Vulkanausbruch in Island erwartet: Diese Rechte haben Flugpassagiere

Berlin, 15. November 2023
Credit: Jon Tyson

Auf einen Blick

  • Der Vulkan Reykjanes in Island könnte in den nächsten Stunden oder Tagen ausbrechen
  • Im Jahr 2010 sorgte der isländische Vulkan Eyjafjallajökull für Flugausfälle in Europa
  • Fluggastrechteexperte Julián Navas von AirHelp erklärt, welche Rechte betroffene Fluggäste im Falle eines Vulkanausbruches haben

 

Berlin, 15. November 2023 – Anhaltende Erdbeben aufgrund des Vulkans Reykjanes erschüttern Island seit Ende Oktober. In dem isländischen Ort Grindavik wurden schon Straßen, Wasserrohre und Stromleitungen zerstört, die Anwohner:innen mussten vergangenen Samstag ihre Häuser räumen. Als im April 2010 der isländische Vulkan Eyjafjallajökull ausbrach, sorgte die gewaltige Ascheproduktion des Vulkans dafür, dass der Flugverkehr über großen Teilen Europas für mehrere Tage eingestellt wurde. Zahlreiche Menschen strandeten und mussten auf ihre Weiterflüge warten. Fluggastrechteexperte Julián Navas von AirHelp klärt Flugpassagiere über ihre Rechte auf, falls sie von Flugausfällen oder Verspätungen durch einen Vulkanausbruch betroffen sein sollten.

Passagiere haben unter Umständen Anspruch auf eine Alternativbeförderung und Verpflegung
Passagiere haben ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Alternativbeförderung. Die Umbuchung auf einen anderen Flug muss von der ausführenden Airline selbst umgesetzt werden. Wird die Fluggesellschaft von sich aus nicht tätig, sollten betroffene Passagiere der Airline eine Frist von drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit setzen. Wird die Aufforderung dennoch nicht erfüllt, können Reisende eigene Alternativen suchen und die Kosten der Fluggesellschaft  in Rechnung stellen. Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verzögerungen  von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von mehr als 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder die Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen.”

BGH stärkt Fluggastrechte bei besonders langen Verzögerungen
In einem Urteil vom 10. Oktober 2023 entschied der Bundesgerichtshof, dass Airlines auch Flüge mit Flügen anderer Fluggesellschaften als Alternativbeförderung anbieten müssen. Bisher mussten Flugreisende auf eine Alternativverbindung mit der ursprünglich gebuchten Airline warten. Der BGH ist jedoch der Meinung, dass Airlines sich um die prompte Beförderung ihrer verspäteten Fluggäste kümmern müssen, auch wenn Alternativflüge und Verbindungsflüge von Mitbewerbern durchgeführt werden würden. Auslöser für die Entscheidung waren zwei im Jahr 2020 aufgrund von Wetterbedingungen erheblich verspätete Ersatzflüge, welche Verzögerungen von 98 Stunden und 48 Stunden verursachten.” 

Zur Kompensationspflicht merkt Navas an: „Probleme im Flugablauf durch Wetterphänomene oder Vulkanausbrüche sind nicht seitens der Airline verschuldet, daher sind Passagiere auch nicht entschädigungsberechtigt.” 

Über Airhelp

Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat bereits mehr als 2 Millionen Menschen dabei geholfen, Entschädigungszahlungen zu bekommen, ist in 30 Ländern aktiv und beschäftigt über 400 Mitarbeiter:innen. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter: www.airhelp.com/de/

 
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