Berlin, 08. April 2022 – Drei Fluggäste hatten über ein Reisebüro bei der Lufthansa einen Flug von Brüssel (Belgien) nach San José (Vereinigte Staaten) mit Zwischenlandung in Newark (Vereinigte Staaten) gebucht – der gesamte Flug wurde von United Airlines durchgeführt. Die drei Passagiere kamen mit einer Verspätung von 223 Minuten an ihrem Zielort an und hätten nach EU-Recht Anspruch auf Entschädigung. Die United Airlines wehrten sich jedoch zunächst dagegen.
Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen müssen Entschädigungen bei Flügen ab oder nach Europa zahlen
Die Betroffenen reichten beim Gesellschaftsgericht Brüssel eine Entschädigungsklage gegen United Airlines ein. Dabei erklärte das Gericht, dass die EU-Verordnung über Fluggastrechte auch für Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen anwendbar sei. Auf folgende Punkte wurde In dem heutigen Urteil hingewiesen:
„Wir freuen uns, dass das Gericht mit diesem Urteil die globalen Fluggastrechte stärken konnten. Immer wieder versuchen nicht-europäische Airlines, das EU-Recht zu umgehen und sich aus der Verantwortung zu entziehen. Gerichtsurteile wie diese erleichtern unsere Arbeit ungemein, weil wir uns bei zukünftigen Fällen immer darauf berufen können und werden”, kommentiert Julian Navas, Rechtsexperte von AirHelp, der weltweit größten Organisation für Fluggastrechte.
Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
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