Flughafenstreiks: 2024 bereits fast so viele Streiks wie im gesamten letzten Jahr

Berlin, 05. April 2024
Credit: Westwind air service

Auf einen Blick

  • AirHelp untersucht die Anzahl der Streiks in 2023 im Vergleich zu 2024
  • Im letzten Jahr hat es zwölf Ausstände gegeben – fast so viele wie bereits in diesem Jahr
  • In 2023 war kein Streik durch die Airlines selbst verschuldet, demnach hatten die Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigung

 

Berlin, 5. April 2024 – Die Streikwelle in Deutschland spitzt sich immer mehr zu: Ob mit der Bahn oder dem Flugzeug, Reisende müssen in diesem Jahr starke Nerven beweisen. Um Passagieren einen besseren Überblick zu verschaffen, hat das Travel-Tech-Unternehmen AirHelp die Arbeitsniederlegungen aus dem letzten Jahr mit denen in 2024 verglichen. In den ersten elf Wochen in 2024 hat es bereits zehn Streiks gegeben – fast so viele wie im ganzen letzten Jahr, wo es zwölf Streikwellen gegeben hat.

In 2023 hat die Gewerkschaft ver.di die meisten Streiks zu verantworten
Von den zwölf Streiks im vergangenen Jahr wurden elf von der Gewerkschaft ver.di organisiert: Beschäftigte im Luftsicherheitsbereich, bei der Fluggast-, Personal- und Warenkontrolle sowie Mitarbeitende in den Servicebereichen der Flughäfen legten wiederholt ihre Arbeit nieder. Grund dafür waren die immer noch andauernden Tarifverhandlungen. Darüber hinaus riefen die Klimaaktivist:innen der Letzten Generation im Juli zu einem Klimastreik an den Flughäfen in Hamburg und Düsseldorf auf.

Der Hamburger Flughafen wurde am häufigste bestreikt
Passagiere mit Abflug in Hamburg mussten sich mit sechs Streiks herumschlagen – an keinem anderen Flughafen wurde im vergangenen Jahr mehr gestreikt als am Hamburg Airport. Den zweiten Platz teilen sich die Flughäfen in Düsseldorf und Köln mit jeweils fünf Streikterminen. Platz drei belegt der Münchener Flughafen mit vier Streikterminen, gefolgt von Stuttgart mit drei Terminen. In Frankfurt, Leipzig, Karlsruhe, Hannover und Dortmund gab es zwei Streiks, in Nürnberg und Dresden nur einen. 

Die größten Auswirkungen hatte der ver.di-Streik im März 2023
Am 27. März 2023 rief die Gewerkschaft ver.di Angestellte der Flughafenbetriebsgesellschaft und Luftsicherheit, der Passagierabfertigung und  der Sicherheitskontrollen zu einem deutschlandweiten Streik auf – an zehn Flughäfen legte das Personal für 24 Stunden seine Arbeit nieder. Mehr als 3.700 Flüge und rund 460.000 Passagiere waren von dem Streik betroffen. Der zweitgrößte Streik fand nur einen Monat zuvor am 17. Februar 2023 statt: Durch Streiks an acht Flughäfen waren mehr als 2.300 Flüge und damit rund 300.000 Passagiere von der Arbeitsniederlegung betroffen. Der drittgrößte Streik fand am 20. April 2023 statt: Das Flughafenpersonal streikte an fünf Flughäfen, wovon über 1.300 Flüge und rund 100.000 Passagiere betroffen waren. 

Bereits zehn Streiks in 2024
In diesem Jahr mussten sich Fluggäste bereits mit zehn Streiks befassen: Die Pilot:innen der Lufthansa-Tochter Discover Airlines legten ihre Arbeit im Januar und im Februar nieder. Ver.di rief zum einen die Beschäftigten im Luftsicherheitsbereich und zum anderen das Bodenpersonal der Lufthansa mehrfach zum Streik auf. Die Gewerkschaft Ufo wiederum forderte das Lufthansa-Kabinenpersonal zur Arbeitsniederlegung auf. 

Diese Rechte haben Passagiere bei Streiks
„Viele Reisende aus Deutschland haben im letzten und in diesem Jahr ihre gebuchten Flüge nicht wie geplant antreten können. Welche Rechte sie dann haben, hängt von der Art des Streiks ab: Da im letzten Jahr nur das Personal des Luftsicherheitsbereiches und die Klimaaktivist:innen gestreikt haben, hatten betroffene Passagiere in 2023 keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen. Streiken aber die Mitarbeitenden der Fluggesellschaften, wie es in diesem Jahr bei Discover Airlines oder der Lufthansa schon mehrmals der Fall war, haben Betroffene bei Verspätungen von über drei Stunden oder Ausfällen einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro”, erklärt Nina Staub, Rechtsexpertin bei AirHelp. 

Staub ergänzt: „Die von Flugausfällen betroffenen Fluggäste haben immer Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises – egal, wer für die Ausfälle verantwortlich ist. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Inlandsflüge können optional auf ein Bahnticket umgebucht werden. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen. 

Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir raten allen Fluggästen, jede Quittung aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können.”

Über Airhelp

Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat bereits mehr als 2 Millionen Menschen dabei geholfen, Entschädigungszahlungen zu bekommen, ist in 30 Ländern aktiv und beschäftigt über 400 Mitarbeiter:innen. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter: www.airhelp.com/de/

 
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