Warnstreik am Flughafen Köln/Bonn: Diese Rechte haben betroffene Passagiere

Berlin, 28. Februar 2022
Credit: Daniel Lim

Auf einen Blick

  • Fluggastrechteexperte Julián Navas von AirHelp klärt Flugreisende über ihre Rechte auf
  • Betroffene Passagiere haben keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung gemäß der Europäischen Fluggastrechteverordnung EG 261/2004
  • Airlines müssen aber für Ersatzleistungen wie Alternativtransport, Verpflegung oder Unterkunft sorgen

Berlin, 28. Februar 2022 – Am Flughafen Köln/Bonn werden durch Warnstreiks des Sicherheitspersonals heute voraussichtlich etliche Flüge ausfallen. Reisende wurden bereits darum gebeten, sich regelmäßig bei ihren Airlines über den aktuellen Flugstatus zu informieren und ihr Handgepäck auf ein Minimum zu reduzieren. Bei einem vergleichbaren Streit am Flughafen Düsseldorf vergangenen Freitag waren bereits 160 Flüge ausgefallen. Julián Navas, Fluggastrechteexperte bei der weltweit größten Organisation für Fluggastrechte, AirHelp, erklärt daher, welche Rechte betroffene Passagiere haben:

Durch den heutigen Warnstreik am Flughafen Köln/Bonn werden voraussichtlich tausende Passagiere ihr Ziel nicht wie geplant erreichen. Da es sich um einen Streik des Flughafenpersonals handelt, haben betroffene Passagiere jedoch keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der Europäischen Fluggastrechteverordnung. Das heißt, für gestrichene oder stark verspätete Flüge aufgrund des Streiks steht ihnen keine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person zu. Bei vergleichbaren Aktionen des Airlinepersonals sähe dies, ob angekündigt oder spontan,  anders aus.” 

Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistungen
„Betroffene Passagiere haben allerdings Anspruch auf eine Alternativbeförderung und unter Umständen auch auf die Erbringung von Betreuungsleistungen und die Erstattung ihres Ticketpreises. Streiks gelten zwar als außergewöhnliche Umstände, auf die die Fluggesellschaften keinen Einfluss haben, dennoch sind die Airlines zu einer Beförderung ihrer Passagiere verpflichtet. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen. 

Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen zudem Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern.”

Diese Rechte haben Passagiere
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Streiks gehören nicht dazu.

Über Airhelp

Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
#Die Nummer 1 für Flugentschädigungen weltweit
Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com

 
Pressekontakt
Pia Senkel
 
+491733702649
 
pia.senkel@tonka-pr.com

Dateien zur Mitteilung

Bildmaterial zu Airhelp

Produkt

Team

Logo

Wenn Sie Medien-Material mit einer höheren Auflösung benötigen, wenden Sie Sich bitte an den oben genannten Pressekontakt.