den Kanaren, etwa auf Teneriffa und Fuerteventura, kann es zu Einschränkungen kommen. Verbindungen von und nach Deutschland sind daher voraussichtlich ebenfalls betroffen. Fluggastrechteexpertin Nina Staub von AirHelp klärt betroffene Passagiere über ihre Rechte auf: 

„Spanien gehört zu den beliebtesten Reisezielen der Deutschen: Über 615.000 Passagiere flogen während der Osterferien (11. April – 25. April) des letzten Jahres von Deutschland nach Spanien. Weltweit reisten fast 10,5 Millionen Menschen in diesem Zeitraum von oder nach Spanien – das verdeutlicht, welche Auswirkungen der angekündigte Streik haben könnte. Durch die Arbeitsniederlegung werden voraussichtlich mehrere tausend Passagiere ihr Ziel nicht wie geplant erreichen. Da es sich allerdings um einen Streik des Flughafenpersonals handelt, haben betroffene Passagiere keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung. Das heißt, für gestrichene oder stark verspätete Flüge aufgrund des Streiks steht ihnen keine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person zu. Bei vergleichbaren Streikaktionen des Airline-Personals sähe dies, ob angekündigt oder spontan, anders aus.“

Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistungen
Die von Flugausfällen betroffenen Fluggäste haben Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Inlandsflüge können optional auf ein Bahnticket umgebucht werden. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, ist es entscheidend, dass Reisende jeden Kontaktversuch dokumentieren. Dazu gehören E-Mails, Screenshots aus Apps, Chatverläufe oder Nachweise über Anrufe bei der Hotline. Passagiere müssen der Fluggesellschaft eine nachweisbare und angemessene Gelegenheit geben, eine Umbuchung anzubieten.

Erst wenn die Airline ausdrücklich eine Umbuchung verweigert, vollständig unerreichbar ist oder lediglich eine deutlich spätere Verbindung anbietet als vergleichbare Alternativen am Markt, kann eine eigenständige Neubuchung gerechtfertigt sein. In diesem Fall dürfen Reisende selbst eine alternative Beförderung organisieren. Erstattet werden jedoch nur angemessene und vergleichbare Kosten. Deshalb ist es wichtig, sämtliche Belege aufzubewahren.

Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, eine Erstattung des vollen Ticketpreises anzubieten. Entscheidet sich ein Passagier für die Rückzahlung, endet damit jedoch der Beförderungsvertrag. Die weitere Rück- oder Weiterreise muss dann eigenständig organisiert und aus eigener Tasche bezahlt werden. Wer hingegen eine Umbuchung wählt, hat Anspruch darauf, dass die Airline die vollständigen Kosten der alternativen Beförderung übernimmt.

Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder die Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir raten allen Fluggästen, jede Quittung aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können.”

Über Airhelp

Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
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Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com

 
Pia Senkel
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