Verbraucherrechte: AirHelp verklagt SAS wegen Streiks
Berlin, 3. September 2019. Im Frühjahr fielen rund 4.000 Flüge der skandinavischen Airline SAS aufgrund von Personalstreiks aus – darunter auch Verbindungen nach Deutschland. Die Schwedische Allgemeine Beschwerdekammer (ARN) teilte nun mit, dass die mehr als 370.000 betroffenen Passagiere keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung hätten. Das weltweit führende Fluggasthelfer-Portal AirHelp wertet diese unverbindliche Empfehlung als klare Fehleinschätzung und zieht für betroffene Verbraucher vor Gericht.
„Wir werden vor nichts Halt machen, um sicherzustellen, dass die betroffenen Passagiere die Entschädigung erhalten, die ihnen zusteht. Die Passagiere, die sich an ARN gewendet haben, hatten offensichtlich keinen Beistand von Rechtsexperten wie AirHelp“, sagt Christian Nielsen, Chief Legal Officer bei AirHelp, und fährt fort:
„Für betroffene Passagiere ist es wichtig zu beachten, dass die Empfehlungen von ARN unverbindlich sind und keinen rechtlichen Einfluss haben. Ungeachtet dessen ist es natürlich bedauerlich, dass diese Institution eine so verbraucherfeindliche Empfehlung abgibt, obwohl es bereits eine rechtsverbindliche gerichtliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf Streiks von Luftfahrtpersonal und Entschädigungsansprüche der Passagiere gibt.
Deshalb ist es auch unser Ziel, all unsere Fälle in dieser Sache bis vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. Durch ein EuGH-Urteil zu Gunsten der Verbraucher wird die Bewertung der Situation durch ARN ein für alle Mal hinfällig. Sämtliche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof sind für alle Länder, für die die EU-Fluggastrechte gelten, bindend.”
Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.
Im April 2018 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass selbst ein nicht angekündigter Streik des Airline-Personals keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreien würde, Entschädigungen auszahlen zu müssen.
Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
#Die Nummer 1 für Flugentschädigungen weltweit
Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com