Streik am Flughafen Palma de Mallorca: Das müssen Passagiere wissen

Berlin, 26. Juni 2024
Credit: Randy Fath

Auf einen Blick

  • Vom 1. bis 13. Juli streikt Bodenpersonal am spanischen Flughafen Palma de Mallorca
  • Passagiere müssen mit Verspätungen und Ausfällen im Eurowings-Flugverkehr rechnen
  • Betroffene Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigungszahlungen

 

Berlin, 26. Juni 2024 – Vom 1. bis 13. Juli wird das gewerkschaftlich organisierte Bodenpersonal am Flughafen Palma de Mallorca streiken. Der Streik betrifft das Personal von Wings Handling Palma, die Handling-Tochterfirma von Eurowings, die 2021 für die Gepäckabfertigung auf Mallorca gegründet wurde. Die geplanten Streiktage sind der 1., 5., 7., 10., 12. und 13. Juli – während des gesamten Zeitraums sollten sich Mallorca-Urlauber:innen jedoch auf Flugstörungen einstellen. Nina Staub, Fluggasrechtsexpertin bei der weltweit größten Organisation für Fluggastrechte, AirHelp, erklärt, welche Rechte betroffene Passagiere haben:

Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigungszahlungen von bis zu 600 Euro
„Mallorca ist ein beliebtes Reiseziel für Europäer:innen, insbesondere für deutsche Urlauber:innen. Mit dem Start der Sommerferien in einigen Bundesländern wird es auch in dieser Saison neben den Partygästen wieder viele Familien auf die Insel ziehen. Die Streiktermine, die sich über zwei Wochen ziehen, werden für viel Chaos bei den Reiserückkehrer:innen sorgen. Die guten Nachrichten: Bei Verspätungen von über drei Stunden oder Ausfällen haben sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro. Dafür haben wir bei AirHelp vor drei Jahren gesorgt. In einem Rechtsstreit konnten wir die Richter des Europäischen Gerichtshof davon überzeugen, dass Fluggesellschaften für angekündigte wie unangekündigte Streiks ihres Personals haften und ihre Kundinnen und Kunden bei Problemen entsprechend entschädigen müssen. Da in diesem Fall das Personal von Wings Handling Palma streikt, das die Bodendienste für Eurowings erbringt, liegt der Streik im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft. Demnach sind betroffene Passagiere entschädigungsberechtigt.”

Eurowings muss sich um einen Alternativflug kümmern
Die von Flugausfällen betroffenen Fluggäste haben zusätzlich Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen. 

Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir raten allen Fluggästen, jede Quittung aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können.”

Diese Rechte haben Passagiere laut der EG 261
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung wird durch die Länge der Flugstrecke berechnet. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Streiks gehören nicht dazu.

Über Airhelp

Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat bereits mehr als 2 Millionen Menschen dabei geholfen, Entschädigungszahlungen zu bekommen, ist in 30 Ländern aktiv und beschäftigt über 400 Mitarbeiter:innen. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter: www.airhelp.com/de/

 
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