Flugprobleme wegen Nato-Übung: Diese Rechte haben Passagiere
Auf einen Blick
- Die Nato veranstaltet die größte Verlegungsübung von Luftstreitkräften seit ihrem Bestehen im Himmel über Deutschland
- Während der zweiwöchigen Operation sollen drei Lufträume für die zivile Luftfahrt gesperrt werden. Die Flugsicherung geht von massiven Auswirkungen für den zivilen Flugverkehr aus
- Fluggastrechteexperte Julián Navas von AirHelp klärt betroffene Passagiere über ihre Rechte auf
Berlin, 07. Juni 2023 – Die Nato startet in drei Lufträumen über Deutschland vom 12. Juni bis 24. Juni eine Großübung: 24 Nationen proben mit 220 Flugzeugen für den Ernstfall. Ob der militärische Trubel am Himmel über Deutschland für massive Einschränkungen des zivilen Luftverkehrs sorgen wird oder nicht, ist derzeit umstritten. In jedem Fall sollten sich Passagiere mit ihren Fluggastrechten vertraut machen, falls sievom Manöver betroffen sind. Julián Navas, Fluggastrechteexperte bei der weltweit größten Organisation für Fluggastrechte, AirHelp, klärt über die Rechte potenziell betroffener Passagiere auf:
„Durch die Air Defender 2023 Übung wird es zeitweise zu Sperrungen des Luftraums im Norden, Westen oder Osten Deutschlands kommen. Zwar gehen die Meinungen auseinander, wie stark der zivile Luftverkehr betroffen sein wird, dennoch ist es wichtig, sich seinen Fluggastrechten bewusst zu sein: Da die Übung außerhalb des Einflussbereiches der Airlines liegt, haben betroffene Passagiere jedoch keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der Europäischen Fluggastrechteverordnung. Das heißt, für gestrichene oder stark verspätete Flüge aufgrund des Manövers steht ihnen keine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person zu.”
Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistungen
„Die von Flugausfällen betroffenen Fluggäste haben Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Inlandsflüge können optional auf ein Bahnticket umgebucht werden. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen.
Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir raten allen Fluggästen, jede Quittung aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können.”
Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
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Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com