Fluggastrecht: EuGH urteilt ausgewogen verbraucherfreundlich

Berlin, 04. Mai 2017

Airlines müssen Passagieren unter Umständen auch bei einer Verspätung aufgrund eines Vogelschlages eine Entschädigung zahlen, wenn sie übervorsichtig handeln. Das urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Fluggastrecht-Experte Adrian Kreller, Country Manager Deutschland von AirHelp (www.airhelp.de), rät Betroffenen dazu ihren Einzelfall genau prüfen zu lassen:

“Der europäische Gerichtshof zeigt zum wiederholten Male, dass er verbraucherfreundlich urteilt und die Airlines nicht aus Ihrer Verantwortung entlässt. Wer aufgrund eines Vogelschlags verspätet an seinem Zielort ankommt, sollte sichergehen, dass die Vorsichtsmaßnahmen der Airline wirklich erforderlich waren. Ansonsten handelt es sich um keinen außergewöhnlichen Umstand, was fallabhängig zu einer Entschädigung bis zu 600 Euro führen kann.”

So gilt die Berufung der Airline auf einen außergewöhnlichen Umstand im konkreten Fall, über den der Europäische Gerichtshof nun urteilte, nicht. Ein tschechisches Paar war auf ihrer Heimreise aus Bulgarien mit über fünf Stunden Verspätung angekommen. Ihr Flugzeug war auf einem vorherigen Flug mit einem Vogel kollidiert. Obwohl ein Fachmann die Flugtauglichkeit der Maschine bestätigte, beharrte die betroffene Airline auf eine weitere Überprüfung eines Technikers, der dafür aus einer anderen Stadt anreisen musste.

Vogelschläge sind keine Seltenheit an Flughäfen, sorgen aber nur in wenigen Fällen für derartige Verspätungen. Um Vögel von den Flughäfen fernzuhalten, setzen die Betreiber unter anderem auf Füchse zur Abschreckung und hohe Begrasung, um größeren Greifvögeln keine sichtbare Beute anzubieten. Auch Drohnen und Schreckschusspistolen werden eingesetzt, um gegen die Tiere vorzugehen. In seltenen Fällen wird sogar auf scharfe Munition zurückgegriffen.

Flugverspätungen, -überbuchungen und -ausfälle können nach EU-Recht mit bis zu 600 Euro entschädigt werden. Wichtig ist dafür die Dauer der Verspätung am Zielort, die Länge des Fluges, sowie der Grund für die Verspätung. Außergewöhnliche Umstände wie stürmisches Wetter, ein Vulkanausbruch oder Streiks rechtfertigen keine Entschädigung. AirHelp hilft Betroffenen ihre Rechte unkompliziert geltend zu machen und setzt sie wenn nötig vor Gericht für sie durch.

 

Über Airhelp

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AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
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Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com

 
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