Klima-Streik am Flughafen Frankfurt: Betroffene Passagiere haben kein Recht auf Entschädigungszahlung

Berlin, 25. Juli 2024
Credit: Ahmed Shabana

Auf einen Blick

  • Aktivist:innen der Bewegung „Letzte Generation” blockieren die Rollbahn am Flughafen Frankfurt
  • Der Flugbetrieb musste Donnerstagmorgen vorübergehend eingestellt werden
  • Passagiere erhalten keine Entschädigungszahlung – dennoch steht ihnen unter anderem Anspruch auf Ersatzleistung zu

Berlin, 25. Juli 2024 – Nach einer längeren Pause haben die Aktivist:innen der Klimabewegung „Letzte Generation“ erneut zugeschlagen – diesmal traf es den Flughafen Frankfurt. Die Aktivist:innen klebten sich am Donnerstagmorgen in der Nähe einer Rollbahn fest, sodass der Flugbetrieb für drei Stunden eingestellt werden musste. Gerade in der Ferienzeit sorgt dies bei Flugreisenden für große Verärgerung. Doch Passagiere sind der Verzögerung nicht schutzlos ausgeliefert, wie Fluggastrechteexpertin Nina Staub von AirHelp erklärt:

Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistung
„Die Airline ist ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen zudem Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Es müssen auch zwei Telefonate oder der Versand von zwei E-Mails ermöglicht werden. Sofern notwendig müssen die Airlines eine Unterkunft bereitstellen sowie die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir empfehlen allen Passagieren, ihre Quittungen aufzubewahren, um eine Kostenerstattung für Mahlzeiten, Erfrischungen, alternative Reisen und Unterkünfte von den Fluggesellschaften zu erhalten.“

Diese Rechte haben Passagiere laut der Fluggastrechteverordnung EG 261
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch auch noch bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin rückwirkend durchsetzen.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Streiks gehören nicht dazu – welche Rechte Passagiere haben, hängt allerdings auch von der Art des Streiks ab. 

Zur Kompensationspflicht merkt Staub deshalb an: „Bei der heutigen Blockadeaktion am Flughafen Frankfurt können im Verlauf des Tages zahlreiche Reisende ihren gebuchten Flug nicht wie geplant antreten. Da die Probleme im Flugablauf durch solche Protestaktionen allerdings nicht seitens der Airline verschuldet sind, sind Passagiere demnach auch nicht entschädigungsberechtigt.”

Über Airhelp

Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat bereits mehr als 2 Millionen Menschen dabei geholfen, Entschädigungszahlungen zu bekommen, ist in 30 Ländern aktiv und beschäftigt über 400 Mitarbeiter:innen. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter: www.airhelp.com/de/

 
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