Niki-Übernahme: Das müssen betroffene Passagiere nun wissen

23. Januar 2018

Die österreichische Fluglinie Niki steht vor einer Übernahme durch Niki Laudas Fluggesellschaft Lauda Motion. Was betroffene Passagiere nun beachten müssen, erklärt Dirk Busse. Er ist Experte für Fluggastrechte des weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals, AirHelp (www.airhelp.com):

“Die österreichische Fluggesellschaft Niki steht nach ihrem Antrag auf Insolvenz kurz vor einer Übernahme durch ihren ursprünglichen Firmengründer, Niki Lauda. Er sichert sich dadurch die Start- und Landerechte sowie die Flugzeuge der Airline. Der aktuell eingestellte Flugbetrieb der Airline wird voraussichtlich unter neuem Namen wieder aufgenommen. Damit blieben bereits gebuchte Tickets zwar weiter ungültig, betroffene Passagiere können sich jedoch Hoffnungen auf die volle Erstattung des Ticketpreises machen. Dabei kommt es auf die Art und den Zeitpunkt der Buchung an:

  • Wer seinen Flug direkt über Niki gebucht hat, soll den vollen Ticketpreis erstattet bekommen, sofern die Tickets nach dem 15. August, also dem Tag des Insolvenzantrags der Muttergesellschaft Air Berlin, gebucht wurden. Diesen Anspruch müssen betroffene Passagiere direkt bei dem Insolvenzverwalter einreichen. Wer seine Tickets bereits vorher gebucht hat, geht wahrscheinlich leer aus.
  • Anders sieht es jedoch bei der Buchung über einen Reiseanbieter oder eine Partnerairline aus. Beide stehen im Falle einer Insolvenz in der Verantwortung und müssen für eine Alternativbeförderung sorgen oder den Preis für den Flug erstatten, wenn die Flüge durch eine Reiseversicherung abgedeckt wurden. Dies gilt in jedem Fall für Pauschalreisen.
  • Eine weitere Möglichkeit auf Entschädigung besteht für Passagiere, die zwar vor dem 15. August bei Niki direkt gebucht haben, aber als Zahlungsmittel die Kreditkarte genutzt haben. Denn dann kann der Zahlung unter Umständen widersprochen werden, bevor sie der Airline gutgeschrieben wird. Außerdem besteht die Möglichkeit, belastete Beträge im Konkursfall wieder gutzuschreiben. Dazu muss der jeweiligen Kreditkartenfirma ein Dokument zugeschickt werden, das die erfolglose Geldforderung bei der Fluggesellschaft bescheinigt.”

 

Über Airhelp

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AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
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Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com

 
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