Tonka

Credit: Dimitri Karastelev
Berlin, 03. Februar 2026

Fliegen mit Sondergepäck: Das müssen Reisende beachten

Auf einen Blick

  • Travel-Tech-Unternehmen AirHelp klärt Reisende über die Regeln und Verfahren von Fluggesellschaften bei Sondergepäck auf
  • Die verschiedenen Airlines haben unterschiedliche Richtlinien für den Transport von Skiern, Fahrrädern oder Surfboards
  • Preisvergleiche lohnen sich – oftmals kann das Versenden von Sondergepäck per Post günstiger sein als damit zu fliegen

 

Berlin, 3. Februar 2026 – Ob Skier im Winter oder Surfboard im Sommer: Wer Sportausrüstung mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte die Gepäckregeln der Fluggesellschaft genau prüfen. Denn solche Gegenstände sind in den meisten Fällen nicht im regulären Gepäckpreis enthalten. Stattdessen fallen zusätzliche Gebühren an. Zudem gelten gesonderte Vorgaben zu Größe und Gewicht, die sich je nach Airline unterscheiden können.

Das Travel-Tech-Unternehmen AirHelp (www.airhelp.de) erklärt, worauf Reisende achten sollten, damit es am Flughafen keine bösen Überraschungen gibt und Sportausrüstung sicher und stressfrei am Urlaubsort ankommt.

Das sollten Sie beachten, wenn Sie Sportgeräte mit in den Flieger nehmen möchten:

  • Prüfen Sie die Richtlinien der Fluggesellschaft: Verschiedene Fluggesellschaften haben unterschiedliche Richtlinien für den Transport von Sportgeräten. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die spezifischen Richtlinien der Fluggesellschaft, mit der Sie fliegen. In diesen Richtlinien sind in der Regel die erlaubten Sportgeräte, Größen- und Gewichtsbeschränkungen sowie die damit verbundenen Gebühren aufgeführt. Diese können beispielsweise bei Eurowings bis zu 50 Euro betragen, bei Ryanair sind es bis zu 75 Euro und bei Aegean bis zu 80 Euro. Weitere Bestimmungen einiger Airlines finden Sie hier.
  • Gebühren vergleichen: Die Mitnahme von Sportausrüstung kostet nicht bei jeder Airline gleich viel. Vergleichen Sie daher die Preise der verschiedenen Fluggesellschaften und prüfen Sie auch die Kosten von Paketdiensten – je nach Reiseziel kann es günstiger sein, die Skier oder das Surfbrett per Post zu verschicken.
  • Richtig packen: Vergewissern Sie sich, dass Ihre Sportausrüstung sicher verpackt ist, um Schäden während des Transports zu vermeiden. Verwenden Sie bei Bedarf geeignetes Verpackungsmaterial wie Polsterung, Luftpolsterfolie oder Hartschalenkoffer. Entfernen Sie abnehmbare Teile und verpacken Sie sie gegebenenfalls separat.
  • Größen- und Gewichtsbeschränkungen kennen: Achten Sie auf die Größen- und Gewichtsbeschränkungen, die die Fluggesellschaft für Sportgeräte vorschreibt. Für übergroße oder zu schwere Gegenstände können zusätzliche Gebühren anfallen oder besondere Abfertigungsmodalitäten erforderlich sein.
  • Deklarieren Sie Ihre Ausrüstung: Wenn Sie für Ihren Flug einchecken, müssen Sie Ihre Sportausrüstung beim Flugpersonal angeben. Machen Sie genaue Angaben über die Art der Ausrüstung, die Sie mit sich führen, ihre Abmessungen und etwaige besondere Handhabungsanforderungen.
  • Besondere Abfertigung: Einige Fluggesellschaften bieten spezielle Abfertigungsdienste für Sportgeräte wie Ski und Snowboard an. Nehmen Sie diese Dienste in Anspruch, wenn sie verfügbar sind, denn sie können dazu beitragen, dass Ihre Ausrüstung sicher transportiert wird.
  • Prüfen Sie auf Beschränkungen: Bestimmte Arten von Sportgeräten können zusätzlichen Beschränkungen oder Vorschriften unterliegen, insbesondere wenn sie gefährliche Materialien enthalten oder Sicherheitsbedenken aufwerfen. Dies gilt zum Beispiel für Tauchausrüstung mit Pressluftflaschen, Sportgeräte mit Lithium-Ionen-Akkus oder Lawinenausrüstung. Reisende sollten sich daher vorab bei ihrer Fluggesellschaft über die spezifischen Einschränkungen informieren, die für ihre jeweilige Ausrüstung gelten können.
  • Früh ankommen: Grundsätzlich wird geraten, bei Kurzstreckenflügen zwei Stunden und bei Langstreckenflügen drei Stunden früher am Flughafen anzukommen, damit Sie genügend Zeit für die Abfertigung und eventuelle zusätzliche Formalitäten für Ihre Sportausrüstung haben. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Ausrüstung ordnungsgemäß abgefertigt und rechtzeitig in das Flugzeug verladen wird.
  • Erwägen Sie eine Versicherung: Ziehen Sie den Abschluss einer Reiseversicherung in Betracht, die Ihre Sportausrüstung gegen Verlust, Beschädigung oder Diebstahl während des Transports absichert. So sind Sie bei unvorhergesehenen Zwischenfällen beruhigt und finanziell abgesichert.
  • Überprüfen Sie Ihr Gepäck bei der Ankunft: Überprüfen Sie Ihre Sportausrüstung bei der Ankunft an Ihrem Zielort auf Schäden oder Anzeichen von unsachgemäßer Handhabung. Wenn Sie etwas bemerken, melden Sie es sofort der Fluggesellschaft und dokumentieren Sie den Schaden, wenn möglich, mit Fotos.

 Das müssen Reisende wissen, wenn die Sportausrüstung verloren geht
„Bei Gepäck mit Sportausrüstung treten Menschen normalerweise ihre Reise für einen bestimmten Grund an: Sie möchten ihre Zeit mit Sportaktivitäten verbringen. Wenn Skier, Fahrrad oder Surfbrett bei der Ankunft nicht am Flughafen sind, können Urlauber:innen den eigentlichen Zweck der Reise also nicht genießen. Daher sollten Betroffene zunächst die Ausrüstung, die sie benötigen, mieten, bis das Gepäck geliefert wird – auch wenn es sich dabei um den gesamten Zeitraum handelt. Anschließend können Sportler:innen die Leihgebühr von der Fluggesellschaft einfordern. Dabei ist es wichtig, die Quittung aufzubewahren“, erklärt Nina Staub, Rechtsexpertin bei AirHelp. 

Staub ergänzt: „Falls Skier, Fahrrad oder Surfbrett innerhalb von 21 Tagen nicht mehr auftauchen, können Reisende neben der Leihgebühr eine Erstattung in Höhe des Werts der Ausrüstung beantragen. Dies erfolgt im Rahmen des üblichen Prozesses für verloren gegangenes Gepäck. Gegebenenfalls wird dafür ein Kaufbeleg des Gegenstands benötigt. Der Kauf eines neuen Sportgeräts auf Kosten der Fluggesellschaft ist in jedem Fall keine Lösung. Diese Option gilt in der Regel für wesentliche Gegenstände, wie etwa Alltagskleidung und Hygieneartikel.“

Über Airhelp

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AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
#Die Nummer 1 für Flugentschädigungen weltweit
Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com

 
Pia Senkel
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